#232: Wann sind Volksverhetzung und Klimaproteste strafbar?
Vor wenigen Wochen beschloss der Bundestag in einem Hauruck-Verfahren, den Volksverhetzungsparagraphen im Strafgesetzbuch zu verschärfen. Künftig sanktioniert die Strafnorm das Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen von Völkerrechtsverbrechen – auch wenn diese noch nicht von einem nationalen oder internationalen Strafgericht festgestellt wurden. Der Dresdner Staatsanwalt Mike Ulbricht hat 2017 eine 440 Seiten starke Dissertation zum Verhältnis von Volksverhetzung und Meinungsfreiheit veröffentlicht. Wir fragen ihn, wie er das neue Gesetz einordnet.
In den vergangenen Tagen stritten Politik und Gesellschaft außerdem über mögliche Straftaten von Klimaaktivisten. Wir schauen uns an, welche Tatbestände in Betracht kommen – und wann Klimaprotest straffrei ist. Dabei diskutieren wir auch Forderungen aus der Union, das Strafrecht zu verschärfen, um Blockaden von Feuerwehr und Rettungsfahrzeugen effektiver zu verhindern.
Marcus Jung, F.A.Z.-Redakteur in der Wirtschaftsredaktion, gibt uns in der Sendung einen Überblick zu aktuellen Strafverfahren, in denen sich die Akteure sogenannter „Cum-ex-Geschäfte“ verantworten müssen. Außerdem im Podcast: Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Datenaustausch zwischen Verfassungsschutz und Polizei und ein „Gerechtes Urteil“.
Informationen zur Aufzeichnung des Podcasts an der EBS Universität Wiesbaden am 25. November finden Sie hier: https://ebs-lawcongress.de/
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Feedback zum Podcast bitte unter: einspruchpodcast@faz.de
Themen der Sendung:
3:10: Interview mit Dr. Mike Ulbricht zum Volksverhetzungsparagraphen
36:55: Strafrecht und Klimaproteste
51:51: Gespräch mit Marcus Jung zu Cum-ex-Verfahren
1:11:02: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Datenübermittlung des Verfassungsschutzes
1:18:08: Gerechtes Urteil
1:25:00: Informationen zum Podcast an der EBS Universität Wiesbaden
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