F.A.Z. Einspruch

F.A.Z. Einspruch

Der Podcast, der die Woche neu verhandelt

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00:00:04: Herzlich willkommen zur Folge threehundertneunundsechzig des FVZ-Einspruch-Podcasts, des Podcasts der FVZ, zu Recht Justiz und Politik.

00:00:12: Heute ist der zehnte Dezember zweitausundfünfundzwanzig.

00:00:15: Mein Name ist Finn Hohenschwert und bei mir im Studio begrüße ich meine Kollegin Katarina Iskander.

00:00:19: Hallo Katarina.

00:00:20: Hallo Finn.

00:00:21: Ja, es gibt Themen, die begegnen uns hier im Podcast immer wieder, weil sie einfach so groß und so wichtig sind und juristisch unfassbar viel drin steckt.

00:00:29: Eines dieser Themen ist der Wirecard-Skandal und da jährte sich jetzt am Montag das Strafverfahren vor dem Münchner Landgericht zum vierten Mal.

00:00:39: Abgesehen von diesem Jubiläum gab es in den vergangenen Tagen aber auch noch einen Urteil des Bundesverfassungsgerichts und ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu dem Themenkomplex.

00:00:48: Grund genug für uns mit unserem Fachmann rund um die Wirecard-Prozesse mit Markus Jung hier im Einspruch Podcast zu sprechen.

00:00:57: Und danach geht es um das juristische Nachspiel eines Fußballspiels zwischen dem VfB Stuttgart und Eintracht Frankfurt vor uns zwei Jahren.

00:01:05: Vielleicht erinnert sich der eine oder andere daran.

00:01:07: Da gab es schwere Auseinandersetzungen.

00:01:10: Und ja, das waren, wenn man so will, die schwersten Ausschreitungen.

00:01:15: je gegeben hat, zumindest hier im Frankfurter Waldstadion.

00:01:18: Und die Frankfurter Fans machen ja leider, muss man sagen, immer wieder von sich reden, auch aktuell wieder beim Spiel gegen Barcelona.

00:01:28: Ja, und inzwischen gibt es erste Urteile mit Teilzone-Strafen, die verhängt wurden.

00:01:33: Und es gab auch eine aktuelle Durchsuchung bei Fans der Eintracht.

00:01:37: Was es damit auf sich hat, das bespreche ich dann mit dem Frankfurter Oberstaatsanwalt Dominique Mies.

00:01:42: Ja und danach sprechen wir über ein anderes juristisches Nachspiel, das es gegeben hat und zwar für zehn Aktivisten der letzten Generation.

00:01:51: Die hatten sich nämlich im Sommer, zwanzig, dreiundzwanzig, der ein oder andere erinnert sich vielleicht noch an die Bilder im Fernsehen, auf der Rollbahn des Hamburger Flughafens festgeklebt und dadurch den Flugverkehr blockiert.

00:02:03: In der Causa gibt es jetzt ein erstes Zivilurteil und das hat es in sich.

00:02:09: Die Aktivisten müssen nämlich insgesamt über vierhunderttausend Euro Schadenersatz zahlen.

00:02:14: Wir gucken uns die Entscheidung im Detail an.

00:02:17: Ja und danach alle James Bond Fans aufgepasst, denn unser gerechtes Urteil kommt vom BGH und betrifft die bekannte Filmfigur Miss Money Penny.

00:02:27: Ja und warum die Sekretärin von Bonds Chef zum Fall für die deutsche Justiz wurde, das hören Sie am Ende der Folge.

00:02:34: Und alles, was sonst noch in dieser Woche in der Welt des Rechts passiert ist, können Sie in unserem wöchentlichen Einspruch Briefing in Ruhe nachlesen.

00:02:41: Das Briefing wird jeden Freitag um drei Uhr verschickt und Sie können sich dafür auf unser Website unter fuzz.net-einspruch anmelden.

00:02:52: Der Wirecard-Skandal gilt als einer der größten Wirtschaftskandale in der deutschen Geschichte.

00:02:56: In dieser Woche geht der Strafprozess vor dem Landgericht München eins, bei dem unter anderem der frühere Vorstand-Chef Markus Braun auf der Anklagebank sitzt, in sein viertes Jahr.

00:03:05: Grund genug, darüber jetzt mit meinem Kollegen Markus Jung zu sprechen.

00:03:08: Hörer dieses Podcast kennen ihn aus zahlreichen Folgen.

00:03:12: Markus ist Feuerist, Redakteur in der Wirtschaftsredaktion der FHZ und unser Fachmann für Wirecard.

00:03:18: Hallo Markus.

00:03:19: Hi, vielen Dank für die Einladung.

00:03:21: Markus, du begleitest den Prozess seit vielen Jahren und kennst die Aktenlage und die vielen Wendungen desfalls bis ins Detail.

00:03:28: Die meisten unserer Hörer stecken jetzt vermutlich nicht ganz so tief in der Thematik.

00:03:32: Kannst du uns nochmal kurz erklären, was im Wirecard-Skandal überpassiert ist und worum es in einem Strafverfahren in München genau geht?

00:03:40: Ja, bei Wirecard sehen wir mutmaßlich den größten Bilanzfälschungskandal, den es in der jüngeren Wirtschaftsgeschichte in Deutschland gegeben hat.

00:03:49: Vorderseite, auf der Shiny-Site, haben wir da einen extrem erfolgreich geführtes Unternehmen, das es bis in den Dachs geschafft hat und Wirecard hat gewissermaßen, sollte so ein bisschen die Reaktion sein oder hat es sich aufgestellt als deutsches Pondor zu den großen erfolgreichen Zahlungsabwicklern, die wahrscheinlich ganz viele von uns nutzen.

00:04:10: PayPal ist ja der größte und bekannteste und hatte auch versucht, international zu expandieren.

00:04:16: Das ist auch dann gerade in Asien, wo ja dann die relevanten oder nicht relevanten Geschäfte stattgefunden haben, die man sieht, dann auch gelungen.

00:04:25: Wirecard wurde schon in den Jahren vor zwei Tausend zwanzig sehr kritisch gesehen, einerseits von sogenannten Short-Sellern, die natürlich auf jeweiligen sinkenden Kurse gewettet haben, aber auch Investigativ-Journalisten, allen voran den Kollegen.

00:04:40: der britischen Financial Times, die haben das schon länger gebohrt und haben immer wieder gesagt, also bei Wirecard, da stimmt was nicht, das Unternehmen soll über jahrelnweg Systematsch-Bilanzfälschung vorgenommen haben, um die finanzielle Lage zu schönen und damit Investoren zu täuschen.

00:04:54: Damit konnten Investorngelder in der Tat dann auch eingesammelt werden.

00:04:58: Und man hatte also schon in den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor den Jahren vor Sogenannte Luftbuchung eingestehene Höhe von einem Million Euro.

00:05:17: Und was geht es da ganz verknappt?

00:05:18: Wirecard hat in Asien zwei zentrale Standorte.

00:05:19: Das eine ist Dubai, das andere ist Singapur.

00:05:23: Und dort hat man sogenanntes Trittpartner-Geschäft abgewickelt, also sprich Gelder von Trittpartnern verwahrt.

00:05:30: Und die wurden dann auf Treuhandkentkonten angelegt, mutmaßlich, bei diversen Banken unteren auf den Philippinen.

00:05:36: Und dann hat man irgendwie festgeschallt, hoch diese eine Million Euro, die wir hier angeben als tatsächlich sicher angelegtes Geld.

00:05:43: Auf diesen Treuhandkenten, die existieren gar nicht.

00:05:45: Das hatte dann eine Kaskade nach sich gezogen bis hin zum Insolvenzantrag.

00:05:50: Und dann kam es tatsächlich zu den ersten.

00:05:52: Festnahmen.

00:05:53: Nicht nur zu den ersten Festnahmen, sondern einige Zeit später auch zu den ersten Strafverfahren.

00:05:57: und im Zentrum steht das Hauptverfahren, das man sicherlich so bezeichnen kann gegen Markus Braun, das vor dem Landgericht München eins geführt wird.

00:06:05: Worum genau geht's da und wer sitzt noch mit ihm auf der Anklagebank?

00:06:08: Das Verfahren richtet sich gegen drei Angeklagte.

00:06:11: Die erste Person, die hat es jetzt schon mehrfach erwähnt, ist Markus Braun, der früher Vorstandsvorsitzende der Wirecard AG daneben angeklagt ist.

00:06:20: Stefan von Erfa war gewissermaßen der Chefbuchhalter des Unternehmens und der dritte Angeklagte ist Oliver Bellenhaus.

00:06:27: Oliver Bellenhaus hatte ich eben schon Dubai erwähnt.

00:06:30: Derjenige, der als gewissermaßen Stadthalter von Wirecard in Dubai agiert hat und von daraus das Asien-Geschäft überwacht hat.

00:06:38: Und den drei wird in unterschiedlichen Zusammenhängensachverhalten im Zentralen werden den folgenden Vorwürfe gemacht.

00:06:45: Alle drei sollen sich Strafwahr gemacht haben, dem Hauptwurf des gewerbsmäßigen Bandbetrugs.

00:06:52: Indem also bis zu zehn Jahren Haft angetroht werden, daneben steht das Thema Bilanzfälschung im Raum und darüber hinaus wird Braun auch Untreue vorgeworfen.

00:07:05: Im möglichsten Höchstschrafenfall kann man also von bis zu fünfzehn Jahren Haft ausgehen für Markus Braun.

