Der Podcast, der die Woche neu verhandelt
00:00:04: Herzlich willkommen zu Folge threehundertfünfundsechzig des FHZ Einspruch Podcasts, des Podcasts der FHZ zu Recht Justiz und Politik.
00:00:12: Heute ist der zwölfte November zweitausendfünfundzwanzig.
00:00:15: Mein Name ist Stefan Klenner und bei mir hier im Studio in Frankfurt ist wieder Finn Hohenschwert.
00:00:20: Hi Finn.
00:00:21: Hi Stefan.
00:00:22: Ja, wir haben eine volle Sendung.
00:00:25: Zunächst bin ich mit Jonas Wagner verabredet.
00:00:28: Das ist unser Kollege aus der Nachrichtenredaktion und der war am Montag in Magdeburg, wo Prozess auftagt wegen des Weihnachtsmarktattentats war.
00:00:39: Jonas wird uns seine Eindrücke aus dem Gerichtssaal schildern.
00:00:44: Und danach gucken wir nach Leipzig hin.
00:00:46: Richtig, wir beide unterhalten uns über die Justizministerkonferenz.
00:00:49: Die fand, wie du gesagt hast, in Leipzig statt, und zwar vergangener Woche Freitag.
00:00:54: Ja, die Justizminister haben sich über ganz viele unterschiedliche rechtspolitische Themen ausgetauscht.
00:00:59: Insgesamt sechsundsechzig Punkte standen auf der Tagesordnung.
00:01:03: Zu all diesen Themen wurden Beschlüsse gefasst.
00:01:05: Wir haben uns die Ergebnisse angeschaut und stellen Ihnen die interessantesten Beschlüsse vor.
00:01:09: Ja, die Hörer müssen keine Angst haben, wir werden nicht alle sechsensechzig Punkte besprechen.
00:01:14: Denn danach muss auch noch Zeit sein für ein gerechtes Urteil.
00:01:18: Und der eine oder andere wird sich erinnern.
00:01:21: In der letzten Folge war das Urteil ... nicht ganz so examsrelevant.
00:01:25: Wir haben darauf hingewiesen, diesmal ist es umso examsrelevanter.
00:01:30: Also alle, die Prüfungen vor der Brust haben, sollten dran bleiben.
00:01:34: Und wer insgesamt fit sein will im Jurastoff, dem empfehlen wir unser Einspruch Briefing.
00:01:40: Jeden Freitag um dreizehn Uhr verschicken wir das per Mail.
00:01:44: Unter fatz.net slash einspruch kann man es abonnieren.
00:01:48: für Studenten und Referendare unter der magischen Altersgrenze von fünf drei.
00:01:52: Ich weiß, ich gibt's das Ganze etwas vergünstigt.
00:01:55: Aber jetzt freue ich mich auf mein Gespräch mit meinem Kollegen Jonas Wagner.
00:02:03: Am Montag hat vor dem Landgericht Magdeburg der Prozess zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt begonnen.
00:02:10: Mein Kollege Jonas Wagner war vor Ort und ist jetzt bei uns im Einspruch-Podcast zu Gast.
00:02:15: Hallo Jonas.
00:02:16: Hallo Stefan.
00:02:18: Jonas, lass uns noch mal zurückspringen.
00:02:21: Wir können uns wahrscheinlich alle noch dran erinnern, es war der Freitag vor Weihnachten.
00:02:26: Da ist auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt wirklich was Furchtbares passiert.
00:02:30: Was genau hat sich da ereignet?
00:02:34: Freitag vor Weihnachten im vergangenen Jahr, gegen die Uhr, ist der tatverdächtige Taleb al-A, ein damals fünfzig Jahre Al-Taz aus Saudi Arabien, in einem großen schwarzen BMW SUV über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast.
00:02:48: quasi einmal drüber.
00:02:50: Also er ist am Ende da zum Stehen gekommen, wo er losgefahren war auf der Straße neben dem Weihnachtsmarkt und hat während dieser Todesfahrt, die sich über ungefähr vierhundert Meter erstreckt hat und eine knappe Minute gedauert hat, sechs Menschen in den Tod gerissen und mehr als dreihundert Teils lebensbedrohlich verletzt.
00:03:05: Ja, es fast ein Jahr jetzt sehr.
00:03:07: Jetzt hat der Prozess am Montag begonnen.
00:03:09: Du warst vor Ort.
00:03:11: Wie hat sich Talep Al-A da verhalten?
00:03:15: Er hat mit seinem Verhalten vor Gericht viele Befürchtungen wahrgemacht oder viele Befürchtungen bewahrheitet.
00:03:21: Und zwar hat er den Prozess sehr offensichtlich als Bühne genutzt.
00:03:25: Ich meine, der ganze Prozess war... seine Ausrichtung eh schon eine Art Bühne für ihn.
00:03:30: Es war ein extra dafür errichteter Gerichtssaal.
00:03:32: Talib Al-A war zu seinem eigenen Schutz in einer Panzerglaskabine im Gericht.
00:03:36: Das heißt, es war eher ein sehr besonderes Setting.
00:03:39: Und Al-A hat das sich aber auch zu nutzen gemacht.
00:03:41: Er ist aufgetreten mit einem langen Grauen Vollbad und hat bereits vor Verhandlungsbeginn auf seinem Laptop einigermaßen kryptische Botschaften hochgehalten in Richtung der Zuschauer, in Richtung der Pressefotografen und hat eigentlich von Beginn an klar gemacht, dass er die Plattform, die ihm da zwangsweise gegeben wird, auch nutzen will für mehr als seine Aussagenvorgericht.
00:04:02: Was waren das für kryptische Botschaften?
00:04:04: Er hat mehrere Sachen gezeigt.
00:04:06: Das waren im Prinzip einfach nur auf seinem Laptop-Bildschirm Worte, Schwarz auf Weiß, ganz klassisch.
00:04:12: Das erste, was er gezeigt hat, war September, zwanzandzechsten, zwanzig.
00:04:16: Das zweite war Hashtag Markteburg Gate.
00:04:19: Zuerst hat er sich auch geäußert am ersten Prozesstag.
00:04:22: Und zwar war das, was viele Beobachter vermutet hatten, eine Anspielung auf die kommende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, die Anfang September nächsten Jahres stattfinden wird.
00:04:31: Kann man das in Verbindung bringen mit dem Anschlag mit seiner möglichen Motivation?
