FAZ Einspruch

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Der Podcast, der die Woche neu verhandelt

Folge 161: Die vielen Seltsamkeiten des Bundes-Lockdown

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Kommentare

by Eine Hörerin on
Bei aller verfassungsrechtlich sicherlich fundierter Kritik kommt für mich im Gespräch mit Herrn Augsberg zu kurz, dass die Bundes-Notbremse erst ab 100er- bzw. 200er-Inzidenz greifen soll. Das ist extrem hoch! Im Sommer noch war 50 eine Grenze, ab der alles dichtgemacht werden sollte, als an den meisten Orten nur Inzidenzen von 20 oder 30 waren. Wir sind mitten in der dritten Welle, jetzt ist einfach nicht die Zeit über Lockerungen nachzudenken. Die Bundes-Notbremse stellt meiner Ansicht nach eine absolute Untergrenze dar, von dem, was jetzt eigentlich zutun wäre, um der dritten Welle evtl. noch Einhalt zu gebieten. - Auch wenn man an den einzelnen Maßnahmen sicher grundsätzlich Kritik üben kann und auch oder vor allem an der Umsetzung, aber die Kritik sollte in meinen Augen nicht sein: mehr Lockerungen, sondern: konsequentere Überwachung der Umsetzung der Maßnahmen und Unternehmen mehr in die Verantwortung nehmen. Denn auch finde ich es nicht nachvollziehbar, dass Herr Augsberg das Offenbleiben von Büros gutheißt mit dem Argument, dass bei einem guten Hygiene-Konzept da ja evtl. keine Ansteckungen stattfinden. Büros sind geschlossene Räume, dort tragen die Mitarbeitenden sicher nicht den ganzen Tag ihre Maske. Es ist naiv, anzunehmen, dass sich dort niemand ansteckt, während Geschäfte etc. genau aus diesem Grund der Ansteckung geschlossen sind. Es gibt ja überall Hygiene-Konzepte. Geschlossene Räume sind schlicht der Ort, wo man sich ansteckt, denn irgendwo finden die Ansteckungen statt, wenn schon wahrscheinlich eher nicht unter freiem Himmel.
by Jan on
Hey, bei Minute 10 in der Folge sagt Corinna, es sei sowieso schon verboten, sich drinnen zu treffen mit mehreren. Das stimmt aber so doch nicht, denn die Kontaktbeschränkungen gelten nach den Corona SchutzVO der Länder ja immer nur für den öffentlichen Bereich. Zwar sind auch Partys und ähnliche Feiern verboten, mich zum Kaffeekranz oder ruhigen Champions-Legaue Abend in der eigenen Wohnugn mit 5 Personen aus jeweils verschiedenen Haushalten bei seperater Anreise zu treffen, dürfte dadurch nicht verboten sein. Daher frage ich mich mit Blick auf die Ausgangssperre die ganze Zeit, warum eigentlich nicht erstmal die Geltung der Kontaktbeschränkungen auch auf den Bereich der eigenen Wohnung ausgeweitet wird. Sicherlich wird hier stark ins Private eingegriffen, aber die Maßnahme würde das Problem wenigstens direkt adressieren (denn nicht das raus gehen, sondern das rein gehen ist ja das Problem) und nicht wie die Ausgangssperre so viele Kollateralschäden verursachen. Vielleicht wisst Ihr ja, woran das liegt und könnt es in einer weiteren Folge kurz erklären. Danke Vorab, Jan

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Über diesen Podcast

Ukraine-Krieg, Datenschutz, Mord und Totschlag: Keine Woche vergeht, ohne dass neue Gesetze und Urteile die Öffentlichkeit beschäftigen. Jeden Mittwoch verhandeln wir die wichtigsten Themen im Podcast für Recht, Justiz und Politik mit ausgewiesenen Fachleuten und haben dabei stets im Blick, welche Bedeutung juristische Themen in der Praxis, aber auch für die Examensvorbereitung von Studenten und Referendaren haben.

Haben Sie Themenideen, Fragen zu aktuellen Rechtsthemen oder wollen uns Feedback geben? Wir freuen uns über Ihre E-Mail an einspruchpodcast@faz.de.

Alle Folgen sind jederzeit auch hier abrufbar: https://www.faz.net/podcasts/f-a-z-einspruch-podcast

von und mit Frankfurter Allgemeine Zeitung F.A.Z.

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