00:07:13: Und im Zuge des Verfahrens und der Ermittlung ist es so, dass Oliver Bellenhaus bereits sehr früh angefangen hat zu kooperieren mit den Ermittlern in München, denen seine Insights über die Vorgänge geschildert hat, auch dann im laufenden Prozess immer wieder, und der ist ja gewissermaßen als der Kronzeuge auftritt, obwohl er auf der Anklagebank sitzt.

00:07:32: Prozessauftakt war um genau zu sein am achtendecember zwanzig, zweiundzwanzig.

00:07:36: Das heißt, Ein schneller Blick auf den Kalender verräht.

00:07:39: Am Montag hat sich der Prozess zum vierten Mal gejährt, wenn du eine Zwischenbilanz ziehen müsstest.

00:07:45: Wo stehen wir heute und welches Bild gibt die Justiz in dem Verfahren ab?

00:07:50: Also erstmal haben wir ein hochkomplexes Verfahren mit zahlreichen Zeugen, Beweisaufnahme.

00:07:59: Es dauert sehr, sehr lange.

00:08:01: Zahlreiche Zeugen sitzen im Ausland.

00:08:03: Viele haben auch natürlich, weil sie teilweise auch beschuldigt sind von ihrem Zeugenverweigerungsrecht in Anspruch genommen.

00:08:10: Wir haben hochkomplexe Gutachten, die jetzt auch in der Zukunft noch mal vorgelegt werden müssen, zu bestimmten Themen.

00:08:18: Und die Staatsanwaltschaft hat natürlich sehr viel Aufwand betreiben müssen, um Beweise und Sachverhalt zu klären zu müssen, mit Rechtshilfegesuch in Singapur, der Philippinen, hatte ich ja schon erwähnt.

00:08:32: Parallel haben dazu ja auch stattgefunden umfangreiche Untersuchungen, die der Unsalvensverwalter von Wirecard, das ist der Münchner Rechtsanwalt, dockt der Fee mit diversen großen Beratungsfirmen, aber auch mit Großkanzlern, wie beispielsweise Klaas Lutz, hat da extrem viel gemacht in dem Bereich zusammengetragen hat.

00:08:48: Und wir sind quasi stand jetzt am Ende oder vielleicht im letzten Drittel der Beweisaufnahme.

00:08:58: Wir haben ja schon zahlreiche ehemalige Mitarbeiter, gehörte ehemalige Vorstände, Geschäftspartner, aber auch Jafe hat bereits schon ausgesagt.

00:09:07: Diese zentrale These von Markus Braun, dass dieses Trittpartner-Geschäft in Asien bestanden haben soll und er gewissermaßen sich auch selbst dieser... Dieses Tese, dieses Szenario, das er immer aufgebaut hat, über seinen früheren Strafverteidiger, auch jetzt, das ist ja eine aktuelle Strafverteidigung, da gab es ja auch verteidiger Wechsel, also gistermaßen selbst, ob vor eines internen Raubzugs geworden ist, die lässt sich dann nur halten, wenn man tatsächlich zum Ergebnis kommt.

00:09:32: Es gab dieses Trittpartnergeschäft und danach sieht es für Außenstehende zum Stand dieser Beweisaufnahme eben gerade nicht aus.

00:09:39: Und der andere Punkt ist natürlich, weil du gefällt hast, nach der Zwischenbilanz, er ist der einzige, der drei Angeklagten, der weiterhin untersuchungshaft sitzt.

00:09:47: Ja, das ist ein ganz wichtiger Punkt.

00:09:48: Also der Prozess, der läuft ja jetzt seit vier Jahren, aber Markus Braun selber sitzt bereits seit fünf und ein halb Jahren in Untersuchungshaft.

00:09:57: Jetzt muss man kein Jurist sein, um da so ein gewisses Störgefühl zu bekommen.

00:10:01: Also jemand, der so lange eingesperrt ist, ohne dass ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

00:10:07: Wie blickst du darauf?

00:10:08: Gibt es hier aus deiner Sicht rechtsstaatliche Bedenken?

00:10:10: Also die Ausgangssituation ist so gewesen, dass Markus Braun relativ schnell in Untersuchungshaft genommen wurde, nachdem er sich war ursprünglich in Österreich größermaßen freiwillig zurückbegeben hat.

00:10:25: Dann gab es einen Zwischenzeitraum im Sommer im Sommer von maximal drei, vier Wochen, dem er auf freiem Fuß war und dann kam die zweite Untersuchungshaft.

00:10:35: Und zwischenzeitlich ist er dann verlegt worden von der Justiz für den Zug anstatt der Nähe von Augsburg nach München-Stadleheim, wo der Prozess ja stattfindet.

00:10:42: Das hätte man vielleicht noch erwähnen sollen.

00:10:44: München-Stadleheim ist ein hochmoderner Gerichtssaal entstanden.

00:10:48: Das ist schon ein verlängerer Zeit, der so halb in die Erde reingebaut ist, mit wirklich massiven Sicherheitsvorkehrungen und Schleusen.

00:10:56: Da wird man so durchrichtig, wenn man auch als... die Öffentlichkeit oder wie als Pressevertretter reinkommen, also wirklich auch durchleuchtet.

00:11:03: Und er sitzt seitdem in München Stadlerheim ein und es ist ja tatsächlich so, dass man in der Untersuchungshaft immer in regelmäßigen Abständen die Haftgründe überprüfen muss.

00:11:13: In der Regel einer Haftprüfung, beziehungsweise auch initiiert werden kann, überprüft werden kann im Sinne der Haftbeschwerde.

00:11:18: Wir steigen da ein bisschen in die STPO ein in den Punkt und man sich da immerhin fragen muss, ob denn der hinreichende Tatverdacht besteht.

00:11:28: und dann auch vorliegen, also Flucht oder Verdunktungsgefahr.

00:11:31: Und in den letzten fünf und einhalb Jahren haben Brauens Verteidiger mehrfach versucht, da im Sinne der Haftbeschwerde nicht nur die Lockerung, sondern natürlich auch das Ende der Untersuchungshaft zu erreichen, das ist ihnen nicht gelungen.

00:11:44: Und man muss dazu sagen, dass der von mir schon erwähnte Oliver Bellenhaus seit mittlerweile anderthalb Jahren Nicht auf freiem Fuß, ist aber eben nicht mehr untersuchungshaft sitzt.

00:11:54: Im Sprechen mit Auflagen natürlich versehen und immer dann auch im Prozess auftauchen muss, wie Stefan von Erfan natürlich logischerweise auch.

00:12:02: Und das ist natürlich ein Punkt, der an braunen Nagen müsste.

00:12:06: Er sitzt da weiterhin.

00:12:07: Untersuchungshaft ist natürlich im Vergleich, muss man ehrlich sagen, zum Strafverzug anderer Inhaftierten nochmal... anders.

00:12:16: Es sind deutlich kürzere Intervalle von Überwachung.

00:12:19: Man hat da wenig Austausch mit anderen Inhaftierten.

00:12:23: Und das macht schon was mit Menschen.

00:12:26: Und mit dem, was ich jetzt dann vorgezogen habe vor die Klammer, muss man natürlich schon fragen, wie ist denn da noch die Verhältnismäßigkeit gegeben?

00:12:33: Wer sich da jetzt unlängst gemeldet hat, ist Brauns Schwager, David Kershaw, der ist Rechtsprofessor in Großbritannien.

00:12:40: Er hat einen Gastbeitrag.

00:12:42: bei den Kollegen der Welt veröffentlicht, der da überschrieben ist, mit die Untersuchungshaft meines Schwages Markus ist es beispielsweise los.

00:12:48: Und er schreibt da einiges und zieht ein paar Vergleiche, wo man echt nachdenken kommen kann.

00:12:54: Beispielsweise, das haben wir im Vorgespräch ja auch schon mal darüber gesprochen, ist diese Untersuchungshaft bei Braun, die wird tatsächlich nur einmal getoppt.

00:13:03: Das sage ich jetzt gar nicht so banal.

00:13:04: in Deutschland, aber in der gesamten Geschichte der Bundesrepublik, nämlich Beat Chepe, saß länger ein Untersuchungshaft als er.

00:13:11: Und in Wirtschaftssachen ist das tatsächlich, das gab es bislang nicht.

00:13:15: Und man muss sich dann natürlich immer fragen, die jüngste Haftbeschwerde, die ich jetzt noch recherchieren konnte, stammt aus dem Frühjahr, da steht immer noch das Thema Fluchtgefahr im Raum, ob man mit so einer langen Zeit und mit einer hinreichenden Möglichkeit einer langen Verurteilung nicht eine Möglichkeit gesehen hätte, ihn unter strengen Auflagungen oder stetiger Überwachung auf gewissermaßen aus der U-Haft zu entlassen.

00:13:42: Was man aber sagen kann ist, sollte es hier zu einer Verurteilung kommen.

00:13:46: Das ist für ihn natürlich ein schwacher Trost, wird diese Zeit in der Untersuchungshaft natürlich auf seinen kompletten Strafraum

00:13:53: angerechnet

00:13:54: werden müssen.

00:13:55: Jetzt haben wir viel über Markus Braun geredet.

00:13:57: Es gibt aber noch eine andere prominente Figur in der Wirecard-Affäre und das ist der frühere COO Jan Masalek.

00:14:03: Der hat sich ja bekanntermaßen nach Russland abgesetzt.

00:14:06: Was glaubst du, wie realistisch ist es überhaupt noch, dass er sich irgendwann mal von einem deutschen Gericht oder überhaupt vor irgendeinem Gericht verantworten muss?

00:14:14: Also meine persönliche Meinung ist, dass wir ihn vor einem deutschen Gericht nicht mehr sehen werden.

