#351: Die Folgen des „Diddy“-Urteils für MeToo
In Folge 351 analysieren wir, ob das Urteil gegen Sean „Diddy“ Combs ein Schlag gegen die MeToo-Bewegung ist und wir blicken auf die für Freitag terminierte Wahl von Verfassungsrichtern.
Eine New Yorker Jury hat den Rapper und Produzenten Sean Combs in zwei von fünf Anklagepunkten schuldig gesprochen. Der Musiker, vielen auch bekannt unter seinem Künstlernamen „Puff Daddy“, „P. Diddy“ oder einfach nur „Diddy“, feiert die Entscheidung als einen Sieg. Mit unserem F.A.Z.-Kollegen Sebastian Eder sprechen wir darüber, was das Urteil für die MeToo Bewegung bedeutet.
Die personelle Nachbesetzung von drei Richterstellen am Bundesverfassungsgericht hat eine lebendige und kontroverse Debatte ausgelöst. In den letzten Tagen gab es in der Angelegenheit einige interessante Wendungen, wir bringen Sie deshalb in dieser Folge auf den neuesten Stand.
Im juristischen Literaturtipp spricht Patrick Bahners mit dem Rechtsprofessor Christoph Möllers über sein Buch „Demokratie und Gewaltengliederung“. Das gerechte Urteil kommt aus Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Richters abgewiesen und damit die sogenannte “Weimarer Maskenaffäre“ endgültig beendet.
Themen der Sendung:
3:10: Interview mit Sebastian Eder zum Urteil gegen Sean “Diddy“ Combs
20:48: Studiogespräch zur Verfassungsrichterwahl
39:40: Literaturtipp: Demokratie und Gewaltengliederung mit Christoph Möllers
1:08:12: Gerechtes Urteil: BVerfG zur Weimarer Maskenaffäre
Ein Schlag gegen die MeToo-Bewegung
Verfassungsrichterwahl: Dafür steht Frauke Brosius-Gersdorf
Kaufhold soll statt Brosius-Gersdorf Vizepräsidentin werden
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