00:04:38: Vermutlich ja, würde ich schätzen, weil TALEP ALA auch am Montag gesagt hat, im September, im September, haben die Menschen in Sachsen-Anhalt die Wahl, die Zitat deutschlandfeindlichen Parteien, Zitat Ende, CDU, SPD und Grüne abzuwählen.
00:04:53: Und das hat der... ausgeführt mit weiteren, ehrlich gesagt, sehr wirren Einlassungen.
00:04:59: Er hat am ersten Prozesstag eineinhalb Stunden gesprochen und dort wurde eben wieder klar, was auch schon im Vorfeld viel berichtet wurde, dass Talib al-Aa ein sehr crudes Weltbild hat und dass er von einem regelrechten Hass gegen den Islam getrieben ist.
00:05:14: und da hat das dann auch so hergeleitet.
00:05:16: Er hat dann Angela Merkel beschimpft und gesagt, sie hätte Deutschland verraten und verkauft und hat daraus auch so ein bisschen diese Schlussfolgerung gezogen, dass man jetzt ja bei der nächsten Landtagswahl endlich was verändern könnte politisch.
00:05:27: Das war aber, wie gesagt, noch ein Teil der etwas klareren Ausführungen, ein Großteil der Aussage am ersten Prozess sagbar, wirklich inhaltlich nicht zu verstehen.
00:05:37: Wenn man sich das jetzt so anhört, Beschimpfung von Angela Merkel, Bezug zur Landtagswahl, dann könnte man ja auf die Idee kommen, okay, das war dann offenbar ein politisch motivierter Anschlag, also müsste doch eigentlich der Staatsschutzsenat dafür zuständig sein.
00:05:53: Das ist aber nicht der Fall.
00:05:55: Das wird ganz normal vor dem Landgericht verhandelt.
00:05:58: Warum?
00:05:59: Genau, der General-Bundesanwalt hat sogar mehrfach geprüft, ob er den Fall an sich ziehen soll und hat sich dagegen entschieden in mehreren Fällen.
00:06:07: Und zwar aus dem Grund, dass sowohl der General-Bundesanwalt als auch die Generalstaatsanwaltschaft Nauenburg, die den Fall eben jetzt vor dem Landgericht führt, zum Schluss gekommen sind, dass es sich bei Taleb Allas Motivation... höchstwahrscheinlich um eine persönliche Kränkung gehandelt hat.
00:06:23: Er hat eben nicht darauf gezielt, so zumindest die Meinung der Staatsanwaltschaften, die freiheitlich demokratische Grundordnung in Deutschland beseitigen zu wollen oder eben einen staatsgefährdenden Terrorakt zu begehen, sondern er wollte sich im weitesten Sinne rechen dafür, dass er mit diversen Anzeigen gegen verschiedene Behörden und andere Flüchtlingshelfervereine keinen Erfolg hatte und dass er aus einer Kränkung heraus ein Zeichen setzen wollte.
00:06:48: Wenn man diesen Weg der Grenkung noch mal nachvollzieht oder das zumindest versucht irgendwie nachzuvollziehen, kann man dann sagen, er hat sich irgendwie radikalisiert.
00:06:59: Also er ist ja, glaube ich, im Jahr zwei Tausend fünf oder zwei Tausend sechs schon nach Deutschland gekommen und hat dann eben im Jahr zwei Tausend vierundzwanzig diesen Anschlag gemacht.
00:07:08: Was für ein Weg hat er da zurückgelegt?
00:07:13: Ja, es wirkt auf jeden Fall wie ein Weg einer zunehmenden und am Anfang noch schleichen, denn am Ende wahrscheinlich gar nicht mehr so schleichende Radikalisierung.
00:07:22: Talib Al-Aqam, wie du schon gesagt hast, aus dem Jahr six nach Deutschland, aber nicht als Flüchtling, sondern ganz regulär mit einem Visum.
00:07:29: Er hat Medizin studiert und wollte hier in Deutschland in der Facharztausbildung machen.
00:07:33: Hat er auch gemacht.
00:07:34: Er hat bis zuletzt als Psychiater gearbeitet im Maßregelvollzug in Sachsen-Anhalt.
00:07:39: Er hat sich dann in Deutschland.
00:07:41: Spätestens ab Jahrzehnte hat er sich einen Profil auf damals noch Twitter heute X gemacht und hat die sozialen Medien als Plattform genutzt, auch durchaus erfolgreich.
00:07:50: mehr als vierzigtausend Follower und hat dort zu Regalrechten Tiraden angesetzt.
00:07:55: Es ging vor allem gegen den Islam.
00:07:57: Er hat das auch damals dann als Fluchtgrund angegeben.
00:07:59: Er hat, glaube ich, in Deutschland Asyl bekommen, weil er eben meint, er hat sich vom Islam abgewendet und ist deswegen verfolgt oder ihm droht deswegen Verfolgung in Saudi Arabien, wo er herstammt.
00:08:10: Das hat sich in den regelrechten Hass... verkehrt, muss man quasi sagen, wenn man so seinen Weg verfolgt.
00:08:15: Er hat dann regelmäßig auf sozialen Medien wirklich massiv gegen den Islam geschossen, aber auch gegen zunehmend gegen deutsche Behörden.
00:08:22: Er war seit mehreren Jahren auf dem Schirr mehreren Behörden.
00:08:25: Er hat diverse Anzeigen gestellt.
00:08:27: Er war akkunkundig in mindestens sechs Bundesländern und hat sich auch mit Flüchtlingshilfsvereinen die Haare gekriegt, die Sachen eben anders gesehen haben als er und nicht mit ihm kooperieren wollten.
00:08:38: Jetzt geht's vor Gericht ja vor allem um seine strafrechtliche Verantwortlichkeit, eben für die Tötung von sechs Menschen und von dreihundert, tzeinzwanzig Verletzten.
00:08:50: Jetzt ist es aber so, dass er natürlich schon lange auf dem Schirm war.
00:08:55: Du hast es gesagt und es da auch eine Diskussion um ein Behördenversagen gibt.
00:09:02: Denkst du, das wird auch Thema im Prozess sein.
00:09:04: Das ist eine gute Frage.
00:09:05: Ich kann es mir aber vorstellen, dass das Thema sein wird, weil es eben eng verbunden ist mit der Motivation und mit der mutmaßlichen Motivation, die TALEP ALA gehabt hat, gehabt haben könnte.