00:14:22: Meine Meinung hat sich aber vor ein paar Wochen ein bisschen gedreht.

00:14:25: Da eingehen die Kollegen vom Spiegel, haben eine große investigative Recherche angestellt.

00:14:32: Wie ist es denn das gelungen?

00:14:33: Sie haben Möglichkeiten gehabt auf... die Handnummer auf das Handy von Jan Maseleck zuzugreifen, konnten das dann entsprechend lokalisieren, wie er sich dann in Moskau im Innenstadtbereich fortbewegt.

00:14:46: Kurz da eine kleine Exegese, wie das Maseleck hat sich ja gewissermaßen nahe im Kontext des Insolvenzantrags in Jahr-Zwanzig-Zwanzig abgesetzt.

00:14:56: Das kann man mittlerweile sehr gut konstruieren über einen kleinen Flughafen zuerst mit einer Maschine.

00:15:02: in Richtung Minsk und von daraus weiter nach Moskau.

00:15:05: Es gab zu dem Zeitpunkt ja auch sehr, sehr viele unsichere Meldungen, wo er sich aufhalten sollte.

00:15:10: Unter anderem wurde ja gesagt, dass er sich nach Cebu, nach die Philippinen da quasi abgesetzt hätte, um da, wie es damals hieß, die Vorkommnis in den Philippinen zu regeln.

00:15:19: Denn er war zu dem Zeitpunkt ja auch Chief Operating Officer, hatte also da auch gewisse Funktionen mit gehabt und hat sich in dem Münchner Strafverfahren über sein deutschen Strafverteidiger Eckstein, so heißt der Strafverteidiger sehr renommiert aus München, nochmal geäußert.

00:15:36: Der hat dann einen Brief von ihm verlesen, wo er sich zu diversen Themen und Vorhalten aus dem Prozess auch äußert.

00:15:44: Aber ich meine nicht, dass wir Jan Maasallek zeitnah überhaupt nochmal außer von Russland sehen werden, auch wenn er sich nachweislich außer von Russland bewegt haben muss.

00:15:55: Aber ich bin... sehr, sehr sicher, dass wir den nicht vorhin Deutsch-Strafgericht mehr sehen werden.

00:16:02: Lass uns vielleicht mal kurz auf einen anderen großen Wirtschafts-Strafprozess schauen, der gerade viel Aufmerksamkeit bekommt, und zwar den gegen den österreichischen Immobilien-Investor und Unternehmer René Benko.

00:16:12: Da hat in dieser Woche bereits der zweite Strafprozess begonnen.

00:16:16: Ein erstes Urteil liegt ja schon vor, wenn wir das jetzt mit dem großen Wirtschafts-Strafverfahren vor dem Landgericht München vergleichen.

00:16:24: Ist das Verfahren gegen Renault Benko vielleicht sowas wie der Gegenentwurf zum Wirecard-Prozess, also zeigt die Justiz hier, wie es besser oder schneller geht?

00:16:31: Ja, auch hier muss man sagen, Milliarden Schaden mutmaßlich an diversen Immobilienprojekten auf der Investorenseite.

00:16:40: Renault Benko wurde auch relativ schnell untersuchungshaft genommen, wie du schon gesagt hast.

00:16:46: Die dort federführende Ratsanwaltschaft ist eine wirtschafts- auf wirtschafts- Strafsachen- spezialisierte Strafkammer aus Wien, hat da abgeschichtet, so will ich es mal untechnisch bezeichnen, das erste Verfahren.

00:16:58: Ich habe mir das auch noch mal rausgezogen.

00:17:00: Da war das Urteil im Oktober, im Oktober, im Landesgericht Innsbruck.

00:17:04: Da hat man überhaupt nur zwei Tage.

00:17:06: verhandelt.

00:17:07: Der Vorwurf war Schädigung seiner Gläubiger, quasi was wir in Deutschland als eine Art vorsätzlichen Bankrat bezeichnen würden nach dem Strafgesetzbuch.

00:17:15: Er ist dazu zwei Jahre Haft verurteilt worden, nur teilweise verschuldig gesprochen worden, weil er das Vermögen der Gläubige durch eine Schenkung von dreihunderttausend Euro nochmal berühren über eine Milliarden-Skandal.

00:17:27: Aber hier geht es um dreihunderttausend Euro und seine Mutter beiseite geschafft hat.

00:17:29: Ein anderen Anklagepunkt konnte ihnen das, was ihm vorgeworfen wurde, gar nicht dann auch tatsächlich festgestellt werden.

00:17:35: Da wurde er frei gesprochen.

00:17:36: Auch in dem Prozess, der jetzt beginnt in Innsbruck, geht es ja ähnlich.

00:17:39: Wieder sechsstellige Summen im Fokus, diesmal aber mehr andere Stiftungen.

00:17:44: Man sieht hier, wenn man das gegenüberstellt, die Zahl der Forderungen bewegt sich allein im österreichischen Insolvenzverfahren bei zwei Komma, drei, sechs Milliarden Euro.

00:17:55: Und auch in Deutschland haben wir sehr, sehr viele prominente Gläubiger, sei es die RAG-Stiftung oder sei es Tönnies und diverse andere Bekannte.

00:18:05: Da rollt rück ich noch eine Welle an, aber man hat es in Österreich offenbar verstanden, zu sagen, wir brauchen sehr schnell Entscheidungen, wir müssen Entscheidungen auch nach außen in der Öffentlichkeit möglicherweise rechtskräftige Entscheidungen erwirken.

00:18:19: Natürlich wird das jetzt auch noch weitergehen im Instanzenzug in Österreich, aber wir haben eben nicht die Situation im Vergleich zu Braun.

00:18:26: auch Österreicher in Deutschland, der fünf und ein halb Jahre in Untersuchungshaft sitzt.

00:18:32: Wenn wir jetzt mal eine Prognose anstellen und sagen, wir sehen möglicherweise im ersten Quartal, im ersten Urteil überhaupt, in einem Wirecut-Strafprozess, dann addieren wir da nochmal ungefähr anderthalb Jahre drauf, bis wir beim BGH sind oder eine Entscheidung haben.

00:18:47: Und Braun wird ja auch mutmaßig in dieser Zwischenzeit eben nicht das der Untersuchungshaft rauskommen.

00:18:52: Also wir reden von ganz anderen.

00:18:54: Zeiträumen und insoweit hat die österreichische Justiz hier vielleicht einen Punkt gemacht, indem sie gesagt hat, wir ziehen kleine Sachfalt daraus.

00:19:02: kommen zu schnellen Entscheidungen und haben dann auch geklärt, inwieweit er möglicherweise rechtskräftig in Haft muss oder eben nicht.

00:19:10: Jetzt hat die Wirecard-Affäre nicht nur zu diesem Strafprozess gegen Braun geführt, über den wir schon viel gesprochen haben, sondern es gibt auch eine ganze Anzahl an Nebenkriegsschauplätzen, will ich mal sagen, juristische Nebenkriegsschauplätze.

00:19:21: Und einer von denen ist im November vor dem BGH zu Ende gegangen.

00:19:26: Da ging es um die zahlreichen Wirecard-Aktionäre.

00:19:29: Worum genau ging es in diesem Verfahren?

00:19:32: Also wir haben natürlich mutmaßig zehntausende institutionelle Investoren.

00:19:37: Für unsere Hörer vielleicht institutionelle Investoren sind große Fondsgesellschaften.

00:19:41: Es können Hedgefonds sein, Pensionsfonds, Stiftungen, die investieren in ein Unternehmen und im Kontrast dazustehen hat nämlich Privatanleger wie du und ich, die vielleicht sich immer nach und nach einzelner Aktien hinzugekauft haben.

00:19:55: Also wir reden von ganz unterschiedlichen Teilnehmern in der Situation.

00:20:01: Und die stellten sich natürlich auch die Frage, was mache ich denn mit einem Schaden, den ich erlitten habe?

00:20:06: Einerseits möglicherweise Kurse-Differenzschaden, weil ich vielleicht zu spät verkauft habe.

00:20:10: Als ich gemerkt habe, da geht es mit der Aktie runter oder halt im schlimmsten Fall die Aktien gehalten haben und die sind ja nichts mehr wert.

00:20:16: Und dann sagen wir wurden hier getäuscht, weil wenn wir gewusst hätten, was Wirecut hier für eine Geschichte abzieht, Glanzfälschung

00:20:22: etc.,

00:20:23: die Vorwürfe über die hatten wir eben schon gesprochen, hätte ich diese Aktien so nicht gekauft.

00:20:27: Also im klassischen juristischen Sinne, Konditionssine, Kvernon.

00:20:31: Und die stellten sich auf den Standpunkt, natürlich melden wir diesen Forderung an im normalen Insolvenzverfahren.

00:20:38: Die laufen dann in so eine Art Insolvenztabelle, werden die eingetragen und dann muss natürlich auch am Schluss der Insolvenzverwalte das, was er verwertet hat, gegenüberstellen mit der Höhe der Forderung.

00:20:48: Und dann wissen wir beide, wenn man eine gewisse Insolvenzmasse, so nennt sich das, aufgebaut hat.

00:20:54: Und die Zahl der Gläubiger wird deutlich größer als was man erwartet, wird wahrscheinlich jeder weniger bekommen.

00:21:00: Oder man muss sich natürlich eine Rangfolge überlegen.

00:21:02: Und dann kommen wir zu einem bislang unerschöterlichen Grundsatz im deutschen Insolvenzrecht, dass man sagt, in der Rangfolge sind die Forderungen der Aktionäre im Vergleich zu den klassischen Gläubigern.

