#234: „Geschlecht und Genderidentität sind nicht funktional vergleichbar“
Im Eckpunktepapier zu dem geplanten Gesetz sieht die Ampelkoalition vor, dass ein juristischer Geschlechtswechsel künftig ohne Fachgutachten ermöglicht werden soll. Für einen Wechsel des Geschlechts soll eine bloße Erklärung auf dem Standesamt ausreichen, die jährlich geändert werden kann. Dies wirft Folgefragen für zahlreiche Rechtsgebiete auf. Nach Ansicht unseres Gesprächsgastes, dem Greifswalder Juraprofessor Boris Schinkels, tangiert das neue Gesetz zudem den Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Schinkels hält Geschlecht und Genderidentität aus juristischer Sicht für „nicht funktional vergleichbar“ und macht einen konkreten Vorschlag, wie beide Merkmale auf andere Weise im Personenstandsrecht erfasst werden könnten.
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat angeordnet, dass die Abgeordnetenhauswahl vom 26. September vergangenen Jahres aufgrund erheblicher Wahlfehler komplett wiederholt werden muss. Wir analysieren die Begründung der Richter – und überlegen, welche Bedeutung die Entscheidung für die am gleichen Tag stattgefundene Bundestagswahl haben könnte.
Ebenfalls in der Sendung: Ein „Gerechtes Urteil“ zum Infektionsschutzrecht, eine dazu passende Hörerumfrage und – wie stets in den Folgen mit Patrick Bahners – etwas juristische Literatur.
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Themen der Sendung:
4:47: Interview mit Prof. Dr. Boris Schinkels zum Selbstbestimmungsgesetz
40:40: Gerichtsentscheidung zur Abgeordnetenhauswahl in Berlin
1:02:27: Gerechtes Urteil zum Infektionsschutzrecht mit Hörerumfrage
1:12:48: Juristischer Literaturtipp: „Ein antisemitischer Doppelmord“ (Uffa Jensen)
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