00:09:16: Er war, wie gesagt, in mindestens sechs Bundesländern von den Stimmen der Behörden, wegen diverser verschiedenen Delikte.
00:09:23: Das ging los, mit einer... Drogen eines Terroranschlags, schon mal damals auch ein Beklemmungsvorpommern, da gab es ein Konflikt um die Anerkennung einiger Erzeugnisse in seiner Facharztausbildung.
00:09:34: Und da hat er auch schon gegenüber der Landesärztekammer mit dem Terroranschlag gedroht und damals Bezug genommen auf den Anschlag gegen den Bostonmarathon, wo ich glaube drei Menschen ums Leben kam.
00:09:43: Und ab da war er quasi auf dem Schild der Behörden.
00:09:45: und dann ging das auf Landesebene, aber es ging auch auf Bundesebene.
00:09:48: Das BKA hatte eine Akte über ihn, der Bundesverfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst.
00:09:53: Es gab auch Warnungen, dreimal sogar das Sausdruck.
00:09:55: Geheimdienstes an deutsche Behörden.
00:09:57: Also ja, ich glaube schon, dass das Behördenversagen, wenn man so nennen will, eine Rolle spielen könnte im Prozess, vor allem mit Blick auf das Aneinandergreifen.
00:10:05: oder das Zusammenspiel verschiedener Behörden, wenn es um sicherheitsrelevanten Informationen geht.
00:10:09: Es war ja auch schon Thema in der Sondersitzung des Innenausschusses im Bundestag, kurz nach dem Anschlag.
00:10:14: Es gibt im Sachsen-Anhaltischen Landtagen Untersuchungsausschusses mit dem Thema, wo es genau um diese Fragen geht und wo es auch darum geht, wie kann man in Zukunft solche Täter, die durch bekannte Raster fallen wie Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus, wie kann man verhindern, dass die trotzdem quasi durch alle Stühle durchrutschen und keine Behörde sich so richtig verantwortlich fühlt, da mal genauer hinzuschauen.
00:10:36: Jetzt warst du am Montag vor Ort.
00:10:38: Du hast schon ein bisschen beschrieben, dieser Gerichtssaal war anders als ein gewöhnlicher Gerichtssaal.
00:10:44: Da wurde eine Leichtbauhalle aufgebaut.
00:10:47: Das war sicherlich auch wegen der vielen Betroffenen der Fall.
00:10:50: Hast du auch Betroffene, Opfer, Angehörige gesehen?
00:10:55: Wie haben die reagiert auf seine Ausführungen?
00:11:00: Ja, ich habe Nebenkläger gesehen und die Nebenkläger sind eben im Wesentlichen die Geschädigten, die überlebt haben.
00:11:06: Es waren ungefähr, ich würde schätzen, fünfzig Nebenkläger vor Ort, plus einige Anwälte von denen.
00:11:12: Und man hat den Leuten wirklich angesehen, dass sie fassungslos sind.
00:11:15: Das war, glaube ich, für viele Menschen wichtig, so wurde es auch im Vorfeld transportiert und berichtet, dass sie die Chance haben, den Angeklagten zu sehen und sozusagen dem... personifizierten Grauen ins Gesicht schauen zu können, wenn man so will.
00:11:28: Das war übrigens auch der Grund, wie du schon gesagt hast, warum die Justizbehörden diesen riesigen Gerichtssaal dahingebaut haben, damit eben alle Geschädigten die Chance haben, als Nebenkläger vor Gericht auch sein zu können.
00:11:40: aller Anblicken zu können.
00:11:42: Ich glaube trotzdem, das war zumindest mein Eindruck, dass der Anblick, das Angeklaken bei sehr vielen Nebenklägern die Wunden wieder aufgerissen hat.
00:11:50: Und viele Menschen haben geweint, als er in den Gesichtgerichtsaal geführt wurde.
00:11:53: Man hat gesehen, dass Leute die Arme umeinander gelegt haben.
00:11:57: Ich glaube, es waren zwei Menschen, die die ganze Zeit ihre Hände gehalten haben.
00:12:03: Und als der Angeklagte sich dann eingelassen hat, nach der Mittagspause, haben viele sich auch weggedreht oder die Köpfe geschüttelt.
00:12:09: Und man hat wirklich den Leuten angesehen, dass es für sie gerade sehr schwer ist, das auszuhalten, was dort passiert.
00:12:15: absolut nachvollziehbar und sicherlich auch teilweise irgendwie geprägt davon, dass sie gar nicht so richtig verstanden haben, was will der jetzt eigentlich, weil einige Ausführungen ja wirklich so ein bisschen würr sind.
00:12:28: Das wirft natürlich bei uns Juristen immer die Frage der Schuldfähigkeit auf.
00:12:34: Hast du den Eindruck, das ist auch in diesem Prozess ein Thema?
00:12:40: Auf jeden Fall definitiv.
00:12:42: Die Ausführungen, wie du schon gesagt hast, waren nicht nur ein bisschen wehr, sondern sie waren wirklich, ihnen war wirklich... zum Großteil sehr schwer zu folgen.
00:12:49: Da wurde sehr viel vermischt.
00:12:50: Es ging um Agitation.
00:12:51: Es klang mal eine leise Entschuldigung und einige geschädigte an.
00:12:54: Aber trotzdem gab es keine ernsthafte Reue, die er gezeigt hat.
00:12:59: Und ja, es wurde auch schon im Vorfeld gesagt von vielen Menschen, gerade so aus dem Flüchtlingshilfebereich, die Al-A' kannten, dass er womöglich unter einem Wahn gelitten hat, dass er sich regelrecht reingesteigert hat in seinen Kampf gegen den Islam und gegen die deutschen Behörden.
00:13:11: Und er hat sich im Vorfeld geweigert, mit Gutachtern zu sprechen.
00:13:15: Und das ist eine der Gründe, warum im Prozess auch zwei Gutachter sitzen, die nichts anderes machen, als jede Regung von Taliban A nachzuvollziehen.
00:13:23: Und ich bin mir sicher, dass die Frage der Schuldfähigkeit eine große Rolle spielen wird im Prozess.
00:13:27: Ja, ist auch wichtig, dass die Gutachter das dann im Blick haben.