00:21:16: Meinen wegen selbst Handwerker, die Verträge hatten mit Wirekarten, die dann offene Schulden hatten.

00:21:22: Oder vor allem die großen Banken und Gläubiger.

00:21:26: Die Forderungen der Aktionäre sind nachhängig zu baden.

00:21:29: Das wollten viele Aktionäre.

00:21:31: will nicht akzeptieren.

00:21:33: Also wir haben hier die Union Investment, wie gesagt, ein institutioneller Anleger, gelten gemachter Schaden knapp zehn Millionen Euro.

00:21:39: Und man hat in den vorigen Instanzen gesagt, wir müssen behandelt werden wie Gläubiger und dann quasi in die Rangfolge reingehen.

00:21:45: Das musste der BGH also klären.

00:21:47: Und wie es halt so ist, ich habe es auch entsprechend kommentiert.

00:21:52: Man muss sagen, wer sich dafür entscheidet, an einem Unternehmen beteiligt zu sein, die über Aktien erwirbt.

00:21:58: der haftet mit diesem Unternehmen oder ist mit diesem Unternehmen größermaßen verheiratet in guten wie in schlechten Zeiten.

00:22:04: Wenn man in guten Zeiten von dem Erfolg des Unternehmens partizipiert, hat man einen höheren Aktienkurs, die Dividenden fallen an und man hat natürlich, wenn man bestimmte Schwellenwerte überschreitet, sogar eine Möglichkeit irgendwie Einfluss zu nehmen in dieses Unternehmen rein.

00:22:19: Das hat man als Gleubiger natürlich nicht.

00:22:20: Auf der anderen Seite bedeutet es natürlich auch, geht es einem Unternehmen schlecht und im Worst Case muss das Unternehmen Insolvenz anmelden, dann hängt man natürlich auch mit drin.

00:22:30: Und eben das ist vereinfacht gesagt, die Entscheidung, die der BGH so gefällt hat, das ist natürlich für viele Aktionäre, gerade die Kleinarzine in Deutschland, ein Schlag in die Magengrube.

00:22:44: Jetzt gibt es noch einen anderen juristischen Nebenkriegsschauplatz und der ist ebenfalls in Karlsruhe zur Ende gegangen, allerdings nicht beim BGH, sondern beim Bundesverfassungsgericht.

00:22:52: Da ging es um die journalistische Berichterstattung des Spiegels zu dem.

00:22:57: Wirecard Komplex.

00:22:58: Unter anderem hatte da ein früherer Manager dem Nachrichtenmagazin vorgeworfen, unzulässig über mutmaßliche Ermittlungen gegen ihn zu berichten.

00:23:06: Damit drange bei den Verfassungshytern jedoch nicht durch Karlsruhe entschied, dass für die Verdachtsberichterstattung nicht zu hohe Hürden gelten dürfen.

00:23:16: im konkreten Fall, gewichteten die Richter, die Pressefreiheit, also wegen des besonderen Informationsinteresses der Öffentlichkeit höher als die Persönlichkeitsrechte des betroffenen Managers.

00:23:26: Markus, das Thema Verdachtsberichterstattung ist ja ein Thema, das dich als Journalist und eben auch zuständiger Redaktor für viele Wirtschaftsstraf erfahren, sicherlich häufig im beruflichen Alltag begegnet.

00:23:38: Hat Karlsruhe deinen Blick oder deine Einschätzung darauf verändert?

00:23:41: Was man über einzelne Beschuldigte schreiben kann, darf oder sollte?

00:23:45: Es ist jetzt ja eine sehr abstrakte Frage, obwohl wir natürlich diesen konkreten Fall über den, nicht nur wir, sondern viele, viele Medienhäuser auch international berichtet haben geschaut oder schauen muss.

00:23:57: Es ist so in frühen Stadien, gerade im Ermittlungsverfahren, bekommt man ja seine Information und man muss dann schon auch immer im Rahmen seiner eigenen Sorgfaltspflicht immer abwägen, wie weit man da gehen kann und welche Parameter wichtig sind.

00:24:13: Und die Parameter sind natürlich möglichst viele Informationen sich verschaffen.

00:24:18: Quellen gegen Checken gibt es auch so genannte qualifizierte Quellen, denen wir ein höheres Maß an Validität, an Wahrheit zugestehen können.

00:24:27: Auch da gibt es gefestigte Rechtsprechungen, die natürlich auch unsere Pressefreiheit als Ausformulierung der Meinungsfreiheit auch schützen.

00:24:33: Das ist bishermaßen, wenn es da offizielle Aussagen gibt, aus einer Staatsanwaltschaft oder von einem Gericht insbesondere Pressemitteilungen, dann hat das natürlich einen gewissen Gehalt, auf den man sich verlassen kann.

00:24:46: Das andere ist das sogenannte Agenturprivileg.

00:24:49: Es gibt Agenturen wie die Deutsche Presseagentur, also DPA, Reuters, Bloomberg.

00:24:54: Teilweise kennt man die Kollegen auch schon persönlich seit langen Jahren und dann kann man auch einschätzen natürlich, ah, wie gut hat der jeweilige Kollege recherchiert.

00:25:04: Und manchmal ist es ja wirklich auch im Tagesgeschäft so, dass Entscheidungen schnell gefällt werden müssen.

00:25:08: Und Agentur ist letztlich als Dienstleister natürlich die Lebe von ihrer Schnelligkeit und von der Validität der Information, die sie bringt.

00:25:15: Insoweit können wir mit Hinweis auf diese Quelle natürlich auch dann da arbeiten und haben im Rahmen einer bestimmten Maßgabe auch da das Agentur Privileg auf das wir uns berufen können.

00:25:26: Das entbehrt uns aber natürlich nicht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eben, wie ich schon gesagt habe, mit bestimmten Dingen umzugehen.

00:25:32: nämlich Daten checken, mögliche Konfrontation bei einer identifizierenden Verdachtsberichterstattung ist Gang und Gebe, ist Usus.

00:25:41: Da ist immer das Problem.

00:25:43: Wie kommst du an so eine Person ran?

00:25:44: Wie kommst du an den Strafverteidiger ran?

00:25:46: Wie erfährst du den Namen des Strafverteidigers?

00:25:48: Was für eine Frist gibst du ihnen?

00:25:50: Jeder Strafverteidiger wird natürlich immer argumentieren, dass die Frist, die du ihm stellst, viel zu kurz ist.

00:25:56: Und dann greifen natürlich oder dann kollidieren die verschiedenen Interessen miteinander.

00:26:00: Die Interessen des, wie du eben schon schön gesagt hast, des Betroffenen, seine Persönlichkeitsrechte auf der anderen Seite, das Informationsinteresse der Öffentlichkeit, natürlich auch die Pressefreiheit und die Meinungsfreiheit.

00:26:12: Und das muss alles miteinander in Abwägung gebracht werden.

00:26:14: Und wir binden da sehr, sehr häufig und auch früh, so früh es eben nur geht, unsere Käligen im Justizariat mit ein.

00:26:22: Und in diesem Spannungsfeld bewegen wir uns da und insofern ist das hier für uns Presseorgane in Deutschland eine sehr wichtige und gute Entscheidung.

00:26:30: Man muss aber auch in Abbringung sagen.

00:26:33: dass das Verfassungsgericht hier zwar bestimmte Grundsätze bestätigt, aber auch gesagt hat zur inhaltlichen Entscheidung, müssen wir die Sache nochmal zurückgeben.

00:26:43: Das wird nochmal am Oberlandesgericht weitergehen.

00:26:46: Die Sache also ganz ausgestanden ist der Fall auch für den Spiegel an dem Punkt noch nicht.

00:26:50: Zum Schluss vielleicht nochmal der Blick zurück zum Landgericht München-I.

00:26:53: Was glaubst du, wie lange wird der Wirecut-Fall das Gericht noch beschäftigen?

00:26:58: Oder ist überhaupt schon ein Ende in Sicht?

00:26:59: Es gibt mehrere Indikatoren.

00:27:02: aus den vergangenen Wochen, die zeigen, dass man da wirklich, ja, wenn man von einem Marathon reden würde, würden wir quasi schon durchs Marathon ein Tor wahrscheinlich auf die letzten Runden auf der Tataanbahn sein.

00:27:13: Vielleicht vom Bild und vom Sport.

00:27:14: Vielleicht hat mich da München und das Alto-Olympia-Stadion ein bisschen dazu hinverleitet, sozusagen zu sprechen.

00:27:17: Aber ich gehe, stand jetzt davon aus, dass wir im ersten Quartal, im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr

00:27:26: im Jahr im Jahr im

00:27:27: Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr Egal in welche Richtung.

00:27:31: Aber ich habe auch schon gesagt, dass ich nicht glaube, dass es mit dieser Entscheidung zu Ende sein wird.

00:27:36: Egal, wie das in den verschiedenen Spielarten ausgehen wird, wir werden da eine Revision sehen in dem Fall.

00:27:41: Dafür ist es einfach zu bedeuten.

00:27:42: Dafür steht auch für die einzelnen Personen viel zu viel auf dem Spiel.

00:27:46: Und ich denke, dass uns das Thema Wirecard strafpräzisual, wo ja auch bereits eine zweite Anklage vorliegt.

00:27:54: über die irgendwann dann verhandelt werden muss, wird uns noch auf Jahre hinweg beschäftigen, zühlprozessual, ohnehin auch.

00:28:01: Das war Markus Jung.

00:28:02: Wir haben über das Wittatschrafverfahren rund um Wirecard gesprochen.

