Der Podcast, der die Woche neu verhandelt
00:00:03: Hallo und herzlich Willkommen zur Folge threehundert fünfundneinzig des FAZ Einspruch Podcast, das Podcast der FAZ Zur Recht Justiz und Politik.
00:00:11: Heute ist der vierundzwanzigste Juni zwei tausend sechsund zwanzig.
00:00:14: mein Name ist Frederik Olowski und mir gegenüber sitzt meine Kollegin Katarina Skander.
00:00:19: Hallo Katarina!
00:00:20: Hallo Frederick.
00:00:21: Ja wir starten heute mit einem Blick in die Welt Gleichzeitig nach Berlin, denn der Krieg im Iran beschäftigt uns schon seit Monaten.
00:00:29: Und zuletzt haben sich die Ereignisse dort ja regelrecht überschlagen.
00:00:33: Konkret wurde jetzt ein Rahmenabkommen unterzeichnet und direkt verbunden mit diesem Rahmenabkommen ist jetzt die Frage soll die deutsche Bundeswehr in die Straße von Hummus entsendet werden?
00:00:45: Und was dafür rechtlich notwendig wäre und welche Rolle das Völkerrecht dabei spielt, ja über diese Fragen habe ich mit dem Kölner Rechtswissenschaftler Felix Lange gesprochen.
00:00:55: Ich persönlich fand unser Gespräch super interessant weil das Gespräch hat einmal mehr gezeigt wie eng das Recht und die Politik eigentlich miteinander verwoben sind gerade bei Fragen um Recht und Frieden.
00:01:08: Anschließend widmen wir uns einem Thema dass die Gemüter immer wieder erhitzt und zwar den Kiffen.
00:01:13: Bei der Innenministerkonferenz hat der hessische Innenminister Roman Posek unter anderem gefordert, den Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit wieder zu verbieten.
00:01:23: Was hinter diesem Vorstoß steckt und was man sich davon erhofft?
00:01:25: Das werde ich mit Herrn Posek nachher besprechen.
00:01:29: Danach geht es von Frankfurt nach Den Haag zum internationalen Strafgerichtshof.
00:01:34: Denn dort geht das ja mittlerweile seit Wochen um Karim Kahn bzw.
00:01:39: die Affäre um Karin Kahn.
00:01:43: Chefankleger und der hatte sich in der Vergangenheit ja mit den Mächtigen der Welt angelegt, unter anderem Haftbefehle gegen russischen Präsidenten Vladimir Putin.
00:01:51: Und Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu beantragt.
00:01:55: Und seit Mai im Zuge von vorwürfen sexueller Übergriffe lässt Karim Kahn seinen Amt zunächst ruhen und vor wenigen Tagen wurde er dann jetzt offiziell suspendiert.
00:02:07: Unser Kollege Reinhard Müller hat darüber mit Kunu Tafusa gesprochen, einem ehemaligen Richter im internationalen Strafgerichtshof.
00:02:14: Und Tafusah nennt die Suspendierung von Karim Kahn selbst ein großen Skandal und spricht von einem politischen Verdikt – das ist ja durchaus bemerkenswert und hat Gewicht, denn Tafuser war – ich habe es gerade erwähnt – ja selbst Richter in Den Haag und weiß wie die Prozesse dort ablaufen!
00:02:32: Zum Abschluss haben wir wieder ein gerechtes Urteil mitgebracht.
00:02:35: Diesmal ein Beschluss des Verwaltungsgerichts München und es geht um das Oktoberfest, also das vermutlich bekannteste Volksfest der Welt.
00:02:46: Der Beschluss gibt einen interessanten Einblick hinter die Kulissen dieser Veranstaltung und obendrein ist diese Entscheidung aber auch ein Examsklassiker im neuen Gewand.
00:02:57: Es lohnt sich heute bis zum Schluss dabei zu bleiben!
00:03:03: Die Vorbereitung für einen Einsatz der Bundeswehr in der Straße von Hummus werden immer konkreter.
00:03:08: Ein erster Mandatstext liegt vor und zwei Minenräumenbote befinden sich bereits auf den Weg in die Region, allerdings ist noch nicht ganz klar auf welches Mandat sich die Bundeswehr hierbei eigentlich stützen kann.
00:03:20: Welche rechtlichen Hürden es hier noch zu überwinden gilt?
00:03:23: Ja darüber spreche ich jetzt mit Professor Felix Lange von der Universität zu Köln.
00:03:27: Hallo Herr Prof.
00:03:28: Lange schön dass Sie bei uns im Podcast zu Gast sind.
00:03:31: Guten Tag Herr Olowski.
00:03:33: Ja, Herr Prof.
00:03:34: Lange vor wenigen Tagen – ich habe es gerade schon mal angesprochen – haben sich zwei Boote der Marine, konkret die Mose und die Fulda Kurs auf Djibouti genommen.
00:03:43: Und warum wird jetzt eigentlich über einem Bundestagsmandat gesprochen wenn es doch nur um Geleitschutz oder die Räumung von Semin geht?
00:03:52: Das ergibt sich aus den Voraussetzungen für Auslandseinsätze der Bundeswehr, die sich aus dem Grundgesetz ergeben.
00:03:58: Diese Voraussetzungen sind formeller und materielle Art.
00:04:02: Formell braucht man einen Beteiligung des Parlaments, das ist der werverfassungsrechtliche Parlamenzvorbehalt.
00:04:08: Der greift wenn zu erwarten ist dass es zu Kampfhandlungen kommen kann.
00:04:15: da sind sich alle einig dass wir hier so ein Parlamensbeschluss brauchen.
00:04:19: Es gibt allerdings auch materielle Voraussetzungen die gegeben sein müssen Und entsprechend greifen diese Rechtsgrundlagen für Auslandseinsätze der Bundeswehr und man muss prüfen, ob sich aus diesen potenziellen Rechtsgrundlagen hier etwas für den konkreten Einsatz ableiten lässt.
00:04:38: Sie haben ja gerade schon angesprochen.
00:04:39: das Problem liegt hier eine materielle Voraussetzung.
00:04:42: Welche Materiellenvoraussetzungen müssen denn hier konkret erfüllt sein damit die Bundeswehr in der Straße von Hong Kong aktiv werden darf?
00:04:49: Für Auslandseinsätze der Bundeswehr kommen zwei Rechtsgrundlagen in Betracht.
00:04:53: Das ist einmal der Artikel siebenundachtzig A Absatz zwei Grundgesetz.
00:04:59: daraus ergibt sich, dass die Streitkräfte zur Verteidigung eingesetzt werden können.
00:05:04: Jetzt ist die Frage wie weit reicht der Verteiligungsbegriff?
00:05:07: Das ist sicherlich Territorialverteidigung davon umfasst.
00:05:11: angesehen wird auch die Bündnisverteidingung also wenn ein NATO Mitgliedstaat angegriffen würde und man zu Hilfe eilt.
00:05:18: viele Staatsrechtler, Völkerrechterinnen sehen darunter auch die kollektive Selbstverteidigung eines Drittstaates erfasst.
00:05:25: Das könnte sich zum Beispiel auf die Ukraine beziehen.
00:05:29: was allerdings sicherlich nicht vom Verteidigungsbrief erfasst.