00:13:31: Am Dienstag warst du nicht mehr vor Ort, hast aber von Frankfurt aus natürlich das noch weiter verfolgt.
00:13:37: Gab es da noch neue Erkenntnisse?
00:13:40: Ja, am Dienstag hat Talib al A sich dann weiter eingelassen zur Tat, hat die Tat auch am Montag schon gestanden gehabt und am Dienstag dann zugegeben, dass er sie lange im Voraus geplant hatte, ungefähr sechzehn Monate, dann hat er angefangen damit.
00:13:54: Er hatte auch mal überlegt, einen anderen Anschlag zu begehen, Magdeburg sich dann aber dafür entschieden und er hat zudem am Dienstag auch noch gesagt, dass er seit dem ersten Prozesstag im Hungerstreik ist.
00:14:06: hat den Richter aber nicht sonderlich berührt.
00:14:08: Er hat dann darauf erwidert, dass die Einlassungen zur Tat ja schon geschehen sind und dass der Prozess notfalls auch ohne den Angeklagten weiterlaufen könne, wenn dieser eben körperlich nicht eine Lage sei, wegen des Hungerstreiks vor Gericht zu erscheinen.
00:14:22: Kann man schon absehen, wie lange dieser Prozess dauern könnte?
00:14:26: Ist natürlich jetzt am Anfang schwer, aber wenn ich das alles so höre, zum einen ein Angeklagter, der offenbar sehr kommunikationsfreudig ist, zum anderen so viele Nebenkläger, gibt es da schon irgendwie einen Zeitplan?
00:14:41: Also bislang sind, wenn ich mich nicht ihre forty-sech verhandlungstage angesetzt, aber wie du schon sagst, Taleb Aller hat am ersten Prozesstag gesagt, er werde sich stunden oder sogar tagelang einlassen.
00:14:53: Die Eintlage schrift ist mit zweihundert Zeiten auch recht umfangreich, die Verlesung.
00:14:57: Am ersten Tag hat mehr als zwei Stunden gedauert.
00:14:59: Ich könnte mir also vorstellen, dass es noch länger gehen wird als die bislang angesetzten Verhandlungstage.
00:15:04: Du wirst auf jeden Fall das für uns weiter im Blick haben.
00:15:07: Ich bin sicher, wir werden diesen Prozess auch hier im Einspruch-Podcast weiterverfolgen.
00:15:12: Danke, Jonas, dass du heute da warst.
00:15:15: Vielen Dank, Stefan.
00:15:15: Gerne.
00:15:21: Zweimal im Jahr treffen sich die Justizminister, um über aktuelle rechtspolitische Themen zu sprechen.
00:15:26: Letzte Woche Freitag war es wieder mal soweit.
00:15:28: Die sechste und neunzigste JUMIKO, die Justizministerkonferenz, fand in Leipzig statt.
00:15:34: Die JUMIKO ist das zentrale Koordinierungskremium der Länder in allen Fragen, die mit Rechtspolitik zu tun haben.
00:15:41: Sie tag traditionell einmal im Frühjahr und einmal im Herbst.
00:15:45: Immer in dem Bundesland, das gerade den Vorsitz hat, das ist aktuell Sachsen und deshalb kam man in Leipzig zusammen.
00:15:52: Ja, streng genommen ist die Jumiko ja nur eine Konferenz der Landesjustizminister, der oder die aktuelle Bundesjustizministerin sitzt aber trotzdem als ständiger Gast mit am Tisch.
00:16:01: Auch wenn er oder sie in dem Fall kein Stimmrecht hat.
00:16:05: Dass der Bund mit dabei ist, ergibt aber auch total Sinn.
00:16:08: Denn ganz viele Themen, über die dann eben auf der Jumiko gesprochen werden, die fallen ja auch in die Zuständigkeit des Bundes.
00:16:14: Grundsätzlich kann aber jedes Bundesland seine Themen auf die Tagesordnung setzen und dann wird diskutiert und oft auch Beschlüsse gefasst.
00:16:23: Allerdings ist es so, dass die Beschlüsse keine unmittelbare Rechtswirkung haben.
00:16:28: Es handelt sich eher um Empfehlungen und ich würde sagen, manchmal vielleicht auch um einen politischen Testballon, weil die öffentliche Aufmerksamkeit ist immer relativ groß.
00:16:39: Trotzdem sollte man es auch nicht unterschätzen.
00:16:41: Es gab schon etliche Initiativen aus der die danach auch in Gesetzesform gegossen wurden.
00:16:47: Definitiv.
00:16:48: Und weil es dann eben doch eine recht große Bedeutung hat, ist es auch so, dass in der Praxis die Länder ganz gerne schon mal so im Vorfeld dieser Yumiko so ein bisschen die Werbetrommel rühren für ihre Herzensanliegen.
00:16:59: Viele Minister nutzen deshalb die Wochen, um ... vor der Konferenz ihre Themen schon mal so ein bisschen in den Medien zu platzieren.
00:17:06: Dadurch wird dann natürlich mehr Aufmerksamkeit auf ihr Vorhaben gelenkt und auch so ein bisschen Druck auf die anderen Länder erzeugt.
00:17:12: Ja, und wer das natürlich ganz gut kann, man kann sich schon fast denken, sind die Bayern, die machen das eigentlich vor jeder JUMIKO.
00:17:18: So auch diesmal.
00:17:19: der bayerische Justizminister Georg Eisenreich von der CSU hatte im Vorfeld für ziemlich Wirbel gesorgt, gerade auch in der Anwaltsbubble.
00:17:29: Der hatte nämlich vorgeschlagen, dass Rechtsschutzversicherungen künftig selbst außergerichtliche Rechtsberatung anbieten dürfen.
00:17:37: Bislang ist das den Versicherungen ja verwehrt, auch um Interessenkonflikte zu vermeiden.
00:17:42: Die Bayern haben ihren Vorstoß damit begründet, dass Rechtsschutzversicherer nun mal die erste Anlaufstelle bei vielen rechtlichen Problemen sind.
00:17:49: Und dass man dieses Potenzial zur Konfliktlösung, vor allem bei niedrigschwelligen Rechtsproblemen, mehr ausnutzen sollte.
00:17:56: Das klingt erstmal plausibel und war natürlich vor allem auch Musik in den Ohren der vielen deutschen Rechtsschutzversicherer.