00:28:05: Vielen Dank, dass du bei uns zu Gast warst.

00:28:07: Danke dir, Finn.

00:28:11: Die Ausschreitungen beim Spiel der Eintracht Frankfurt gegen den VfB Stuttgart im November, im November, hat uns auch hier im Podcast schon einmal beschäftigt.

00:28:21: Im Kern geht es um die Ermittlungen gegen mehr als hundert Eintrachtfans, die an jenem Tag Polizeibeamte und ein Ordner angegriffen und im Stadion randaliert haben sollen.

00:28:32: Unklar, wie lange die Frage, ob sich die Vielzahl an Straftaten überhaupt ausermitteln lassen, nun hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt dazu eine Art Halbzeitbilanz vorgelegt.

00:28:43: Und dazu sprechen wir mit dem Frankfurter Oberstaatsanwalt Dominik Mies.

00:28:47: Guten Tag, Mies.

00:28:48: Hallo.

00:28:49: Ja, ich habe es gerade schon gesagt.

00:28:51: Die Staatsanwaltschaft hat vor kurzem eine Statistik bekannt gegeben, wonach ja inzwischen ein Großteil der Verfahren im Zusammenhang mit den Ausschreitungen beim Eintrachtsspiel gegen Stuttgart im November, im November, abgeschlossen sind.

00:29:06: Wie sieht diese Bilanz denn aus?

00:29:09: Die sieht aus meiner Sicht ziemlich beeindruckend aus.

00:29:12: Wir haben insgesamt gegen hundert und zwanzig Personen aus dem sogenannten Fanbereich Ermittlungsverfahren eingeleitet und aus diesen Ermittlungsverfahren heraus insgesamt einundsiebzig Anklagen erhoben, dreizehn Strafbefehle beantragt.

00:29:29: Sieben Verfahren haben wir abgegeben, weil es sich um Jugendliche und Heranwachsene gehandelt hat.

00:29:35: Die mussten an an auswertige Staatsanwaltschaften abgegeben werden.

00:29:39: Und lediglich zehn Ermittlungsverfahren wurden mangelts hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

00:29:46: Und in vierundzwanzig der hundertfünfundzwanzig Verfahren dauern die Ermittlungen aktuell

00:29:52: an.

00:29:53: Bei siebenundzwanzig Verfahren gab es schon Gerichtsverhandlungen.

00:29:58: Beim Amtsgericht Frankfurt.

00:29:59: in weiteren einundzwanzig Verfahren stehen bis März.

00:30:03: Zwei tausendzechsundzwanzig die Hauptverhandlungen an und von diesen siebenundzwanzig Gerichtsverhandlungen wurde lediglich ein Verfahren gemäß hundertdreienfünfzig A Absatz zwei STPO gegen eine Geldauflage eingestellt.

00:30:20: in den übrigen sechsundzwanzig Verfahren.

00:30:23: wurden die Angeklagten verurteilend und die Urteile reichen dabei von Verwarnungen mit Arbeitsauflagen in den Fällen, wo es sich um Heranwachsende handelte, über Geldstrafen von siebzig bis hundertfünfzig Tage setzen, bis hin zu Freiheitsstrafen von sieben Monaten bis zu zwei Jahren jeweils mit Bewährung.

00:30:44: Und ganz wichtig, es wurde bislang kein Angeklagter freigesprochen.

00:30:49: Und diese hohe Aufklärungsquote zeigt doch aus unserer Sicht, dass die Gemeinsam mit uns ermittelte Sonderkommissionen in den letzten Jahren ganz hervorragende Arbeit geleistet hat.

00:31:01: Auf das Ausmaß kommen wir gleich noch mal die Terrierte zu sprechen.

00:31:04: Jetzt würde ich gerne nochmal auf die Ermittlungen zurückkommen, die Sie ja eben auch erwähnt haben.

00:31:09: Weil wenn ich mich richtig innere, haben die sich ja nicht ganz einfach gestaltet.

00:31:13: Allein schon deshalb, weil man zwar umfassendes Bildmaterial hatte, dass man aber erst teils aufwendig auswerten musste.

00:31:21: Also vor allem ja auch im Hinblick auf die Identifizierung der Beschuldigten oder damals Tatverdächtigen.

00:31:28: Wie genau sind ihr mittlerweile denn da vorgegangen?

00:31:31: Die Problematik war natürlich, dass es ein sehr dynamisches Geschehen war und eine Vielzahl der Verdächtigen war vermummt.

00:31:40: Und unsere Ermittler haben die Videoaufnahmen umfassend ausgewertet und die Vermummen beschuldigten dann bis an einen Punkt zurückverfolgt, an welchem diese noch nicht vermummt waren.

00:31:53: Teilweise kannten auch die szenekundigen Polizeibeamten die Beschuldigten bereits und teilweise wurden die Beschuldigten in späteren Spielen durch die szenekundigen Beamten identifiziert.

00:32:06: Und erst dann, wenn man durch diese Ermittlungsmaßnahmen nicht so einem Ergebnis kam, hat die Öffentlichkeitsverhandlung gegriffen.

00:32:15: Auf die würde ich gerne noch mal gesondert zu sprechen kommen, weil die Öffentlichkeitsverhandlung damals natürlich für großes Aufsehen gesorgt hat und natürlich auch in Fußballkreisen auch auch für Kritik sorgte.

00:32:29: Die Frage ist deshalb, ob es tatsächlich keine anderen Möglichkeiten gab, die Tatverdächtigen zu identifizieren.

00:32:36: Sie haben eben schon gesagt, man hat es natürlich versucht, ich sehe eine kundige Beamte, aber es gibt natürlich auch noch andere Mittel.

00:32:42: Wie sieht es da aus bei den Fällen, die man da in die Öffentlichkeitsverhandlung reingenommen hat.

00:32:46: Es gab tatsächlich für uns keine andere Möglichkeit, die dann noch nicht identifizierten Personen zu identifizieren.

00:32:55: Die Öffentlichkeitsverhandlung ist eine Ultima Ratio.

00:32:59: Aber diese Ultima Ratio wird von einem Richter angeordnet.

00:33:04: Das entscheidet nicht mal die Staatsanwaltschaft oder die Polizei kurzerhand.

00:33:10: Da muss man einen Antrag bei einem Richter stellen und diesem Antrag ist das Amtsgericht Frankfurt gefolgt und dazu gab es ja in der Vergangenheit eine Stellungnahme aus dem Vorstand der Eintracht, indem die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme angezweifelt wurde, vor dem Hintergrund, dass diese Maßnahme von einem Richter angeordnet wurde und auch vor dem Hintergrund der jetzt vorliegenden Halbzeitbilanz.

00:33:40: war dieser Aussage doch wirklich sehr bemerkenswert und ich meine, es gebietet doch der Respekt vor den Gerichten ab und zu, mit solchen Aussagen doch etwas zurückhaltender zu sein.

00:33:53: Ja, zum Strafmaß nochmal nachgefragt.

00:33:55: In einigen Fällen wurden ja wirklich sehr hohe Strafen ausgesprochen, also Freitstrafen von bis zu zwei Jahren.

00:34:02: Das ist relativ ungewöhnlich.

00:34:04: Das passiert nicht alle Tage.

00:34:06: Über welches Ausmaß der Gewalt sprechen wir denn da?

00:34:08: Vielleicht können Sie nochmal darlegen, was genau den Angeklagten vorgeworfen wurde.

00:34:14: Was haben die gemacht?

00:34:16: Wir sprechen hier über ein ganz erhebliches und wirklich... kaum vorstellbares Ausmaß von Gewalt.

00:34:23: Wir reden hier über Würfe von Fahnenstangen, Abspeckgittern, Feuerlöchern, Metalltonnen.

00:34:30: Wir reden über Schläge mit Gürteln, also über ganz, ganz erhebliche Gewaltanwendungen.

00:34:39: Und häufig war auch festzustellen, eine selbst aus dieser aggressiven Masse heraus, nochmal herausstechende besondere Heftigkeit der Angriffe, sei es wegen der Dauer der Angriffe oder auch der Vielzahl an einzelnen Angriffen durch die einzelnen Beschuldigten.

00:34:59: Das war hier eine ganz immense Gewalt und vielleicht hat der ein oder andere ja auch Videorausschnitte von diesen Gewaltanwendungen gesehen und der wird dann schon wissen, wovon ich spreche.

00:35:12: Und auf der anderen Seite wurden ja auch Vorwürfe gegen Polizisten erhoben, die nach Ansicht derer, die beispielsweise auch Taten angezeigt haben oder Handlungen angezeigt haben, unverhältnismäßig vorgegangen sein sollen, auch außerhalb des Rechtsraums.

00:35:29: Und es wird ja auch gegen Zweiundzwanzig Beamte ermittelt.

00:35:33: Wie sieht es denn mit der Bilanz dieser Verfahren aus?

00:35:36: Also hier möchte ich zunächst mal vorwegschicken.

00:35:39: Auch hinsichtlich dieses Teils der Ermittlungen haben wir genauso akribisch ermittelt wie bei den Ermittlungen im Hinblick auf das sogenannte Fanlager.

00:35:51: Wir haben, wie Sie schon sagen, Zweiundzwanzig Sachverhalte geprüft.

00:35:55: Wir haben gegen fünf namentlich bekanntgemachte Polizeibeamte und in siebzehn Fällen gegen unbekannt ermittelt.

00:36:02: Bislang mussten vier Verfahren eingestellt werden und in den übrigen Verfahren Da waren die Ermittlungen an, da warten wir insbesondere noch auf Aussagen weiterer polizeilicher Zeugen und in einigen Fällen auch auf die Einlassung der Beschuldigten.