00:05:32: ist es die bloße Verteiligung von Interessen?
00:05:34: hier geht's um die Mission zur Sicherung der freien Schifffahrt in der Straße von Hormuz.
00:05:41: das ist weit weg von deutschen Territorium, weit weg vom deutschen Staat.
00:05:45: im vordergrund scheint kommerzielle Interessen zu stehen bündnispolitische Verbundenheit mit den Vereinigten Staaten.
00:05:52: Und für dergleichen ist der Verteidigungsbegriff sicherlich nicht zu aktivieren.
00:05:57: Allerdings gibt es noch eine weitere Grundlage, die in Betracht kommt.
00:06:02: Das ist der Artikel vierundzwanzig zwei Grundgesetz, der lautet recht schlicht Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen.
00:06:15: Das Bundesverfassungsgericht folgert jetzt aus dieser Bestimmung, dass die Möglichkeit der Einordnung in so ein System impliziert.
00:06:23: Dass man sich auch an militärischen Einsätzen im Rahmen eines solchen Systems beteiligen kann.
00:06:29: also ist nach dem Bundesverfaßungsgerichte Artikel vierundzwanzig zwei Grundlage für Auslandseinsätze der Bundeswehr.
00:06:36: Sofern sie im Rahmen und nach den Regeln von solchen Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit stattfinden.
00:06:43: Können Sie diesen Begriff der kollektiven Sicherheitssysteme noch einmal aufbrechen, also was muss man sich da ganz konkret darunter vorstellen?
00:06:50: Das ist jetzt die große Frage.
00:06:51: Was sind solche Systeme gegenseitiger Kollektiver Sicherheit?
00:06:55: Nach dem Bundesverfassungsgericht zählen dazu Systeme, die ein friedenssicherendes Regelwerk haben auch über Organisationsstrukturen verfügen und in denen sich die Mitgliedstaaten wechselseitig verpflichten für die Wahrung des Friedens und die Gewährleistungen der Sicherheit einzutreten.
00:07:12: In der Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht das auf die Vereinten Nation bezogen.
00:07:16: Das ist quasi der klassische Fall eines systemgegenseitiger kollektiver Sicherheit, aber auch auf die NATO.
00:07:23: Das hatten manche kritisch gesehen, ordneten die NATO eher als Meditärbündnis ein.
00:07:28: Das wird allerdings jetzt in der Praxis so gehandhabt.
00:07:31: In Bezug auf die Europäische Union gibt es hier noch keine abschließende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
00:07:37: Allerdings spricht viel dafür, auch die Europäischen Union als System gegenseitiger kollektiver Sicherheit zu begreifen.
00:07:46: Denn der Artikel forty-two Absatz sieben des EU Vertrags enthält eine Beistandsverpflichtung für die Mitgliedstaaten der europäischen Union in Falle eines bewaffneten Angriffs auf andere Mitgliedsstaaten Und daran anknüpfen hat das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung von zweizehn- neunzehnt, in der der Maßstab die Vertretbarkeit war betont dass es zumindest vertretbar sei die EU als ein solches System einzuordnen und bezieht sich darin auch auf ganz vielen Stimmen in der Wissenschaft die sich für eine solche Einordnung aussprechen.
00:08:17: Also es gibt unterschiedliche Systeme gegenseitiger Kollektiver Sicherheit, Vereintenationen NATO und Europäische Union die in Betracht kommen.
00:08:25: Okay, also verstehe ich das richtig.
00:08:27: Artikel twenty-vier zwei steht sogar quasi neben Artikel sieben achtzig A Absatz zwei.
00:08:31: Also es gibt quasi zwei Möglichkeiten wie man zu einem Bundeswehrmandat kommen könnte und Sie haben sich jetzt durchaus kritisch ausgesprochen in Bezug auf Artikel Sieben A Abszatz zwei Grundgesetz.
00:08:43: Dann bliebe ja noch das EU-Mandat?
00:08:45: Wie könnte man denn so ein EU Mandat erzielen?
00:08:48: Ein EU Mandate ließte sich Erzielen durch einen Beschluss der im Rahmen der gemeinsam Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union durch die Außenminister getroffen würde.
00:09:03: Es gibt hier auch einen Vorläufer, der quasi erweitert und kopiert werden könnte.
00:09:10: Das ist die Aspidesmission, die seit Februar zwanzig vierundzwanzig auf Grundlage eines solchen EU-Mansatz im Roten Meer und Golf von Arden operiert also auf der anderen Seite der arabischen Halbinsel.
00:09:24: Und diese Aspidis-Medition hat den Zweck, auch die Freiheit der Schiffer zu gewährleisten, Handelschiffe zu schützen.
00:09:31: Da geht es darum dem Beschuss durch die Houtti zu verhindern und dem etwas entgegengesetzt zu setzen ist eine defensiv ausgerichtete Marineoperation auf der Grundlage eines EU-Mandats.
00:09:44: Und jetzt wurde in den letzten Monaten auf Ebene der EU schon diskutiert, ob man hier das Operationsgebiet dieser Asbidesmission einfach auf die Straße von Herrn Muß erweitern könnte gegebenenfalls noch neue Einsatzregeln schaffen Erweiterung um Innenräumungen zum Beispiel aber das wäre sicherlich ein gangbarer Weg.
00:10:03: Jetzt ist es ja so.
00:10:04: Unser Verteilungsminister Boris Pistorius hat sich auch schon zu der Causa geäußert und er hat betont, dass er nur tätig werden wolle bei einer Zustimmung der Anreinerstaaten Iran und Oman.
00:10:17: würde das dann etwas ändern wenn es eine Zustimmung gäbe?
00:10:20: jetzt in Bezug auf Artikel siebenundachtzig A Absatz zwei Grundgesetz.
00:10:25: Die Zustimmung der Anreinerstraaten ist völkerrechtlich wichtig, weil da gerade auch Mieneinsätze in Bezug auf die Räumung von Minen im Territorialgewässer des Irans und auch des Omanes gerechtfertigt werden könnte.
00:10:41: Für die Frage ob dieser Einsatz eine verfassungsrechtliche Grundlage hat, ist das nicht entscheidend.
00:10:48: Weil hier Artikel vierundzwanzig zwei voraussetzt, dass im Bündnis gehandelt wird und auch durch eine Zustimmung des Irans oder Omans wird es nicht automatisch zur Verteidigung.
00:10:59: der Einsatz würde dann auch diesen Verteiligungsbegriff nicht erfassen.
00:11:03: Deswegen wird teilweise in der Wissenschaft auch dafür plädiert dieses ganze Systemes des Wehrrechts doch anzupassen und zu reformieren.
00:11:12: Ja, zu der Reform komme ich gleich nochmal.
00:11:14: Aber zuvor möchte ich ganz gerne das Völkerrecht noch einmal ansprechen, weil Sie es gerade ja auch schon mal erwähnt haben.
00:11:19: Da kursiert ja jetzt immer wieder der Verweis auf diese UN-Resolution, und können sich unseren Hörern einmal erklären was es mit dieser mysteriösen UN-Resolution, eigentlich auf sich hat?
00:11:32: Sehr gerne!
00:11:33: Diese UN- Resolution des Sicherheitsrats vom Elften März, im Jahr zwanzig sechsundzwanzig wurde von Bahrain eingebracht und ist nach Verteidigungsminister Boris Pistorius auch die Grundlage für den Einsatz.