00:18:03: Die mussten oder müssten in dem Fall dann nämlich für weniger Anwaltskosten aufkommen und könnten viele Rechtsstreite, der insgesamt immerhin über dreiundzwanzig Millionen Rechtsschutzversicherten selbst abarbeiten.
00:18:15: Ja, die Anwaltschaft reagierte erwartungsgemäß etwas alarmiert, denn die Konsequenz dieses Vorschlags wäre natürlich, dass ihnen wiederum zahlreiche lukrative Mandate wegbrechen.
00:18:24: Ja, und da war es dann auch so, dass sie schon auch in den anderen Bundesländern durchgetrunken sind.
00:18:30: Am Ende war das Resultat ziemlich eindeutig.
00:18:33: Alle anderen Bundesländer haben den Vorstoß aus Bayern abgelehnt.
00:18:37: Eine Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes wird es also nicht geben.
00:18:42: Ja, die vielen Anwälte, die unseren Podcast hören, werden an dieser Stelle also so ein bisschen durchatmen.
00:18:47: Wir sind jetzt an dieser Stelle thematisch auch schon voll drin in der Konferenz.
00:18:51: Und wir schauen uns jetzt so ein paar Tagesordnungspunkte an, die auf der Jumiko sonst so besprochen wurden.
00:18:57: Da gibt's zum Beispiel den Tagesordnungspunkt eins, Punkt fünf, über den auch schon viel in den letzten Tagen in den Medien berichtet wurde.
00:19:04: Der trägt den etwa sperrigen Titel Konzentration nach Abschiebungszielstaaten.
00:19:10: Was verbirgt sich dahinter, Stefan?
00:19:11: Ja, dafür wirkt sich dahinter, dass man an den Verwaltungsgerichten nicht mehr die Verfahren nur nach Herkunftsländer sortieren möchte, sondern nach Abschiebe.
00:19:23: Ziel starten.
00:19:25: Das ist ja ein Unterschied.
00:19:26: Wir wissen, aufgrund des Dublin-Verfahrens ist es ja so, dass immer das Land zuständig ist, wo der Asylbewerber zuerst eingereist ist.
00:19:35: Also deshalb schieben wir ja zum Beispiel auch afrikanische Migranten dann nach Italien ab, weil eben Italien zuerst dafür zuständig ist.
00:19:45: Naja, und das sorgt manchmal so ein bisschen für Verwirrung an den Verwaltungsgerichten, vor allem auch für längere Bearbeitungszeit.
00:19:52: Und das soll sich eben ändern.
00:19:55: Wie genau soll sich das ändern?
00:19:56: Die Justizminister sprechen sich dafür aus, dass den Ländern in Paragraph III und VIII des Asiö-Gesetzes mehr Spielraum eingeräumt wird.
00:20:05: Und zwar sollen die Länder per Rechtsverordnung bestimmten Verwaltungsgerichten bestimmte Abschiebungsfälle zuweisen können.
00:20:12: Und zwar dann eben auch so, dass ein Gericht für mehrere Bezirke zuständig sein kann.
00:20:17: Sodass eben unterm Strich die Verwaltungsgerichte entlastet, die Verfahren effizienter gestaltet und damit am Ende auch beschleunigt.
00:20:24: können.
00:20:25: Jetzt ist das aber, finde ich, auch eigentlich schon wieder ein gutes Beispiel dafür, dass die Justizministerkonferenz eben auch Grenzen hat.
00:20:32: Also es ist nämlich bei dem Thema jetzt so, dass Asyl eigentlich klassischerweise in den Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums fällt, nicht in den Bereich des Bundesjustizministeriums.
00:20:44: Das heißt, diese Landesjustizminister konnten jetzt auch nur eine Bitte an die Bundesjustizministerin beschließen, wiederum mit dem Bundesinnenminister Alexander Dobrin von der CSU zu dem Thema in Dialog zu treten.
00:21:00: Also da merkt man schon, am Anfang habe ich gesagt, fehlende Rechtsverbindlichkeit.
00:21:04: Manchmal ist es wirklich auch nur so ein politischer Appell.
00:21:07: Definitiv.
00:21:08: Und damit würde ich sagen, kommen wir schon direkt zum nächsten Thema, das auf der Yumiko diskutiert wurde.
00:21:12: Und das betrifft interessanterweise ein Sachverhalt, über den du vorhin mit unserem Kollegen Jonas Wagner gesprochen hast, nämlich den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt.
00:21:21: Nach der Tat hatte der Täter nämlich, und ich glaube, das ist vielen gar nicht bekannt, aus der Untersuchungshafte heraus Briefe an die Geschädigten geschickt mit teils ziemlich verstörendem und verletzendem Inhalt.
00:21:33: Und das darf natürlich nicht passieren.
00:21:35: Ja, das passt leider zu dem, was Jonas und ich besprochen haben.
00:21:39: Es war ja auch so, dass der Angeklagte auch in dem Verfahren jetzt zum Prozess auftakt, auch sehr kommunikativer, auch Wirretiesen von sich gegeben hat, auch ohne Rücksicht darauf, ob das jetzt die Angehörigen und die Opfer verletzt oder nicht.
00:21:57: Und ja, das hat natürlich dazu geführt, dass auch die Justizministerin von Sachsen-Anhalt sich das Thema angenommen hat und dann eben gesagt hat, das müssen wir uns angucken, denn offenbar war der Angeklagte über die Ermittlungsakten an die Adressen gekommen.
00:22:14: Und das wirft dann eben die Frage auf, wie schützt man Opfer und Zeugen davor, dass Täter auf diesem Weg an persönliche Daten gelangen?
00:22:24: Die Antwort besteht möglicherweise in einer Änderung von Paragraph sixty-eight Absatz zwei der Strafprozessordnung, der erlaubt jetzt schon, dass statt der Privatadresse eine andere Ladungsfelgeanschrift angegeben werden kann.
00:22:38: Der Paragraph hat aber relativ hohe Hürden und die Überlegung ist jetzt eben, dass man diese Hürden senkt, damit der Paragraph in der Praxis deutlich häufiger zum Einsatz kommen
00:22:47: kann.
00:22:48: Ja, da muss man sagen, das könnte auch praktische Folgen für eine ganze Reihe von Strafprozessen haben.
00:22:54: Es gibt nämlich die Hoffnung, dass dann auch die Aussagebereitschaft der Betroffenen erhöht werden kann.