00:36:17: Aber und das war das Manko bei diesen Ermittlungen.

00:36:21: Wir wussten von Beginn an, dass es sich dieser Tatvorwürfe Aussagen von Zuschauern.

00:36:30: zu diesem polizeilichen Fehlverhalten gibt.

00:36:34: Das hat die Fan-Initiative Treizender Mann so angegeben.

00:36:39: Und dazu wurde dann auch die Vorsitzende der Fan-Initiative im Februar, im Februar, von uns vernommen.

00:36:45: Aber alle Bemühungen an die Namen dieser als Zeugen in Betracht kommenden Personen zu gelangen, sind aufgrund der leider fehlenden Kooperationsbereitschaft der Vertreter der Fan-Initiative gescheitert.

00:36:59: Und um diese Vorwürfe, die ja gerade von der Fan-Initiative auch erhoben worden sind, aufklären zu können, wäre die Benennung dieser Zeugen dringend erforderlich gewesen.

00:37:12: Die Fan-Initiative hat zwischenzeitlich Protokolle veröffentlicht, allerdings anonyme Protokolle, die etwas zu den Sachverhaltenen sagen.

00:37:22: Aber das hat natürlich nicht den Beweis wert, wie ein Zeuge der Unternennung seines eigenen Namens etwas zur Sache aussagt.

00:37:32: Und nochmal, auch diese Ermittlungen führen wir genauso akribisch wie die Ermittlungen im Hinblick auf das Fanlager.

00:37:40: Aber wir sind auf Aussagen von Zeugen angewiesen und da kann ich auch immer nur weiter ermutigen, bitte melden Sie sich bei der Polizei.

00:37:51: Ja, das ist interessant, dass Sie sagen, dass die Fan-Initiative da nicht kooperiert hat an dieser Stelle.

00:37:56: Gibt es dafür eine Erklärung?

00:37:58: Für mich gibt es da keine plausiblen Erklärungen und ich finde das auch nicht konsequent.

00:38:03: Wenn ich Vorwürfe erhebe und schwerwiegende Vorwürfe ... Erhebe hier gegen Polizeibeamte, das also Polizeibeamte, Polizeigewalt ausgeübt haben.

00:38:15: Dann muss ich doch auch Ross und Reiter nennen, muss die Personen benennen, die da etwas zu sagen können.

00:38:22: Und muss auch selbst den Mut haben, dazu etwas zu sagen.

00:38:27: Sonst steht natürlich immer noch im Raum, dass das einfach ja pauschale Vorwürfe sind, die man mit nichts belegen kann.

00:38:35: Und noch eine Nachfrage, weil das erfahrungsgemäß auch immer sehr schwierig ist, für Außenstehende sozusagen festzustellen, wann jetzt in einer konkreten Situation die Polizeigewalt anwenden darf und wann nicht.

00:38:48: Das ist ja ganz streng geregelt und ja auch juristisch erklärbar.

00:38:51: Vielleicht können Sie das nochmal einordnen.

00:38:54: Die Polizei darf dann Gewalt anwenden, wenn es nach den Polizeigesetzten erlaubt ist, aber ganz wichtig und vereinfacht auch hier nur als Ultima Ratio.

00:39:04: Aber natürlich haben auch Polizeibeamte das Recht, sich zu verteidigen, wie jeder andere auch.

00:39:11: Das Notwehrrecht gilt auch für Polizeibeamte.

00:39:15: Und da, meine ich, ist ganz wichtig, es wurde in der Vergangenheit häufig und auch ein Stück weit in den Medien kolportiert, dass die Auseinandersetzungen jedoch von der Polizei ausgingen und von dieser Überhard vorgegangen worden sei.

00:39:30: Aber vor diesem Hintergrund ist es mehr als bemerkenswert, dass in siebenundzwanzig Gerichtsverfahren kein einziger angeklagter Freigesprochen worden ist.

00:39:41: Wenn es doch tatsächlich so gewesen wäre, dass die Gewalt von der Polizei ausgegangen ist, dann wäre zu erwarten gewesen, dass doch der ein oder andere angeklagte Freigesprochen worden wäre.

00:39:53: weil er von seinem Notwehrrecht Gebrauch gemacht hat.

00:39:56: Ja, kommen wir mal zurück zu den Fußballfans.

00:39:59: Also insgesamt wurde ja gegen hundertfundzwartig Personen ermittelt.

00:40:03: Das hatten sie gesagt und das seventy-einen Anklagen erhoben worden sind.

00:40:07: Und acht davon Jahr zum Jugendrichter.

00:40:09: Das heißt, was mich interessieren würde, wie alt waren denn die Jüngsten Beschuldigten?

00:40:15: Bei dem bisher erledigten Verfahren sind die Jüngsten Beschuldigten aus den Jahrgängen zwei tausend zwei bis zwei tausend vier.

00:40:22: Ein Offenungsverfahren betrifft noch einen jungen Menschen aus dem Jahrgang, insofern war aber zur Tatzeit keiner der Beschuldigten jünger als achtzehn Jahre.

00:40:36: Und jetzt würde ich gerne nochmal eine etwas weitere Einordnung vornehmen, denn die Ausschreitungen, über die wir sprechen, die gelten ja als die Schwersten, die es jedem zusammenhang mit einem Bundesligaspiel gegeben hat, zumindest vom Ausmaß her und eben auch vom Maß der Gewalt.

00:40:50: Ist denn dieses Frankfurter Verfahren aus Ihrer Sicht einzigartig?

00:40:55: Also das Ausmaß der Gewalt und auch der nachfolgenden Ermittlung dürfte zumindest nach meiner Kenntnis absolut einzigartig sein.

00:41:04: Das haben auch viele Polizeizeugen vor Gericht gesagt.

00:41:08: Da sind sehr erfahrene Einsatzkräfte dabei gewesen, die sagten, dass sie Ausschreitungen bei einem Fußballspiel in diesem Ausmaß so noch nie erlebt haben.

00:41:21: Da waren auch Beamte dabei, die beim G-twanzig-Gipfel in Hamburg waren und auch die haben gesagt, es sei im Waldstadion am fünfundzwanzigsten elften schlimmer gewesen.

00:41:32: Und das betreffe auch das Maß an Hass und Ablehnung.

00:41:37: dass den Beamten entgegengeschlagen sein soll.

00:41:40: Und hinsichtlich der Soko kann man auch sagen, dass die Soko, auch einer der größten Sokos jemals in diesem Bereich gewesen sein dürfte.

00:41:50: Die sonstigen Landfriedensbruchsverfahren, die wir hier bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt führen, die haben viel, viel kleinere Ausmaße.

00:41:59: Und da geht es auch nur wirklich um einen Bruchteil an Beschuldigten.

00:42:04: Man mag ja auch meinen, dass dieser Fall auch innerhalb der Ultraszene der Eintracht selbst eine Art Warnschuss war.

00:42:11: So zumindest wurde ja von Teilen auch damals kommuniziert, dass man jetzt verstanden habe, dass ich etwas ändern müsse, auch in der Kommunikation mit diesen radikalen Fans.

00:42:23: Jüngst kam es gerade wieder zur Fehlhandlungen, beispielsweise beim Spielen Köln.

00:42:29: Da stellt sich schon die Frage, ob das Thema Fußballkrawalle, wenn man das jetzt alles mal unter eine Glocke schiebt sozusagen, die Staatsanwaltschaft auch weiterhin beschäftigen wird.

00:42:39: Ich denke, dass das leider so sein wird.

00:42:42: Ich glaube aber, man muss unterscheiden.

00:42:44: Die Urteile und die Strafen, die hier im Zusammenhang mit dem XXI.

00:42:48: und XXI.

00:42:49: ausgesprochen wurden, werden für einzelne Personen und vor allem für die Beteiligten schon eine Abschreckung und Lehre sein.

00:42:58: Aber, und das ist der zweite Teil, der unangenehme Teil, die Szene an sich wird sich dadurch meiner Ansicht nach nicht allzu beeindruckt zeigen.

00:43:08: Und wie Sie schon richtig sagen, zeigt sich ja auch nicht beeindruckt.

00:43:14: Auch nach dem XXV, XXI, XXIII sind erneut bei uns mehrere Ermittlungsverfahren wegen vereinzten Landfriedensbrüchen und Gewalthandlungen eingeleitet worden.

00:43:25: Und dass die Szene weiterhin die Konfrontation mit der Polizei und auch anderen Fans sucht, zeigen genau diese Ereignisse in Köln und auch das sogenannte Banner-Verfahren, in dem wir am Freitag einige Durchsuchungen durchgeführt haben.

00:43:43: Ja, darauf würde ich zum Schluss gerne noch mal ein bisschen konkreter zu sprechen kommen.

00:43:48: Sie haben es immer angesprochen.

00:43:49: Es gibt ein sogenanntes Bannerverfahren.

00:43:51: Also Hintergrund ist, dass bei einem Spiele März dieses Jahres ein Banner gezeigt wurde mit einem ja zutiefst beleidigenden, wenn nicht gar auch bedrohenden Inhalt mutmaßlich gegenüber einer Polizeibeamtin.

00:44:04: Das heißt, da kann nicht davon die Rede sein, dass die Fanszene irgendwie verstanden hat, dass jetzt mal ein bisschen Deeskalation angesagt wäre.

00:44:13: Was können Sie denn über dieses Verfahren sagen?

00:44:17: Ja, wie Sie schon sagen, die Beschuldigten sind verdächtig während eines Bundesligaspielster Eintracht wieder gegen den VfB Stuttgart.