00:11:48: Aus verfassungsrechtlicher Perspektive würde man, nach dessen Verständnis dann über den Artikel vierundzwanzig hier auf Grundlage eines Sicherheitsratsmandat handeln.
00:11:57: Man kann aber bei der Lektüre des operativen Teils dieser Sicherheits-Rats-Resolution Zweifel bekommen ob darin wirklich eine Einsatzemächtigung.
00:12:07: Denn in Bezug auf die Ausübung der Freiheit der Schiffer heißt es lediglich, dass dies bekräftigt wird und sich bezogen wird.
00:12:17: Auf das Recht von Mitgliedstaaten ihre Schiffe von Angriffen zu schützen, die die freie Schiff hat beeinträchtigten.
00:12:22: also da steht keine Einsatzermächtigung drin gerade für ein Mandat was irgendwie noch militärisch unterfüttert ist.
00:12:29: dafür spricht auch, stärkere Resolution geben sollte, ein Resolutionsentwurf der im April von Bahrain eingebracht wurde.
00:12:39: Dieser Entwurf enthielt Formulierungen das die Mitgliedsstaaten nachdrücklich aufgefordert werden würden ihre Bemühungen defensiver Art zu koordinieren um die Sicherheit der Schiffer zu gewährleisten, also das ging deutlich weiter.
00:12:53: Allerdings scheiterte diese Resolution am Veto Russlands und China so dass ich zu dieser Zeit keinen Mandat des Sicherheitsrats sehe, dass den Einsatz in der Straße von Hormus rechtfertigen
00:13:06: könnte.".
00:13:07: Okay es gibt keine UN-Resolution mit einer Einsatzermächtigung.
00:13:10: aber das hieße ja die UN könnte selber tätig werden und eine solche Resolution verabschieden wobei ist dann eben fraglich der Mehrheit dafür zustande kommen würde?
00:13:20: In der Tat, die Vereinten Nationen der Sicherheitsrat könnte hier tätig werden.
00:13:25: Das ist die Frage was der vierzehn Punkteplan jetzt auch im Sicherheitsrad verändert.
00:13:31: wenn der Iran einem Einsatz von Drittstaaten in seinen territorial Gewässern zustimmen sollte dann wäre es vorstellbar dass Russland und China auf ihre Blockade Haltung.
00:13:47: Das steht allerdings alles noch in den Sternen.
00:13:49: Wir kriegen ja mit, dass diese Verhandlungen in der Schweiz immer wieder von Drohungen beiderseitige Art begleitet sind und was am Ende dabei rauskommt das wissen wir nicht.
00:13:59: Sie haben ja gerade auch schon den Begriff Reform hier genannt um mal ganz konkret zu werden.
00:14:03: also es gibt ja Stimmen in der Rechtswissenschaft ganz konkret den Helmut Aust und Klaus Christi haben sich hier gestern bei uns in der FHZ zu Wort gemeldet, und haben sich stark gemacht für eine Reform von Artikel eighty-a Absatz zwei Grundgesetzes.
00:14:16: Und sie fordern die Norm so zu ändern dass im Ausland die Streitkräfte nur eingesetzt werden soweit es mit dem Völkerrecht vereinbar ist.
00:14:25: Teilen Sie diesen Reformvorstoß und brauchen wir so eine Reform überhaupt?
00:14:29: Ich halte eine Reform genauso wie meine geschätzten Kollegen für überfällig.
00:14:34: Die verfassungsrechtlichen Regelungen in Bezug auf Auslandseinsätze der Bundeswehr sind unbefriedigend.
00:14:39: Und das hat einfach den historischen Grund, dass bei Entstehung des Grundgesetzes Auslandeseinsätze Der Bundeswehr unvorstellbar war.
00:14:46: Es war ein pacifistisch ausgerechtes Grundgesetz nach Holocaust und Angriffskrieg während des Zweiten Weltkriegs.
00:14:54: Die Bundesrepublik wurde ohne Bundeswehr gegründet.
00:14:57: dann kam es zu Wiederbefaftnungen aber in diesem Kontext stand auch die Territorialverteidigung klar im Vordergrund.
00:15:03: wenn der kalte Krieg irgendwo heiß geworden wäre, dann an der innerdeutschen Grenze und Auslandseinsätze in der Bundeswehr standen nicht zu Debatte.
00:15:13: Vielleicht ganz interessant ist das dieses auswärtige Amt selbst in den Siebziger- und Achtzigerjahren immer wieder betonte dass das Grundgesetz keinerlei Grundlage habe für Auslandseinätze der Bundeswehre.
00:15:24: Und das, obwohl der Artikel Vierundzwanzigzwei Grundgesetz über den wir schon besprochen haben.
00:15:29: Schon seit neunzehntneunvierzig im Grundgesetz stand.
00:15:33: diese restriktive Auslegung wurde dann nach der Wiedervereinigung schnell zu den Akten gelegt.
00:15:40: die Bundesregierung wollte sich militärisch engagieren und das Bundesverfassungsgericht hat es in seiner Out-of-Area Entscheidung von Neunzentvierundneunzig abgesegnet.
00:15:49: Aber das zeigt eigentlich, dass diese Bestimmung aus einer Zeit kommen die heute nicht mehr passt und deswegen würde ich ... Staatsverfassungs- und Völkerrechte unterstützen, die für einen Gleichlauf mit dem Völkerrecht plädieren.
00:16:07: Das würde viele Zweifel einräumen auch in Bezug auf Evakuierungseinsätze der Bundeswehr.
00:16:12: hier würde unsere Diskussion sich wahrscheinlich stärker darauf fokussieren, wiefern völkerrechtlicher Geleitschutz von kommersiellen Frachtschiffen völkererechtlich möglich ist?
00:16:24: Inwiefern die Mineräumung völker rechtlich die Existenz eines Sicherheitsmandats schauen.
00:16:33: Man müsste allerdings vielleicht noch mal überlegen, ob dieser Anreiz, den der Atticke Vierundzwanzig liefert nämlich im Bündnis zusammenarbeiten also im System zusammenarbeiten nicht eigentlich auch was Gutes in sich trägt gerade wenn man die EU als relevanten Akteur hier versteht.
00:16:52: das sollte man bei diesen Reformen Überlegung im Blick behalten, aber grundsätzlich stimme ich den Kollegen zu, dass wir uns hier in Richtung Gleichlauf mit dem Völkerrecht bewegen sollten.
00:17:03: Wenn man auf die Debatte jetzt noch mal schauen, also losgelöst von den Reformvorschlägen habe ich mich gefragt?
00:17:09: Ist das nicht in gewisser Weise ein Stück weit auch eine Scheindebatte, weil wir sprechen ja über nur zwei Minenjagdbote.
00:17:16: Auf der anderen Seite ist es so, dass die Europäische Union gerade in Verteidigungsverragen immer stärker wird.
00:17:22: Also müsste man diese Debatte nicht viel mehr europäisch führen?
00:17:25: Das wäre auch mein Plädoyer, die Debatte tatsächlich europäische zu führen und eben... anstrengend zu unternehmen hier ein EU-Mandat zu erhalten.