00:23:00: Es ist ja ohnehin so, dass, wenn es um Verfahren mit rechts- oder linksextremen Bezug oder auch Bezug zu Islamisten-Zähne geht, man schon öfter beobachtet hat, dass da dann auch Anwälte tätig sind.
00:23:14: die dieser Zähne dann besonders nahestehen.
00:23:17: Das ist kein gänzlich neues Phänomen, das gab es schon in den siebziger Jahren bei den RAF-Prozessen, ist aber jetzt auch mit der, ich sag mal, Vielgestaltigkeit des politischen Extremismus natürlich immer wieder ein Problem.
00:23:33: Ja, da stellt sich dann eben die Frage, also natürlich darf jeder Anwalt die politische Haltung haben, die er möchte, können dann die Betroffenen immer auf einen vertraulichen Umgang mit ihren Daten wirklich vertrauen.
00:23:47: Wie es jetzt ganz konkret weitergehen soll, geht aus dem Beschluss, den die Justizminister gefasst haben, leider nicht so richtig hervor.
00:23:53: Also eine Möglichkeit wäre, wie gesagt, eine Erinnerung von Paragraph, ab Satz II der STPO.
00:23:58: Aber es sind natürlich noch viele andere Möglichkeiten denkbar.
00:24:02: Worauf man sich in den Beschluss geeinigt hat, ist, dass man das Thema weiter prüfen möchte.
00:24:07: Und man regt dann auch die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zu dem Thema an.
00:24:12: Klingt ganz nach dem Motto, wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründ ich einen Arbeitskreis.
00:24:16: Ja, das ist kein seltenes Phänomen.
00:24:19: Ich finde allerdings, dass es schon auch ein sehr interessantes Phänomen ist, was so den überparteilichen Dialog anbetrifft.
00:24:26: Die Justizminister sind nämlich politisch sehr unterschiedlich zusammengesetzt.
00:24:32: von der CDU-Justizminister, von der SPD, gibt auch noch einen von der FDP, sogar von der Linkspartei.
00:24:38: Also es ist breit gefächert von den Grünen und man achtet bei Zusammensetzung dieser Arbeitsgruppen dann auch immer darauf, dass da unterschiedliche Akteure am Tisch sitzen.
00:24:50: Das Ganze hat natürlich auch noch so einen praktischen Grund.
00:24:53: Wir haben es Anfang der Sendung schon gesagt.
00:24:55: Sechsundsechzig Punkte gab es.
00:24:57: Da ist natürlich gar nicht immer die Zeit dann auf der Konferenz schon selten.
00:25:01: ein Kompromiss zu finden.
00:25:03: Damit kommen wir zu einem weiteren Thema, zu einem weiteren der sixty-tages Ordnungspunkte, das uns aufhorchen ließ.
00:25:10: Und zwar die geplante verfassungstreue Pflicht für ehrenamtliche Richter.
00:25:14: Ja, da gibt's die Idee, wer extremistische Ansichten vertritt oder nicht glaubhaft für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintritt, der soll gar nicht erst als Schöffel berufen werden können.
00:25:27: Dafür müsste das Deutsche Richtergesetz geändert werden, es müsste ein zwingendes Berufungshindernis dort verankert werden.
00:25:35: Das wird zumindest angedacht.
00:25:38: Hintergrund dieser Gedankenspiele ist, dass eben kein Prozess platzen soll, wenn sich im Nachhinein herausstellt oder im Laufe des Prozesses herausstellt, dass eben jemand mit verfassungsfeindlicher Gesinnung an einem Urteil mitgewirkt hat.
00:25:52: Und die Initiative dessen kam aus Sachsen unter anderem, denn dort hatten bei der letzten Schöffenwahl verschiedene Parteien und Gruppierungen der extremistischen Szene zugeordnet werden können, eben zur Teilnahme ihrer Anhänger an der Schöffenwahl aufgerufen.
00:26:08: Jetzt ist es so, dass auch hier natürlich wieder nur eine Bitte an die Bundesjustizministerin gerichtet werden konnte, doch einen Gesetzentwurf zu erarbeiten.
00:26:18: In dem Fall muss man sagen, drängt die Zeit aber nicht zu sehr, denn Schöffen werden nur alle fünf Jahre gewählt.
00:26:25: Die nächste Wahl ist erst für den Jahr zwutausend achtundzwanzig angesetzt.
00:26:29: Ja, Stefan, die Hube ich hat also noch so ein bisschen Zeit, um den Vorschlag in die Praxis umzusetzen.
00:26:34: Und damit kommen wir auch schon zu einem ... anderen Vorschlag, den ja auch unter anderem Frau Hubig im Vorfeld der Jumi Kuo selbst so ein bisschen in den Medien platziert hat und zwar die Diskussion rund um wojuristische Aufnahmen.
00:26:47: Mit diesen wojuristischen Aufnahmen sind Fälle gemeint, in denen jemand heimlich den bekleideten Körper einer anderen Person fotografiert oder filmt, also zum Beispiel den Po oder die Beine einer Frau und dabei eindeutig sexualisierte Absichten verfolgt.
00:27:02: Anlas war im Sommer der Fall einer Joggerin aus Köln, die bemerkt hatte, dass ein Mann sie beim Laufen filmte.
00:27:09: Strafrechtlich konnte sie dagegen nichts unternehmen, weil es anders als bei sogenannten Upskirting-Fällen, also heimlichen Aufnahmen unter dem Rock oder in den Ausschnitt, bisher keine gesetzliche Grundlage gibt, so etwas zu ahnden.
00:27:24: Die Joggerin hatte damals im Nachgang eine Petition gestartet, die innerhalb weniger Wochen Zehntausende Unterschriften bekommen hat.
00:27:32: Das erklärte Zielbestand darin, eine Reform des Strafgesetzbuches durchzusetzen, damit in Zukunft solche Aufnahmen als Eingriff in die Intimsphäre unter Strafe gestellt werden.
00:27:43: Das Thema haben Nordrhein-Westfalen und Hamburg aufgenommen.
00:27:47: Das sind zwei Bundesländer, wo die Justizministerien mit Grünen ... Ministern in NRW bzw.
00:27:54: einer grünen Senatorin in Hamburg besetzt sind.
00:27:57: Und Sie haben das eben zum Thema gemacht und gesagt, das Strafrecht hinkt doch der Realität digitaler Bildaufnahmen hinterher.