00:44:26: Das ist aber wohl nur ein Zufall am neunzwanzig dritten.

00:44:29: Vor der Nordwestkurve des Waldstaates ein Banner gezeigt zu haben mit beleidigendem und bedrohndem Inhalt.

00:44:38: Und das auf diesem Banner waren Initialen zu erkennen und diese Initialen sollen einer szenekundigen Beamtin gegolten haben.

00:44:49: Und auf der Basis dieses Tatvorwurfs haben am letzten Freitag Dosungsmaßnahmen stattgefunden bei einem XXIII-Jährigen, zwei XXV-Jährigen und einem XXXII-Jährigen.

00:45:02: Darüber hinaus soll der XXIII-Jährige noch einen erlaubnispflichtigen Böller gezündet haben, wodurch ein Ordner ein Knalltrauma erlitten hat.

00:45:14: Bei den Dosurungen konnten wir Dinge sicherstellen unter einem Datenträger und auch einen Fernzünder für Pyrotechnik,

00:45:22: aber

00:45:23: Ganz egal, wie dieses Verfahren ausgeht, sieht man doch, dass es hier nach wie vor eine Bereitschaft der Szene gibt für Unruhe zu stiften und sich hier eben nicht in irgendeiner Art und Weise einfangen zu lassen und sich im Waldstadion so zu verhalten.

00:45:44: Wie sich jeder normale Mensch dort verhält.

00:45:47: Wir sind gespannt, wie es weitergeht.

00:45:49: Wir haben schon festgestellt, das Thema wird uns weiter beschäftigen.

00:45:54: Vielen Dank für die Einordnung, Hermis.

00:45:56: Ich würde sagen, bis zum nächsten Mal.

00:45:58: Sehr gern.

00:45:58: Vielen lieben Dank.

00:46:04: Es ist Sommer im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, im Jahr, Zehn Aktivisten der letzten Generation verschafften sich dort nämlich mit einem Bolzenschneider Zugang zum Flughafengelände.

00:46:24: Auf Fahrrädern ging es dann weiter zur Landebahn und dort klebten sie sich mit den Händen auf dem Betonboden fest.

00:46:30: Ihr erklärtes Ziel?

00:46:32: Protest gegen die aus ihrer Sicht planlose und rechtswidriger Klimapolitik der Bundesregierung.

00:46:38: Und die Folgen waren tatsächlich sehr weitreichend.

00:46:42: Knapp vier Stunden lang ging nämlich fast gar nichts mehr.

00:46:45: Der Flugbetrieb, der kann weitgehend zu mir liegen.

00:46:48: Und konkret fielen siebenundfünfzig Flüge aus.

00:46:52: Rund achttausendwürfen an Pendler und Urlauber haben ihr Ziel verspätet oder gar nicht erreicht.

00:46:58: Und für Airlines und auch den Airport selbst und natürlich nicht.

00:47:02: Zuletzt die Reisen war das super ärgerlich.

00:47:04: Ja und rund zweieinhalb Jahre später hat die Aktion für die Aktivisten jetzt ein juristisches Nachspiel.

00:47:09: Das Hamburger Landgericht hat sie nämlich zur Schadensersatzzahlung in Höhe von vierhundert drei tausend, einhundertseinunddreißig Euro und achtundsechzig Cent verurteilt.

00:47:20: Geklagt hatte Eurowings, aber nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere Lufthansa-Töchter, nämlich Swiss, Austrian und Brüsselseerleins.

00:47:29: Die hatten ihre Ansprüche vorher an Eurowings abgetreten.

00:47:32: Und ersetzt sollten die Entschädigungen, die an Passagiere für die ausgefallenen Flüge bezahlt wurden, sowie der entgangene Gewinn und auch umsonst verbrauchter Treibstoff.

00:47:43: Und die Beweisführung im Prozess wird der Klägerin nicht schwergefallen sein.

00:47:47: Die Aktivisten hatten die Blockade selbst dokumentiert und dann im Internet veröffentlicht.

00:47:52: Ja, die Entscheidung, die ist bereits am zwanzigsten November ergangen, allerdings zunächst ohne Veröffentlichung der Urteilsgründe, das ist ja oft so üblich in der Justiz.

00:48:01: Inzwischen wurden die aber nachgereicht und da lohnt es sich wirklich einmal, sich die Urteilsgründe in Ruhr durchzulesen, denn die Richter zeigen daran wirklich auffällig viel Verständnis für die Aktion der Aktivisten.

00:48:13: In der Entscheidung steht, dass die Blockadeaktion Ausdruck eines Protests für ein Ziel sei, das Zitat nicht nur legitim, sondern für den Fortbestand der menschlichen Gesellschaft in ihrer heutigen Form unabdingbar sei.

00:48:27: Die Blockierer hätten im Ausgangspunkt zulässig ihre Grundrechte, insbesondere ihre Meinungsfreiheit aus Artikel fünf des Grundgesetzes, in Anspruch genommen.

00:48:36: In ihrem Protest habe sich auch nicht willkürlich gegen die Klägerinnen, sondern ich zitiere nachvollziehbar gegen Akteure der Luftfahrtbranche gerichtet, die erheblich zur Verschärfung der Erderhitzung beitragen, also so das Zitat.

00:48:52: Allerdings hätten sie dafür unter bewusster Überschreitungsstrafrechtliche Grenzen agiert und den legalen Geschäftsbetrieb der Luftfahrtunternehmen unangemessen beeinträchtigt, weshalb die Entscheidungen im Ergebnis zulasten der Beklagten ausgefallen sei.

00:49:07: Rechtlich haben die Richter die Aktion übrigens als Eingriff in den eingerichteten und ausgüpen Gewerbebetrieb bewertet.

00:49:14: Der Fall ist also auch durchaus in einer Klausurkonstellation denkbar.

00:49:18: Anspruchsgrundlage wäre dann Paragraph eightundundzwanzig BGB.

00:49:22: Ja, für die Beklagten, für die insgesamt zehn Beklagten wird es jetzt also richtig teuer.

00:49:28: Es könnte sogar noch teurer werden, denn das Gericht verurteilte sie nicht nur zur Zahlung von diesen vierhunderttausend Euro, sondern auch dazu alle weiteren Scheiden zu ersetzen, die den Fluggesellschaften eben aufgrund dieser Blockade in der Zukunft noch entstehen könnten.

00:49:45: Die Aktivisten haften auch das stellen die Richter fest als Gesamtschuldner.

00:49:50: Das bedeutet, wenn einer von ihnen seinen Anteil nicht leistend kann, dann müssen die übrigen dafür anstehen.

00:49:57: Inzwischen haben sich einige Aktivisten ... Auch schon zu Wort gemeldet und die Entscheidung kommentiert.

00:50:03: Einer Aktivistin sagte zum Beispiel gegenüber den Lübecker Nachrichten, dass die Mitglieder der Gruppe gar nicht im Stande seien, die rund vierhunderttausend Euro zu zahlen.

00:50:12: Sie selbst habe nicht einmal ein Tausend Fünfhundert Euro auf ihrem Konto.

00:50:17: Der eine oder andere weiß vielleicht noch aus der Vorlesung zum Zwangsverstreckungsrecht, dass die Fendungsgrenze eben bei rund tausend Fünfhundert Euro liegt.

00:50:24: Hat der Verstreckung Schuldner also weniger, so wie hier, dann ist die Fendung gar nicht möglich.

00:50:29: Das Landgericht Hamburg stellt in seinem Urteil allerdings klar, dass die Ansprüche aus einer vorsätzlich begangenen, unerlaubten Handlung resultieren.

00:50:37: Für die Aktivisten hat das dann auch erhebliche Konsequenzen, denn die Forderungen löschen auch im Fall einer Privatinsolvenz nicht, sondern bleiben bestehen.

00:50:47: Das steht so in der Insolvenzverordnung.

00:50:50: Und das Urteil hat für die Aktivisten also potentiell ruinöse Folgen, so kann man sagen.

00:50:55: Es könnte sogar noch schlimmer kommen für die Aktivisten, denn die juristische Aufarbeitung der damaligen Protestaktion ist mit dem Urteil noch nicht abgeschlossen.

00:51:02: Ich habe dazu mit dem Pressesprecher des Flughafens telefoniert und der meinte, dass durch die Aktion Kosten von rund einhundertfünfzigtausend Euro entstanden seien.

00:51:11: Dazu zählten entgangene Staat- und Landegebühren, Material- und Arbeitskosten für die Reparatur des durchgeschnittenen Zauens.

00:51:18: Ich habe sie eingangs erwähnt.

00:51:19: Die Aktivisten haben einen Bolzenschneider verwendet.

00:51:22: Und dann gab es auch noch Kosten für die Arbeiten am Vorfeld, auf dem sich die Aktivisten festgeklebt hatten.

00:51:27: Da entstanden nämlich auch Schäden.

00:51:29: Und die Kosten dafür versuchen sie sich jetzt ebenfalls von den Aktivisten zurückzuholen.

00:51:35: Ja, pro Po, es könnte noch schlimmer kommen.

00:51:38: Auch die strafrechtliche Aufarbeitung der Hamburger Protestaktion steht nämlich noch aus.

00:51:43: Eine Aktivistin wurde bereits wegen Hausredensbruch und Sachbeschädigung verurteilt.

00:51:48: Gegen andere Mitglieder der Gruppe läuft das Strafverfahren noch.

00:51:51: Und wann in diesem Verfahren eine Entscheidung fällt, das steht noch nicht fest.

00:51:56: Auch dazu gibt es noch einen recht interessanten Artikel von den Kollegen der Stuttgarter Nachrichten, auf den ich vorhin gestoßen bin.