00:17:37: Da könnten auch kleinere Hürden übergangen werden, Gastbeschlüsse brauchen Einstimmigkeit.
00:17:43: sicherlich wären nicht alle EU Mitgliedstaaten bereit sich an solchen Missionen zu beteiligen aber sie müssten ja auch nicht mitmachen.
00:17:51: Sie müssen nur diesen grundsätzlichen Beschluss stützen und auf Brittstaaten wie zum Beispiel Großbritannien Seit dem Brexit ja nicht mehr Teil der Europäischen Union könnten über Beteiligungsabkommen mitintegriert werden in dieses europäische Bündnis.
00:18:07: Und wenn man jetzt so einen Einsatz in der Straße von haben muss, europäisch angehen würde – ich glaube davon könnte die Bundesrepublik nur stark profitieren!
00:18:17: Um die Klammer jetzt mal zu schließen, also ich habe sie ja richtig verstanden insofern als dass Sie im Bezug auf einen Mandat gestützt, auf Artikel eighty-seven A Absatz zwei Grundgesetz durchaus kritisch sind.
00:18:28: Aber mal angenommen eine Bundeswehrmission würde jetzt auf dieses Mandat bestützt.
00:18:33: Ja könnte das Ganze noch irgendwie justiziabel werden und das Bundesverfassungsgericht beschäftigen beziehungsweise was wir dann den konkreten Rechtsfolgen dann?
00:18:41: Dass dieses Wer-Verfassungsrecht, dass es da nicht zum Schwur gekommen ist hat auch mit einer verfassungsprozessualen Frage zu tun.
00:18:50: Denn es stellt sich die Frage wer würde denn jetzt hier ein Verfahren bringen in dem die materiell rechtliche Grundlage der Auslandseinsätze angezweifelt würde?
00:19:01: Die meisten Verfahren, die wir zur Auslandsansätzen der Bundeswehr kennen... ziehen sich auf die Formelle Frage nach der Reichweite des Parlaments vorbehalt.
00:19:10: Sie werden dann in der Regel von einer überstimmten Oppositionsfraktion gebracht und im Organstreitverfahren vom Bundesverfassungsgericht verhandelt.
00:19:20: Im Organstreidverfahren geht es allerdings nur um die Rechte und Pflichten der Organe, also Bundestag zur Bundesregierung und nicht um die Frage was eigentlich die verfassungsrechtliche Grundlage der Auslandseinsätze der Bundeswehr ist so dass in der Tat im Raum steht ob diese Frage tatsächlich vom Bundes- verfassung gericht Justizjabel würde.
00:19:41: Die Evakuierungseinsätze, die die Bundesregierung in der Vergangenheit durchgeführt hat.
00:19:46: In Bezug auf Libyen, in Bezug Auf Afghanistan wurden in Bezugs auf die prekäre verfassungsrechtliche Grundlage nicht vom Bundesverfassungsgericht verhandelt weil sich hier keine Parteien gefunden haben wie dieses materiell rechtliche Grundlager zum Gegenstand eines Verfahrens machen konnten.
00:20:04: Jetzt ist es ja so.
00:20:05: wir können beide natürlich nicht in die Glaskugel schauen und sehen was die Zukunft bringt.
00:20:10: Aber wenn ich Sie jetzt persönlich mal frage, mit welchem Zeitplan rechnen Sie?
00:20:15: Beziehungsweise wird die Bundeswehr in der Straße vermutlich aktiv werden und wann werden wir ein effektives Mandat da sehen.
00:20:22: Also kann man so schon am Horizont vielleicht einen Zeitplan erkennen?
00:20:26: Die ursprüngliche Idee der Bundesregierung scheint gewesen zu sein dass man das vor der Sombapause haben möchte.
00:20:33: Ein Bundestagsmandat idealerweise vom NATO-Gipfel ab dem siebten, achten Juli.
00:20:41: Man wollte etwas in der Hand haben, um Trump entgegentreten zu können und zu sagen, unsere Position war zwar uns nicht zu engagieren.
00:20:48: Jetzt haben wir aber einen Waffenstillstand abkommen – jetzt engagieren wir uns!
00:20:53: Die jüngsten Äußerungen des Bundesverteidigungsminister und gerade auch des Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses scheinen aber in eine andere Richtung zu deuten.
00:21:01: Boris Pistorius spricht davon, dass es wünschenswert sei Thomas Röwekamp von der CDU, davon dass es nicht ausgeschlossen sei.
00:21:10: Es wird betont das ist nach wie vor unklar ist ob die Waffenruhe tatsächlich hält Und als Grundlage bedarf es einer Zustimmung des Irans und des Oman's.
00:21:21: Das scheint noch in den Sternen zu stehen, also aus meiner Warte der Beobachtung dieser Diskussion spricht viel dafür dass wir nicht damit zu rechnen haben.
00:21:30: das ist jetzt schnell zu so einem Einsatz kommt.
00:21:34: ich halte das auch für verfehlt.
00:21:36: man sollte hier nichts übers Knie brechen der Diplomatie Zeit geben den Weg zu bringen.
00:21:47: Ja, ganz herzlichen Dank!
00:21:48: Dann werden wir mal weiterschauen wie sich die Lage entwickelt.
00:21:51: das war Professor Felix Lange von der Universität zu Köln und wir haben darüber gesprochen ob die Bundeswehr in der Straße vom Hummus aktiv werden darf.
00:21:59: Ganz herzliche Dank und viele Grüße nach Kölnen.
00:22:02: Vielen Dank für die Einladung Herr Lofsky.
00:22:03: es hat mich sehr gefreut.
00:22:08: Das Konsum Cannabis Gesetz dass die feurige Bundesregierung auf den Weg gebracht hat ist nach wie vor umstritten.
00:22:14: Ziel war es unter anderem, den Schwarzmarkt trocken zu legen.
00:22:17: Das ist jedoch aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden nicht oder nur unzureichend gelungen.
00:22:22: Auch andere Punkte des Gesetzes stehen in der Kritik.
00:22:25: Gleichzeitig gibt es aber noch viele Befürworter die noch an einen Erfolg der Teillegalisierung glauben.
00:22:31: Wir sprechen darüber mit dem hessischen Innenminister Roman Poseck einem erklärten Kritiker des Gesetzens.
00:22:37: Guten Tag Herr Poseck.
00:22:38: Hallo Frau Eskander ich grüße Sie Herr Minister, auf der jüngsten Innenministerkonferenz vor einer Woche haben Sie einen Antrag eingebracht, wonach das Konsum-Kanabissgesetz in Teilen wieder rückgängig gemacht werden soll.
00:22:51: Eine Mehrheit fand Ihr Beschluss zwar nicht oder zumindest nicht in allen Punkten – hat sie das überrascht?
00:22:57: Die Innenministerkonferenz hat traditionell eine kritische Haltung zu dem Kanabiss Gesetz weil wir sicherheitsorientiert sind und deshalb hat die Innenminister Konferenz auch die Teillegalisierung insgesamt abgelehnt.
00:23:09: Nun hat die Ampel anders entschieden.
00:23:11: Wir haben jetzt seit zwei Jahren das aktuelle Gesetz, ich bin froh dass wir in zwei wesentlichen Fragen Einigkeit erzielen konnten.
