#310: Das BGH-Urteil gegen eine frühere KZ-Sekretärin und das „Compact“-Verbot
Trotz Sommerlochs war in den letzten Tagen (juristisch) wieder viel los. Zum einen hat der BGH am Dienstag sein Urteil im Revisionsverfahren gegen Irmgard F. verkündet. Irmgard F. war vom Landgericht Itzehoe im Jahr 2022 wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und Beihilfe zum versuchtem Mord in fünf Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Hiergegen hatte sie Revision zum BGH eingelegt, die dieser jetzt verworfen hat. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Über dieses historische Urteil sprechen wir mit Heiner Alwart. Er ist emeritierter Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Zum anderen hat das Bundesverwaltungsgericht das Verbot des „Compact“-Magazins vorläufig außer Vollzug gesetzt. Bis zu einer Entscheidung im parallel laufenden Hauptsacheverfahren darf das Magazin weiter betrieben werden. Wir werfen einen genaueren Blick auf die juristischen Hintergründe.
Im „Literarischen Interview“ sprechen wir mit dem Philosophen Tim Henning über sein Buch “Wissenschaftsfreiheit und Moral“.
Und im “Gerechten Urteil“ geht es in dieser Woche um das besonders praxis- und prüfungsrelevante Thema der negativen Bewertungen von Rechtsanwälten auf Online-Plattformen. Hierzu hat das OLG Oldenburg eine interessante Entscheidung gefällt.
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Themen der Sendung:
00:01:52 Interview mit Prof. Dr. Heiner Alwart zum BGH-Urteil gegen Irmgard F.
00:18:39 Aufhebung des „Compact“-Verbots durch das BVerwG
00:35:25 Interview mit Tim Henning zu Wissenschaftsfreiheit und Moral
00:57:14 Gerechtes Urteil: OLG Oldenburg zu negativen Bewertungen von Anwälten
„Compact“-Verbot vorläufig außer Kraft gesetzt
Ein Exempel: Wo führt das hin?
Droht im Fall der früheren KZ-Sekretärin Irmgard F. eine „dritte Schuld“?
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