#334: Der Unmut der Auslandsdeutschen nach der Wahl
Die Bundestagswahl war eine Zitterpartie. Bis spät in die Nacht war unklar, ob das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ins Parlament einzieht und somit eine Mehrheit von Union und SPD verhindern würde. Mit 4,97 Prozent scheiterte die Partei letztlich an der Fünfprozenthürde. Die BSW-Vorsitzende Wagenknecht kündigte an, das Wahlergebnis juristisch überprüfen zu lassen – und verwies darauf, dass viele im Ausland lebende Deutsche aufgrund verkürzter Fristen nicht die Möglichkeit hatten, per Briefwahl abzustimmen. Kann diese Kritik verfassungsrechtlich überzeugen? Das fragen wir Kyrill-Alexander Schwarz, Professor für Öffentliches Recht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
In Berlin hat die Polizei kürzlich eine Pro-Palästina-Demonstration aufgelöst. Die Versammlungsteilnehmer hatten entgegen der Auflage, nur Deutsch und Englisch zu sprechen, Arabisch verwendet. Mit Florian Meinel, Professor für Staatstheorie, Politische Wissenschaften und Vergleichendes Staatsrecht an der Georg-August-Universität Göttingen, gehen wir der Frage nach, ob eine solche Auflage ein verhältnismäßiger Eingriff in die Versammlungsfreiheit ist und wie sich bisher Gerichte dazu geäußert haben.
Das „Gerechte Urteil“ kommt vom Bundesgerichtshof. Das oberste deutsche Zivilgericht hat entschieden, dass Birkenstock-Sandalen keine Kunst im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sind. In unserer juristischen Literaturrubrik beschäftigen wir uns mit der Lektüre Donald Trumps.
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Themen der Sendung:
00:04:07 Interview mit Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz zum Wahlrecht von Auslandsdeutschen
00:25:36 Interview mit Prof. Dr. Florian Meinel zu Sprachauflagen bei Versammlungen
00:51:01 Gerechtes Urteil: Der BGH zu Birkenstock-Sandalen
00:59:49 Juristischer Literaturtipp: Trumps Napoleon-Lektüre
Wie die Wahl angefochten werden könnte
Wenn die Polizei schon gegen arabische Gesänge vorgeht
Der Kunstbegriff des BGH ist zu eng
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