00:23:18: bei der Innenministerkonferenz gibt es ein Einstimmigkeitsprinzip.
00:23:23: Ich konnte nicht alle Punkte durchsetzen, ich werde die trotzdem weiter vertreten.
00:23:28: Die B-Seite Das sind die CDU CSU geprägte Innenministerien, die waren insgesamt dafür dass wir das Cannabisgesetz wieder abschaffen.
00:23:36: Aber soweit gehen wir jetzt gar nicht mal, sondern ich will vor allen Dingen möglichst kurzfristig punktuelle Veränderungen und Verbesserungen.
00:23:43: Und die Innenministerkonferenz hat sich einstimmig dafür ausgesprochen dass die Ermittler wieder weitere Befugnisse erhalten sollen.
00:23:50: das ist für die Sicherheit elementar denn der Schwarzmarkt boomt.
00:23:54: es gibt auch organisierte Kriminalität rund um Cannabis und dafür brauchen unsere Ermittlungsbehörden auch Befügnisse damit sie hier wirkungsvoll bekämpfen können.
00:24:03: und außerdem konnte ich durchdringen mit meinem Ziel, die Besitzmengen herabzusenken.
00:24:08: Die sind viel zu hoch.
00:24:11: Fünfzig Gramm Zuhause.
00:24:12: Fünfundzwanzig Gramm in der Öffentlichkeit.
00:24:14: Konkret heißt das, dass man fünf Komma fünf Joints am Tag rauchen kann?
00:24:18: Das ist nicht das was Vertretbar ist aus meiner Sicht, was auch in anderen Ländern im Übrigen üblich ist und deshalb müssen wir hier zu einer deutlichen Reduzierung der Besitzmengen kommen.
00:24:29: Auch das hat die einstimmige Zustimmung im Rahmen der Innenministerkonferenz erfahren.
00:24:35: von daher sind wir einen deutlich den Schritt weiter.
00:24:37: ich hätte mir noch mehr gewünscht nämlich ein Verbot des Kiffens in der Öffentlichkeit wie es auch im übrigen anderen Ländern der Fall ist und darüber hinaus hätte ich einen Stopp für die Anbauverein Vereinigungen gerne durchgebracht.
00:24:49: Das war nicht einigungsfähig, das heißt da haben nicht alle zugestimmt.
00:24:53: so ist es halt im politischen Prozess.
00:24:54: aber ich finde wir haben trotzdem ein starkes Signal aussetzen können dass wir wieder zu Veränderungen bei der Cannabis-Legalisierung kommen müssen.
00:25:04: Zu dem Verbot und den anderen Punkten, die Sie gerade angesprochen haben kommen wir gleich noch mal etwas vertiefter.
00:25:10: Ich würde jetzt gerne nochmal anknüpfen an dem Punkt die Herauslösung von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz weil das hat ja Ihre Ansicht nach eben auch zu erheblichen Einschränkungen der Ermittlungsarbeit geführt.
00:25:21: inwiefern?
00:25:22: Die Ermittler konnten früher wesentlich mehr im Bereich Cannabis.
00:25:27: Sie konnten wesentlich schneller eine Telefonüberwachung schalten, sie konnten schneller Wohnraum überwachen und Wohnungsturchsuchungen durchführen.
00:25:34: auch der Einsatz des IMSI-Catchers war früher deutlich schneller möglich.
00:25:38: jetzt ist das nur noch sehr eingeschränkt bei Cannabis-Delikten möglich beispielsweise beim gewerbsmäßigen Handeltreiben.
00:25:44: da gibt es noch Möglichkeiten aber die Hürde ist aus meiner Sicht zu hoch gegen diesen Schwarzmarkt und gegen die organisierte Kriminalität effektiv vorgehen zu können.
00:25:57: Deshalb fordere ich, dass schon das Handel treiben in nicht geringer Menge in die Katalog-Taten wie wir sie beispielsweise in den Hundert A fortfolgende Strafprozessordnung haben wieder aufgenommen werden.
00:26:10: Die Ermittler müssen in die Strukturen der organisierten Kriminalitäten hineinkommen und dafür brauchen Sie einfach auch diese Befugnisse kriminelle Bereiche, auch der organisierten Kriminalität und des Drogenhandels durch die Ermittler aufgedeckt werden können.
00:26:29: Das ist eine Forderung, die die Polizei einhellig vertritt, die in der Justiz sehr weit verbreitet ist – ich finde wir müssen an dieser Stelle auch auf die Praktiker hören!
00:26:41: Jetzt gibt es natürlich das Argument der Befürworter der Teillegalisierung, dass die Justiz sie eben schon erwähnt haben aber gerade entlastet wurde durch das Gesetz.
00:26:51: Sehen Sie das dann auch so?
00:26:53: Also mir hat noch keiner aus der Justiz und ich habe ja immer noch Kontakte berichtet, dass es jetzt eine spürbare Entlastung durch die Teillegalisierung gibt.
00:27:00: Richtig ist Verfahren sind zurückgegangen.
00:27:03: wir sehen sie im übrigen auch in der polizeilichen Kriminalstatistik Das Straftaten abgenommen haben weil bestimmte Sachen nicht mehr unter Strafe gestellt sind aber der Entlastungseffekt ist gering In Teilen ist er gar nicht vorhanden.
00:27:17: für die Polizei ist beispielsweise Mehrarbeit entstanden dass jetzt ganz komplizierte Abgrenzungsfragen geht.
00:27:23: Es geht um Abstände, es geht um bestimmte Mengen.
00:27:27: also wenn sie sich mit Polizisten unterhalten dann hören Sie jedenfalls nicht das die Arbeit irgendwie erleichtert ist.
00:27:33: in der Justiz mögen Fälle weggefallen sein aber das sind vor allen Dingen auch Fälle die in der Bearbeitung keinen großen Aufwand erzeugt haben die in den Regel ja sowieso eingestellt wurden und deshalb vielleicht ein paar Minuten in Anspruch genommen haben in der Bearbeitung Entlastung für Polizei und Justiz.
00:27:53: Sie haben eben schon die Besitzmengen erwähnt, also twenty-fünf Gramm, die man straffrei in der Öffentlichkeit mit sich führen darf.
00:28:00: Polizisten berichten ja immer wieder das Dealer, die sie auf der Straße kontrollieren zufällig knapp unter diesen fünfundzwanzig Gramm dabei haben und das erschwert natürlich auch den Nachweis des gewerbsmäßigen Handels.
00:28:14: Vielleicht können Sie das noch mal ausführen, wie genau das denn momentan gelöst wird?
00:28:19: Das ist genau das Problem.
00:28:20: Die Besitzmenge ist zu hoch und mit dieser Besitzmenge kann ich weit mehr als den Eigenkonsum decken.
00:28:26: Ich kann nämlich auch Handel treiben und das durchaus erheblich im Umfang Und das wird von den Dealern aus genutzt und es führt insbesondere auch dazu dass junge Menschen leichter an diese Drogen kommen.
00:28:38: Da gibt es auch ein sehr wichtiges Gesundheitsthema Denn wir wissen aber es insbesondere für junge Menschen sehr negative gesundheitliche Auswirkungen, negative psychische Auswirkung hat.
