#342: Kanzlerwahl von Friedrich Merz mit Hindernissen
Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik hat ein Kandidat bei der Kanzlerwahl im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit der Abgeordnetenstimmen im Bundestag verfehlt. Die Wahl von Friedrich Merz zum Bundeskanzler hat trotzdem geklappt: Im zweiten Wahlgang am Dienstagnachmittag kamen die erforderlichen Stimmen zusammen. Welche Rechtsnormen waren entscheidend, um die Wahl fortzusetzen?
Danach wurde die neue Bundesregierung vom Bundespräsidenten ernannt und im Bundestag vereidigt. Neue Bundesjustizministerin ist Stefanie Hubig (SPD). Ihr Name wurde erst am Montag bekannt – ebenso wie die gesamte Liste der Minister und Parlamentarischen Staatssekretäre der SPD. Wir schauen uns an, welche Juristen dabei sind und warum Hubig im Justizministerium keine Unbekannte ist.
Unterdessen sorgt die Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz vom Freitag, die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen, für juristische Debatten. Wir blicken auf die Rechtsgrundlagen und klären, welcher Maßstab für die Verwaltungsrichter gilt, wenn sie die Einstufung nach einer Klage der AfD überprüfen.
Das „Gerechte Urteil“ ist eine Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter haben sich mit Vergleichsdruck im Zivilprozess beschäftigt. Im „Juristischen Literaturtipp“ blicken wir mit dem Bonner Staatsrechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz auf die Geschichte des Bundesverwaltungsgerichts.
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Themen der Sendung:
00:04:14 Kanzlerwahl und Kabinett
00:23:33 Verfassungsschutz und AfD
01:04:20 Gerechtes Urteil: Das BVerfG zum Vergleichsdruck im Zivilprozess
01:1412 Literaturtipp: Prof. Dr. Klaus F. Gärditz zur BVerwG-Geschichte
01:40:11 Infos zum „Podcast mit Publikum“ in Bonn
Irgendwann fällt das Wort von der Staatskrise
Der Umgang mit Verfassungsfeinden: Dilemma ohne Ausweg
Bis zum Parteiverbot sind alle gleich(?)
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