00:52:01: Die haben nämlich ebenfalls einen der Aktivisten ausfindig gemacht und mit ihm über die Ereignisse gesprochen.

00:52:07: Und der sagte ganz ausdrücklich, dass er die Aktion überhaupt nicht bereue.

00:52:12: Die Folgen seien ihm und den anderen Mitgliedern der Gruppe durchaus bewusst gewesen.

00:52:18: Und selbst wenn er am Ende dieses strafrechtlichen Verfahrens ins Gefängnis gehen sollte, sei er dazu bereit, eben diese Strafe anzunehmen, weil eben das Ziel für das hier eingestanden haben, so wichtig sein.

00:52:29: Das Landgericht Hamburg ist übrigens das erste Zivilgericht, dass Klimaaktivisten zu Schadenersatzzahlungen an Fluggesellschaften wegen einer Flughafenblockade verurteilt hat.

00:52:40: Das Urteil könnte also demnach Signalwirkung vor andere Verfahren entfalten.

00:52:44: Und auch in anderen Städten hatten Mitglieder der letzten Generation ja Landebahn blockiert.

00:52:49: Dort stehen die Entscheidungen der Gerichte noch aus.

00:52:52: Das war zum Beispiel München oder in Berlin.

00:52:54: Und auch da gibt es auch noch Zivilverfahren.

00:52:56: Wenn der Urteile anstehen, dann... erfahren Sie es natürlich über uns im Podcast.

00:53:03: Nachdem wir in den letzten Wochen ganz viele gerechte Urteile mit erhöhter Examsrelevanz besprochen haben, geht es heute um ein Fall aus dem juristischen Kuriositätenkabinett.

00:53:12: Es geht nämlich um einen ziemlich berühmten Namen aus der James Bond Reihe und zwar um Miss Moneypenny.

00:53:18: Das ist diese Kriterin des Leiters des britischen Geheimdienstes MI-Six, den man auch als M kennt.

00:53:25: In den James Bond-Filmen ist besagte Miss Moneypenny zwar immer nur in wenigen Sequenzen zu sehen, dennoch ist sie fast genauso berühmt geworden wie der Filmheld selbst.

00:53:35: Katharina, du hast dich jetzt mit einem ganz aktuellen Fall beschäftigt.

00:53:38: Worum geht's da genau?

00:53:41: Es geht um ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom vierten Dezember dieses Jahres und der unter anderem für das markenrecht zuständige erste Zivilsenat hat entschieden, dass dem Namen der Filmfigur Miss Money Penny kein Werktitelsschutz zukommt.

00:53:57: Und zwar ist die Klägerin auf Vervielfältigungstücken von Filmen der James Bond Serie im Copyright-Vermerk als Inhaberin.

00:54:06: von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an diesen Filmwerken benannt.

00:54:11: Seit zweiundsechzig erschien bislang zwanzig Filme mit den berühmten Agenten zero zero sieben.

00:54:17: Während Miss Moneypenny in den älteren Filmen ein fester Bestandteil war, kommt die Figur nach dem Neustart der Filmreihe im Jahr zweitausendsechs in den ersten beiden Filmen nicht vor.

00:54:28: Das hat das Gericht nochmal ganz detailliert aufgeschlüsselt.

00:54:31: Sie erscheint nämlich erst wieder in dem Zweitausendzwölfe.

00:54:35: ein Film Skyfall als eine jüngere Eve-Moneypenny.

00:54:40: Aber so weit ist das ja noch kein juristischer Streitfall, ne?

00:54:43: Genau.

00:54:44: Der Punkt ist aber, dass die eine beklagte die Bezeichnungen Moneypenny und My Moneypenny zur Bewerbung von Sekretariatsdienstleistungen und Dienstleistungen von persönlichen Assistentinnen nutzt, die laut Gericht von Lizenznehmern in einem Franchise-System in Deutschland erbracht werden.

00:55:02: Die zweite Beklagte ist die Geschäftsführerin der ersten Beklagten und Inhaberin einer deutschen Wortmarke, Moneypenny, und einer international registrierten Wortmarke des selben Namens sowie verschiedener Internet-Domains mit dem Bestandteil dieses Namens.

00:55:20: Und die Klägerin ist der Auffassung, bei der Filmfigur Miss Moneypenny handele es sich um ein selbstständig Schutzfähiges und damit titelfähiges Werk.

00:55:29: Das heißt, die Benutzung der Bezeichnungen Moneypenny und My Moneypenny verletzte das bestehende Werktitelrecht.

00:55:37: Sie hat demnach mehrere Punkte eingeklagt.

00:55:40: So sollten die Beklagten darauf verzichten, den Namen Moneypenny zu nutzen.

00:55:44: Außerdem sollten sie die entsprechenden Domain-Slöschen sowie auch den Firmennamen ändern.

00:55:49: Und zudem wurde auch auf Schadengesatz geklagt und auf die Erstattung von Gutachterkosten.

00:55:55: Das Ganze ist ja jetzt beim BGH gelandet, also es wird dementsprechend auch eine prozessuale Vorgeschichte haben.

00:56:00: Wie war in der bisherigen Verlauf?

00:56:02: In der Fall war auch vor dem Landgericht Hamburg schon verhandelt worden.

00:56:06: Das hatte die Klage abgewiesen und die Berufung der Klägerin blieb somit ohne Erfolg.

00:56:12: Schließlich beschränkte sich die Klägerin in ihrer Revision eben auf den Werktitelschutz, wie auch eben schon erwähnt, aber auch vor dem Bundesgerichtshof hatte sie damit dann auch kein Erfolg.

00:56:22: Und wie genau hat der BGH jetzt seine Entscheidung begründet?

00:56:25: Der BGH sah die geltend gemachten Ansprüche aus dem Werktitelschutz als unbegründet an, weil die Filmfigur Miss Money Penny kein bezeichnungsfähiges Werk ist und ihr Name deshalb kein Werktitelschutz genieße.

00:56:40: Dabei ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass auch für den Namen einer fiktiven Figur durchaus ein Werktitelschutz bestehen kann, so ganz generell.

00:56:49: Voraussetzung für diese Schutz ist allerdings, so macht der BGH deutlich, dass es sich bei der Figur selbst um ein Werk im zeichenrechtlichen Sinn handele, also um ein immaterielles Arbeitsergebnis, das als Gegenstand des Rechts- und Geschäftsverkehrs nach der Verkehrsanschauung bezeichnungsfähig sei.

00:57:09: Und weiterhin heißt es in der Begründung, fiktive Figuren stellten regelmäßig eben ein immaterielles Arbeitsergebnis dar, dass ich in ihrem erfundenen Aussehen und Charakter manifestiere.

00:57:22: Das weitere Erfordernis der Bezeichnungsfähigkeit erfordere aber eine gewisse Selbstständigkeit und eine eigenständige Bekanntheit dieser fiktiven Figur gegenüber dem Werk.

00:57:33: Und die Figur, so heißt es, müsse in dem Grundwerk so individualisiert sein.

00:57:38: dass sie vom Verkehr als selbstständig und vom Grundwerk losgelöst wahrgenommen werden kann.

00:57:44: Und Anhaltspunkte könnten etwa die besondere optische Ausgestaltung oder auch eine besonders ausgeprägte Charaktereigenschaft sein.

00:57:53: Und das, so sagte das Gericht Traf bei der MI-Six-Sekretärin Miss Moneypenny eben nicht zu.

00:58:00: Wir halten also fest, so charmant Miss Moneypunny in dem Film auch ist zur rechtlichen Selbstständigkeit.

00:58:06: Zu einer Werkfigur im Rechtssinn hat es aus Sicht des BGH nicht gereicht.

00:58:10: Vielen Dank für diese Einordnung, Katharina.

00:58:15: Damit sind wir am Ende unserer Sendung angekommen.

00:58:18: Wer uns eine Hörerfrage stellen möchte oder Feedback und Themenideen für den Podcast hat, kann sie gerne an redaktioneinspruch.atfaz.de schicken.

00:58:27: Die Hörerfrage senden Sie bitte als Sprachnachricht.

00:58:30: Auf Instagram finden Sie uns unter fatz.einspruch auf LinkedIn unter faz.proeinspruch und unter frankfutterallgemeine.de.

00:58:40: slash referneriat finden angehende Referendare außerdem alle notwendigen Informationen zu einer Station bei uns im Haus und selbstverständlich können sich die Referendare auch bei uns in der Einspruchredaktion einbringen.

00:58:54: Für heute bedanken wir uns fürs Zuhören und wünschen eine schöne Woche.

00:58:58: Auf mehr schöne Woche und bleiben Sie ans Buch treu.

Über diesen Podcast

Ukraine-Krieg, Datenschutz, Mord und Totschlag: Keine Woche vergeht, ohne dass neue Gesetze und Urteile die Öffentlichkeit beschäftigen. Jeden Mittwoch verhandeln wir die wichtigsten Themen im Podcast für Recht, Justiz und Politik mit ausgewiesenen Fachleuten und haben dabei stets im Blick, welche Bedeutung juristische Themen in der Praxis, aber auch für die Examensvorbereitung von Studenten und Referendaren haben.

Haben Sie Themenideen, Fragen zu aktuellen Rechtsthemen oder wollen uns Feedback geben? Wir freuen uns über Ihre E-Mail an einspruchpodcast@faz.de.

Alle Folgen sind jederzeit auch hier abrufbar: https://www.faz.net/podcasts/f-a-z-einspruch-podcast

von und mit Frankfurter Allgemeine Zeitung

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