00:28:51: Das steht im Übrigen auch im Ursprungsentwurf der Ampel ja selbst drin und für die ist es jetzt leichter auch an die entsprechenden Mengen zu kommen.
00:28:58: Es hat sich ein Markt in dieser Richtung auch etabliert und ich finde wir müssen eine klare Trennung vornehmen von Eigenkonsum auf der einen Seite und Handel auf der anderen Seite.
00:29:10: wenn wir die Besitzmengen absenken ist das Handel treiben nicht mehr in dem Maße möglich, dann haben wir jedenfalls wieder eine klare Linie.
00:29:19: Noch einmal ich würde es am liebsten ganz abschaffen weil ich halte das ganze Gesetz für Murks.
00:29:24: aber man kann auch unter dem Dach dieses Gesetzes erhebliche Verbesserungen herbeifühlen und da müssen wir aus meiner Sicht jetzt sehr, sehr schnell handeln.
00:29:33: Der Bund hat sich ja dazu entschieden das Gesetz weiter zu evaluieren.
00:29:37: von daher bin ich jetzt auch nicht zuversichtlich dass für die Streichung kurzfristig hin bekommen.
00:29:41: aber punktuelle Änderungen die sind aus meiner Sicht sehr, Für Wurther des Gesetzes sagen ja auch, dass das Gesetz an sich gar nicht schlecht gemacht sei.
00:29:51: Sondern die bürokratischen Vorgaben, die es zum Beispiel erschweren, dass sich Anwörfe eine gründen können um dann eben legales Cannabis auf den Markt zu bringen.
00:30:01: Ist da denn etwas dran an diesem Argument?
00:30:03: Dem widerspreche ich sehr deutlich, wo kommen denn die bürokratischen Aufwände her.
00:30:07: Die sind nicht erfunden sondern sie sind Teil des Gesetzes.
00:30:10: Sie ergeben sich aus dem Gesetz die Anforderungen beispielsweise an Anbauvereinigungen, die Abstandsflächen, die eingehalten werden müssen, die diese Aufwende für alle Beteiligten auch erzeugen.
00:30:21: Die Ampel hat ja selbst ein schlechtes Gewissen bei diesem Gesetz gehabt ist dann zwei Schritte vor und wieder einen Schritt zurückgegangen und dadurch Monster entstanden, dass an am Ende niemandem etwas nutzt.
00:30:35: Aber es sind nicht die Behörden, die die Bürokratie machen sondern ist das Gesetz selbst allein.
00:30:39: wenn man da mal reinschaut dann bekommt man sehr schnell einen Eindruck davon welcher bürokratische Aufwand hier durch den Gesetzgeber geschaffen wurde.
00:30:48: Ich würde gerne nochmal auf jeden Fall zurückkommen, den Konsum in der Öffentlichkeit zu verbieten.
00:30:53: Denn es gibt ja schon ausgewiesene Verbotszonen beispielsweise in der Nähe von Schulen und Spielplätzen.
00:31:00: Reichen die aus ihrer Ansicht nicht aus?
00:31:03: Die sind richtig, diese Verbotszonen.
00:31:05: Wir hatten das jetzt beispielsweise auch auf dem Hessentag.
00:31:08: Wir haben es auf Weihnachtsmärkten – das ist ja auch richtig und notwendig!
00:31:11: Auch um den Kontakt von Jugendlichen und Kindern mit der Droge und Menschen, die die Droge konsumieren zu verhindern.
00:31:18: Aus meiner Sicht reicht das aber nicht aus im Gegenteil.
00:31:21: Es ist sogar ein Argument dafür, dass wir's in der Öffentlichkeit gänzlich verbieten.
00:31:25: Dann haben wir auch deutlich mehr Klarheit.
00:31:28: Und es ist im Übrigen auch die Rechtslage in anderen Ländern, die eine Teillegalisierung haben.
00:31:34: Kein Land in Europa hat diese großzügige Rechtslage für das Konsumieren in der Öffentlichkeit geschaffen und das macht den Ermittlungsbehörden, die Arbeit schwer auch den Polizisten auf der Straße weil ständig Abgrenzungsfragen damit verbunden sind.
00:31:51: Das setzt falsche Signale in der abstrakte Gefahr für Kinder, Jugendliche.
00:31:59: Und aus meiner Sicht hat Kiffen in der Öffentlichkeit einfach nichts verloren und deshalb hätte ich mir gewünscht dass wir an dieser Stelle auch eine Einigkeit in der Innenministerkonferenz erzielen.
00:32:08: das war jetzt noch nicht möglich.
00:32:09: trotzdem werde ich das Thema auf alle Fälle weiter behandeln.
00:32:14: Deutschland hat sich ja auch zum größten legalen Medizinal-Kanabismarkt entwickelt.
00:32:18: Das ist eine ganz interessante Entwicklung, die man da beobachten kann.
00:32:23: D.h.,
00:32:23: die Importe von Medizinalkanabissen sind stark gestiegen.
00:32:26: Wie bewerten Sie denn diese Entwicklung?
00:32:29: Natürlich hat Cannabis im medizinischen Bereich ein Anwendungsfeld.
00:32:33: Das bestreite ich gar nicht.
00:32:35: Da bin ich auch nicht gegen alles aber auch da muss es klare Regeln und klare Grenzen geben Und auch da sehe ich die Gefahr, dass das umgangen wird im Moment.
00:32:45: Dass die Regeln insgesamt zu großzügig sind, dass man auf diesem Wege zu leicht an Cannabis-Produkte mit den entsprechenden Gefahren herankommt.
00:32:55: Von daher ist es für mich jedenfalls kein Ruhmesblatt, dass wir inzwischen dieser größte Markt
00:33:00: sind.".
00:33:01: Ja wie geht es jetzt weiter mit dem Gesetz?
00:33:03: Denn der Beschluss der IMK muss ja nicht zuletzt auf Bundesebene gehört finden und Sie haben gerade schon gesagt, weiter evaluieren.
00:33:11: Das heißt, erst mal wird sich ja so schnell nichts ändern oder?
00:33:15: Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene, ich habe den ja selbst mit ausgehandelt, steht in der Tat das man eine Evaluation des Gesetzes will um dann eben daraus die Schlussfolgerungen zu ziehen.
00:33:25: Da ist man auf Bundsebene der Meinung dass das jetzt noch nicht abschließend evaluiert ist.
00:33:30: allerdings gibt es Zwischenberichte und diese Zwischen Berichte sind aus meiner Sicht auch schon ein Anlass zu handeln und zwar genau in der Richtung auch wie ich sie in die Innenministerkonferenz eingebracht habe aber auch mit den weiteren Befugnissen für die Sicherheitsbehörden.
00:33:48: Meine Hoffnung und meine Erwartung ist, dass der Bund das aufgreift.
00:33:52: Den Bundesinnenminister Alexander Dobrindt weiß ich an meiner Seite.
00:33:55: Der hat in der Diskussion auch sehr klare Worte zu dem Cannabis-Gesetz gefunden.
00:34:00: Der würde es am liebsten komplett abschaffen, ist aber auch für jede Veränderung in diese Richtung offen.
00:34:06: Ich hoffe, dass er die Justizministerin entsprechend überzeugen kann entsprechend verständigt.