00:28:05: Heute braucht man ja keine versteckte Kamera mehr.
00:28:08: Das Handy hat jeder in der Hosentasche und die Wirkung auf die Betroffenen sei aber dasselbe.
00:28:13: Es ist ein massiver Eingriff in die persönliche Würde und auch in das Sicherheitsgefühl.
00:28:20: Die Gegenargumente kamen dann vor allem von Seiten der Union, zum Beispiel von Sachsens Justizministerin Constanze Geijert.
00:28:27: Die war unter dem Gegenüber nämlich davor, dass das Strafrecht droht, zu einer Art Supermoralinstanz zu werden.
00:28:34: Ganz konkret bestand ihre Befürchtung darin, dass, wenn man eben immer neue Spezialtatbestände schafft, um jedes gesellschaftlich missbelichte Verhalten zu sanktionieren, dass man dann eben das Strafrecht zersplittert.
00:28:45: Und sie plädiert dafür, dass man sich in Zurückhaltung übt und verweist dann auch auf die ganz praktischen Abgänzungsschwierigkeiten, die solche Verleben mit sich bringen.
00:28:54: Ich finde, da hat sie durchaus auch einen Punkt, weil die Grenzen zwischen sozial unangemessenem Verhalten und strafwürdigen Eingriff können dann immer schwerer zu bestimmen sein.
00:29:05: Man müsste dann zum Beispiel klären, ist das Foto noch zufällig entstanden?
00:29:10: Ging es etwa um einen Schnapschuss bei einem Spaziergang im Park oder handelte es sich wirklich um einen gezielten Übergriff?
00:29:18: Ja, wir merken schon ein Thema, zu dem es reichlich Diskussionsstoff gibt.
00:29:21: Und weil es so viel Diskussionsstoff gibt, kam es dann letztlich auf der Jumiko auch zu keiner Einigung in dieser Frage.
00:29:29: Nichtsdestotrotz, ich hab's eingangs schon erwähnt, Stephanie Hubig hat sich das Thema ja auch so ein bisschen zu eigen gemacht.
00:29:34: Unsere Bundesjustizministerin, die hat trotz der fehlenden Einigung auf der Jumiko am Freitag, also direkt nach der Jumiko angekündigt, dass sie trotzdem bis Anfang zwanzig sechsundzwanzig ein Vorschlag für ein entsprechendes Gesicht.
00:29:47: Erarbeiten möchte.
00:29:49: Gut möglich, dass uns das Thema dann also wieder hier im Podcast begegnet.
00:29:53: Auf einen Punkt finde ich, sollten wir noch eingehen, weil das auch ein sehr, sehr aktuelles Thema ist, was da die Justizminister aufgegriffen haben und zwar die illegitime Einflussnahme aus dem Ausland.
00:30:05: Absolut.
00:30:06: Da geht es um Themen wie Spionage, Fake News, Cyberangriffe und vor allem aber auch um Drohnflüge über kritische Infrastrukturen, die wir ja in den letzten Monaten verstärkt in Europa, aber eben auch hier in Deutschland beobachtet haben.
00:30:21: Deswegen haben Bayern, Niedersachsen, Berlin und Thüring gemeinsam vorgeschlagen, eben auf der JUMIKUR zu prüfen, ob es nicht dafür auch Änderungen im Strafgesetzbuch braucht.
00:30:31: Ja, die Vorschriften, die da gelten, die stammen überwiegend noch aus der Zeit des kalten Krieges, wie vieles, was auch rein von der Infrastruktur da ja noch eine Rolle spielt.
00:30:42: Und mittlerweile hat sich die Technik natürlich weiterentwickelt.
00:30:46: Die Justizminister regeln an, dass man prüft, Zeiberspionage mit einem höheren Strafrahmen zu versehen, auch das gezielte Auskundschaften von Anschlagszielen mit Dronen.
00:31:00: Die Justizministerin soll da berufen und gegebenenfalls einen Gesetzentwurf vorlegen.
00:31:06: Ja, wir sehen also die Themenmischung auf der JUMIKO.
00:31:09: Die reicht von eher technischen Detailfragen aus der Justiz bis zu ganz aktuellen hochpolitischen Themen mit Sicherheitsbezug.
00:31:17: Und selbst wenn viele Beschlüsse zunächst nur bitten und Prüfaufträge enthalten, finde ich doch, dass die Konferenz ein bisschen zeigt, wo die Reise in der Rechtspolitik in den nächsten Monaten hingeht.
00:31:31: Unser gerechtes Urteil kommt heute vom Oberlandesgericht Oldenburg.
00:31:34: Am vergangenen Donnerstag hat der fünfte Zivilsenat des Gerichts eine ziemlich examsrelevante Entscheidung bekannt gegeben.
00:31:41: Und zwar geht es darin um die Betriebsgefahr eines Motorrads.
00:31:45: Ja, da klingelt es natürlich bei allen Examskandidaten, denn § sieben SDVG ist ja die Norm, die sowohl im ersten als auch im zweiten Staatsexamen gerne geprüft wird.
00:31:56: Es geht da um die Halterhaftung bei Betrieb eines Kraftfahrzeugs.
00:32:00: Prüfungsämter lassen sich immer wieder neue Konstellationen einfallen, was so alles im Straßenverkehr Verrücktes passieren kann.
00:32:08: Die Prüfungskandidaten müssen dann immer entscheiden, ist das, was da passiert ist, noch Teil der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs oder ist es so atypisch, dass es nicht mehr darunter fällt?
00:32:21: Und manchmal müssen aber die Prüfungsämter gar nicht so lange nachdenken, denn auch das reale Leben hat ungewöhnliche Fälle parat.
00:32:30: So sieht's aus, in unser Fall ist einer davon.
00:32:32: Was war genau passiert?
00:32:34: Zwei Männer waren im April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, April, Dabei prallte er gegen den Helm des Beifahrers, wodurch dieser wiederum den Haltverlohr und vom Motorrad auf die Straße stürzte.
00:33:03: Der Beifahrer, der keine Schutzkleidung trug, erlitt durch den Sturz und das Schleudern über die Straße schwerste Schürfhunden am ganzen Körper.
00:33:11: Obwohl er ein Motorradhelm getragen hat, auch Schnittverletzungen und Frakturen an Kopf und Hals.
