#347: Wie kommt der Europäische Gerichtshof ins Spiel?
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs werde er selbstverständlich akzeptieren, hat Bundesinnenminister Dobrindt im Streit um die Beschlüsse des Berliner Verwaltungsgerichts zu Zurückweisungen von Asylsuchenden geäußert. Aber wer könnte den EuGH anrufen? Und gibt es nicht längst einschlägige Leitentscheidungen aus Luxemburg? Wir sprechen mit Gisela Seidler, der Vorsitzenden des Ausschusses Migrationsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Ein weiteres Thema ist das Vermittlungsgeschäft mit Studienplätzen im Fach Medizin. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Studienbewerber das ausgemachte Erfolgshonorar nicht zahlen müssen, wenn sie zwar mit Unterstützung der beauftragten Agentur einen Studienplatz erhalten, diesen aber nicht annehmen.
Als „Gerechtes Urteil“ würdigen wir die Entscheidung des Kammergerichts im Streit zweier Rechtsprofessoren um eine Buchrezension in einer Fachzeitschrift. Der Rezensent hatte den Buchautor als Plagiator bezeichnet. Die Berliner Richter sagen Wegweisendes zum Begriff des Plagiats, der nicht zu eng ausgelegt werden darf.
Die Literaturempfehlung gilt einem Band mit Aufsätzen über das Lebenswerk von Michael Stolleis. Auch die langjährige Mitarbeit des Frankfurter Rechtshistorikers in der F.A.Z. kommt zur Sprache.
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Themen der Sendung:
2:16: Interview mit Rechtsanwältin Gisela Seidler
29:51: Gespräch mit Anna Pfister zur Vermittlung von Medizinstudienplätzen
39:29: Literaturtipp: Recht, Staat und Geschichte bei Michael Stolleis
1:04:54: Gerechtes Urteil: Kammergericht zum Plagiat
Vermittlungshonorar wird nur bei Aufnahme des Medizinstudiums fällig
Wie Merz und Dobrindt die Zurückweisungen begründen
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