00:34:15: Ich finde es dann schon ein starkes Zeichen, dass wir uns auf der Innenministerkonferenz, auf diese zwei wichtigen Punkte geeinigt haben.
00:34:21: das sind Minister der CDU CSU und der SPD also genau mit den Farben die auch in Berlin regieren und das sollte aus meiner Sicht Anlass sein, dass auch die Regierungsmehrheit in Berlin sich darauf verständig.
00:34:34: ich werde da weiter dran bleiben.
00:34:36: ja wir werden das Thema auch weiter verfolgen und vielen Dank für das Gespräch.
00:34:40: sehr gerne herzlich willkommen Kuno Tafuse.
00:34:46: Er ist in Meran geborener italienischer Jurist und war am internationalen Strafgerichtshof, nachdem er vorher auch bei der Staatsanwaltschaft war, Richter in Den Haag und dann auch Vizepräsident des Internationalen Straftgerichtshofs.
00:35:03: Und ist jetzt aber auch schon ein paar Jahre raus?
00:35:07: Ja ich bin jetzt schon seit erst einmal guten Tag.
00:35:10: Ich bin schon seit Ende.
00:35:15: Ja, das heißt sie haben genug Distanz um auf das Werken und den Status des Gerichtshofs zurück zu blicken.
00:35:22: Wie sehen Sie die Lage?
00:35:24: Jetzt aktuell.
00:35:25: der Gerichtsof war ja immer umstritten Es war ein Norwurm auch wenn er auf Nürnberger Prinzipien zurückging.
00:35:30: Er war immer im Feuer.
00:35:33: wie sehen Sie aktuelle Lage was Status und Ansehen des Strafgerichtshof angeht?
00:35:40: Die aktuelle Lage kann man nur aufgrund der Entstehungsgeschichte, glaube ich, erklären.
00:35:46: Und ich bin inzwischen der Meinung, die ich mir in den elf Jahren, wie ich dort war, geformt habe, dass eigentlich die Staaten erstens dieses Gericht gar nicht wollten.
00:35:59: Man hat im Jahr, also am acht von neunzig, als das Statut in Rom unterschrieben worden war, da hat man schon das Ganze als ein Riesenerfolg gepriesen und Abkommen, das wichtigste Abkommen nach der UN.
00:36:15: Wir hatten in dem Jahr zuviel Zeit gleich nach den Zweiten Weltkrieg.
00:36:20: Aber ich glaube damals die Politik, wie das Gericht irgendwo den Konsens zustande gebracht hat und dieses Gericht nicht gedacht hat.
00:36:31: erstes dass es so schnell in Kraft wird.
00:36:33: schon nach vier Jahren ist es dann in Kraft getreten nach den Sechzigstaaten das Tattoo gratifiziert haben.
00:36:41: Und ich glaube, man hat einfach geglaubt, dass der Frieden hier im Westen oder in Großteil, in den westlichen Ländern, die halbwegs oder ziemlich gut developed waren.
00:37:00: Es fällt mir das Wort nicht ein, dass da Krieg eigentlich passiert ist und es gibt keinen Krieg mehr und dass das Gericht nur für Er kleinere Schamützel irgendwo in den anderen Staaten, in Afrika.
00:37:18: Vielleicht ein bisschen Südamerika vielleicht ein bisschen in Asien aber dort er dann mit hohen Zeigefinder eingreifen
00:37:27: kann.".
00:37:28: Aber das ist ja auch gewisserweise verständlich weil ja das Gericht auch zuständig ist nur dann wenn ein Staat nicht willens und in der Lage ist bestimmte Untaten selbst zu verfolgen.
00:37:37: Und man ging natürlich wahrscheinlich unbewusst oder gezielt davon aus, dass das alles Rechtsstaaten sind, Westeuropa die westliche Welt und da wird das schon nicht vorkommen.
00:37:48: Ja ja gerade deshalb hat man eben das Gericht eigentlich mehr als sein Wachhund gedacht glaube ich und auch ein Nicht-Starkesgericht.
00:38:01: Natürlich wenn Wenn man dann Kompromisse zwischen allen Staaten finden muss, um ein Ziel zu kommen ist natürlich der Kompromiss auf einer sehr niedrigen Ebene zu finden.
00:38:13: Und deshalb war das Geld von Anfang an nicht ein starkes Geld und ich habe mir oft Gedanken gemacht wie er in wirklich dort war.
00:38:19: worum ein Gericht mit eigentlich einem großen Potenzial, weil das Potenziale ist ja riesig wenn man sich nachdenkt warum wenn man das Präambel des Statuts durchliest, dass es wirklich ergreifend fasst Aber warum trotz dieses Outlook, dieses Potenzial eigentlich auf Sparflamme gehalten wird von den Staaten?
00:38:45: Und irgendwo habe ich die Antwort darin gefunden.
00:38:48: Das ist natürlich ein Großteil der Staaten, die das Statut ratifiziert haben wir keine Rechtsstaaten in unserem Sinne sind.
00:38:58: und zum anderen glaube dass die Politik das doch nicht zivil.
00:39:04: zwar ein Gericht, weil es die Zivilbevölkerung so will.
00:39:10: Aber der Politik wills nicht so sehr.
00:39:13: ein effizientes starkes Gericht.
00:39:16: Weil das natürlich im Konflikt geht mit der Politik selbst.
00:39:19: und jetzt haben wir hier einen Konflikten.
00:39:21: Der ist ja als Tatsache geworden!
00:39:24: Ein Konflikt ist ja auch, dass man einerseits sagen muss nur Staaten die sich dem Statut unterworfen haben sind eigentlich in der Gefahr auch ins Visier zu raten.
00:39:33: Auf der anderen Seite eben auch das haben wir jetzt gerade mit Israel aber auch schon mit den USA-Staaten die irgendwo intervenieren wo ein Vertragsstaat oder ein Gebildet das sich eben dem Statuten unterworfen hat betroffen ist und dann es ja auch derjenige Staat der nicht ratifiziert also der ausdrücklich nicht ratificiert kann.
00:39:53: Die Staatsankläger können ins Visier das Gerichtshof geraten, so auch jetzt im Fall Israel.
00:39:58: Wie sehen Sie die Lage insbesondere jetzt da der Chef-Ankläge suspendiert wurde?
00:40:03: Ja ich finde es ziemlich grosses Skandal und zwar hauptsächlich von Seiten des Staates, die zumindest nach dem Aussagen her den Gericht unterstützen aber dann in der Tat den Chef- Anklägen keinen klaren.
00:40:21: diese Art und Weise fallen lassen, nur weil er ein heißes Eisen angreift.
00:40:27: Sicher nicht, weil er sich mit einer Unterart oder eines Verbrechens wie im Vorgewerb geworfen wird bekleckert hat.
00:40:37: Ich meine ich kenne die Person und den Menschen zu gut und ich habe selbst auch natürlich irgendwelche Leute, die sehr nahe um ihn herum waren gesprochen Und das wird von allen ausgeschlossen, dass das passiert ist.
00:40:57: Aber im Endeffekt, wenn man dann zurückschaut und sieht wo der Ausgangspunkt dieser Anklagen des sexuellen Übergriffes schon seitlich sich ist, dann sieht man, dass es ziemlich sich deckungsgleich von der Zeit her mit den Gedanken anklagebehörde von Karin Kahn, sich auch mit Israel, mit den Gold-Daten die in Israel und die Palästina bis jetzt beschäftigt hat.