00:33:17: Erst nach mehreren Operationen konnte er fünf Monate später wieder arbeiten.
00:33:21: Da beschreibst du erhebliche Folgen des Unfalls und zunächst hat sich das Landgericht Osnabrück damit beschäftigt.
00:33:28: Und der Beifahrer wollte die Haftpflicht für Sicherung des Fahrers auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von twenty-fünftausend Euro in Anspruch nehmen.
00:33:38: Das Landgericht lehnte die Haftung allerdings vollständig ab.
00:33:42: Die Verletzung des Beifahrers habe sich nicht beim Betrieb eines Kraftfahrers Fahrzeugs im Sinne von § sieben Absatz eins STVG ereignet, denn es habe sich keine vom Fahrzeug ausgehende Gefahr verwirklicht.
00:33:56: Vielmehr habe ein von außen auf den Kläger wirkendes Ereignis, nämlich der fliegende Fasaren zu dem Schaden geführt.
00:34:03: Das Motorrad selbst sei in den Unfall nicht involviert gewesen.
00:34:07: Es habe sich daher letztlich die allgemeine Gefahr verwirklicht, von einem herumfliegenden Gegenstand getroffen zu sein und Das Vorliegen einer höheren Gewalt im Sinne von § seven Absatz zwei SDVO sei ebenso zu bejahen, sodass eine Haftung im Ergebnis ausscheide.
00:34:26: Ja, die Klausur endet aber nicht an dieser Stelle, denn naturgemäß war dabei Fahrer mit diesem Ergebnis nicht einverstanden und ging vor dem Oberlandesgericht Ollenburg in Berufung und hatte damit tatsächlich Erfolg.
00:34:40: Der Senat ist nämlich der Ansicht, der Schaden sei sehr wohl bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstanden.
00:34:46: Der Beifahrer habe sich gerade wegen des im Betrieb befindlichen Motorrads vorwärts bewegt und nur deswegen habe es zu dem Zusammenstoß überhaupt kommen können.
00:34:55: Aufgrund der Geschwindigkeit des Motorrads von über hundert kmh hätte bei dem Zusammenstoß zu dem ganz erheblich, ganz ebliche Kräfte gewirkt, die dann eben für den Unfall und für die Verletzung des Glägers verantwortlich sein.
00:35:08: Dies zeige sich auch daran, dass der Versahn durch den Aufprall in drei Teile zergriffen wurde.
00:35:13: Das Oberlandesgericht sprach dem Beifahrer deshalb ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt siebzehntausend Euro zu.
00:35:19: Wobei du damit ja eigentlich dieses Argument höhere Gewalt, was das Landgericht angewandt hatte und womit ja Paragraph sieben Absatz zwei SVG aktiviert würde, also dieser Ausschluss der Haftung, nicht so richtig abgeräumt ist.
00:35:36: Da sprichst
00:35:36: du einen wichtigen Punkt an und das müsste man natürlich in der Klausur im Examen ausführlich prüfen.
00:35:42: Das haben auch die Richter in Ollenburg getan.
00:35:45: In dem Urteil stellen die Richter einen interessanten Vergleich an.
00:35:48: Sie schreiben, dass es bei den herumfliegenden Fasaren ähnliche Wertungen gelten, wie bei einem normalen Wildunfall.
00:35:56: Beispielsweise, wenn dir ein Rehforzauto läuft.
00:36:00: Ein solcher Wildunfall gilt eben nicht als höhere Gewalt, weil da keine elementare Naturkräfte wirken und mit ihm mit sehr vorsichtigen Verhalten ... dass man ein Zusammenbrel dann eben vermeiden könnte.
00:36:13: Wobei natürlich schon, ein Unterschied ist, dass man die Rehe in der Regel am Fahrbahnrand sieht, dass der Fahrer einen hinter sich fliegenden Versahn gesehen hat, scheint hingegen ziemlich unrealistisch.
00:36:26: Anders als bei normalem Wildwechsel ist damit ja auch nicht unbedingt zu rechnen.
00:36:31: Absolut, so hat er auch das Landgerichte argumentiert.
00:36:34: Das Oberlandesgericht schreibt wiederum dazu, dass sich der Versahn aufgrund der hohen Geschwindigkeit des Motorrads zumindest einen kurzen Moment im Sichtfeld des Fahrers befunden
00:36:42: haben muss.
00:36:43: Da merken wir schon wieder, es ist eine Idealbetrachtung, aber solche Idealbetrachtungen werden zur Bestimmung der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs häufiger vorgenommen.
00:36:54: Total.
00:36:55: Das ist ja auch der Grund, warum wir die Entscheidung hier im gerechten Urteil besprochen haben.
00:36:59: Die Examsrelevantes absolut gegeben.
00:37:02: Aber Stefan, findest du das Urteil auch in der Sache gerecht?
00:37:05: Tja, da hab ich drüber nachgedacht.
00:37:07: Ich sag mal so, ich finde es zumindest in der Systematik, in der auch der Bundesgerichtshof die Bestimmung der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs vornimmt, das Urteil schlüssig.
00:37:18: Man hat bei der Halterhaftung, da kann ich mich auch noch selber an Übungsklausuren aus dem Examen erinnern, oftmals irgendwie so ein Störgefühl, weil man denkt sich, na ja, der Halter, der hat das doch jetzt gar nicht bewusst herbeigeführt, aber da muss man sich immer bewusst machen.
00:37:34: § sieben STVG ist ja quasi dafür da, den Preis auszugleichen, dass durch die Verwendung eines Fahrzeugs erlaubterweise eine Gefahrenquelle geschaffen wird.
00:37:49: Und ich sage mal so, dann... Ist es vielleicht doch gerecht, aber als bekennender Bahnfahrer kann ich das wahrscheinlich auch sehr leicht sagen.
00:38:18: Auf Instagram finden Sie uns unter frz.einspruch und auf LinkedIn unter frz.proeinspruch.
00:38:25: unter frankfutterallgemeine.de-referendariat finden angehende Referendare, dann noch alle notwendigen Infos zu einem Referendariat im Justizjahrjahr der FHZ.
00:38:36: Und da können sich die Referendare auch bei uns hier in der Einspruchredaktion einbringen.
00:38:40: Für heute bedanken wir uns fürs Zuhören und wünschen eine schöne Woche.
00:38:45: Auch von mir eine schöne Woche und bleiben Sie Einspruch treu.