00:41:30: Und dieser Gleichklang ist schon etwas was benenklich ist.
00:41:35: Aber ist das denn?
00:41:36: Jetzt noch mal aus Sicht des Strafjuristen es kann doch sein dass die Vorwürfe wahr sind.
00:41:40: so haben wir uns ja anscheinend Mitgliedsstaaten gesehen, also es gab Vorwürfe sexuellen Übergriffigkeit.
00:41:47: Die genauen Umstände sind nicht veröffentlicht worden und das war der Grund für seine Suspendierung.
00:41:55: Aber mit Sicherheit ist, was man sicher sagen kann, dann ist ein Gremium an Richtern die den Reboard, den Versuchungsreport gelesen und evaluiert haben, juristisch evaluiert.
00:42:11: Das ist keine Straftat oder auch riskilärisch, dem kann nichts vorgeworfen werden können.
00:42:20: Und die Staaten haben sich trotzdem nicht daran gehalten und haben ihn suspendiert.
00:42:23: Obwohl ein rechtliches Gutachten vorliegt dass diese die Anschuldigen ausgeschlossen hat.
00:42:32: Also Sie halten das für politisch.
00:42:34: das eine für einen juristisch saubere wenn man so will Freisprechung von inneren von Verfehlungen und das andere für ein politisches Wettdicht?
00:42:42: Oder wie darf er... Ja, es ist ein... Meiner Meinung nach ein absoluter politisches Wetdicht.
00:42:47: Ich meine was die Zielsetzung glaube ich, die dahinter steht.
00:42:51: Das ist meine Einschätzung, dass man den kleinen Klaren der zu wenig oder zu unabhängig ist, dann ist so.
00:43:02: Was ja für mich etwas Positives ist aber für die Staaten zuunabhängig.
00:43:09: Und deshalb will man ihn loswerden, um einen neuen Ankläger zu benennen oder zu wählen der oder die vielleicht ein bisschen weniger unabhängigt sind oder den Staaten mehr auf den wilden Staaten hören und dann vielleicht höchstwahrscheinlich das ganze Verfahren um Palästina und Israel Fällen fallen lässt.
00:43:37: Und somit auch die Sanktionen von der Trump-Administration vielleicht abwenden können, nicht?
00:43:46: Aber Sie halten das sozusagen für eine Inszenierung?
00:43:49: Sie meinen dass sozusagen die Vorwürfe, die wir ja nicht kennen fingiert sind?
00:43:53: Ich glaube sicher, ich sage nur was in die Richtungen sagen.
00:43:58: Die Staaten selbst haben drei Richter aneinander um den Untersuchungsreport der UNO über die Anschuldigungen zu überprüfen.
00:44:09: Und diese drei Richter, die von den Staaten ernannt sind haben gesagt in diesem Report gibt es keine Möglichkeit ein Verhalten zu mehr Verfahren oder gar zu einer Anklage führen könnte.
00:44:35: Und trotzdem haben die Staaten keine Chance suspendiert.
00:44:39: Aber es gibt doch wahrscheinlich in der Staatengemeinschaft insgesamt eher eine Stimmung gegen Israel, würde man denken?
00:44:49: Es geht ja nicht so sehr um Israel und nicht Israel.
00:44:54: um die Sanktionen von Trump.
00:44:56: Man spricht ja seit Trump gewählte, sprich man im oder hat man Angst, sagen wir so, innerhalb des Gerichts, da ist Trump nicht nur einzelne, was er ja schon getan hat, einzelne Mitglieder sanktioniert, einige Richter, einige Ankläger, sondern dass er das ganze Gewicht sanktioneert,
00:45:15: d.h.,
00:45:16: er kann ja nicht das Gericht an sich direkt sanktionsieren, amerikanischen großen Unternehmen, die mit dem Gericht arbeiten.
00:45:28: Und ich meine hier nur an Microsoft oder welche Banken oder was weiß ich zu nennen?
00:45:33: Wenn diese mit den Berichten nicht bearbeiten können dann ist das Gericht... Dann kann das Gerich nicht bearbeitet werden.
00:45:40: und deswegen also um dem zuvor zu kommen dass das Gerücht oder das Personal des Gerichts als Ganzes ins Visier Trumps Gerät meint sie es auch.
00:45:50: Man wartet schon man spricht ja schon seit seit einem Jahr von den möglichen Sanktionen.
00:45:57: Und ich kann mir gut vorstellen, dass sollte Karin Kahn zurückkommen oder Lise Manin zurück kommen und er führt seine Ermittlungen sei es in der Ukraine aber das Ukraine ist ja richtig Aber habt ihr die Palästina und Israela fort?
00:46:12: Dann würden höchstens eigentlich die Transaktion gegenüber dem ganzen Gericht und dann wäre natürlich das Problem, dass das Gericht nicht mehr arbeitsfähig ist oder ganz schwer arbeitsfähig ist.
00:46:32: Und diesen Sanktionen will man eben vielleicht... Das ist meine Schlußbeugung vorbeugen, indem man den Ankläger auswechselt und einen gefüglichen Anklägereinsatz.
00:46:46: Was wäre die Folge?
00:46:47: Also es gibt ja schon Haftbefehle Die sind ja erst mal in der Welt.
00:46:53: eine sehr weit laufende Diskretionalität.
00:47:25: Er kann diese Richtung ermitteln oder in jene Richtungen ermitteln und einen neuen Ankläger könnte vielleicht die Situation in Israel und Balistia nicht so gravierend sehen, wie sie keinen Tag gesehen hat und somit von der Anklage absehen.
00:47:45: Es ist typisch kommunal.
00:47:50: Ich gehe nicht weiter mit meiner Anklage.
00:47:54: Das Problem dahinter ist diese für mich unsägliche Idee, dass es gute und schlechte internationaler Verbrechen gibt, je nachdem wer sie begeht.
00:48:07: Die guten sind die, die sich Putin als Putin, der Hass und Fehl, den Putin verlassen wurde, beantragt oder unterlassen wurde.
00:48:18: dann wurde ja das Gericht gefeiert, also ja endlich haben die das gemacht und es ist gut so usw.
00:48:23: Dann geht man auf die Nord-Israelien und dann auf einmal sich selber international verbrechen.
00:48:31: die schlechten Verbrechen, je nachdem wer sie eben begangen hat.
00:48:34: Und diese zweiseitige, ansichtsweise von Internationalen Verbrechern, dass jetzt für einen Juristen meiner Meinung nach zumindest undolerabel.
00:48:46: Aber können Sie nicht auch Israel verstehen, dass es Vorwürfe gegen die Anklagebehörde erhebt?
00:48:52: Es war das angegriffene Land nach dem siebten Oktober und hat sich gewährt.
00:48:56: Gegen eine Streitmacht, die aus zivilem Umfeld heraus mit großer Unterstützung der Zivilbevölkerung Israel permanent weiter angegriffen hat.
00:49:08: Und das dann sozusagen zeitgleich Raffbefehle auch gegen Hermanns Führung Mitglied der israelischen Regierung.
00:49:13: Können Sie da die Vorbehalte Israels und anderer Staaten verstehen?
00:49:18: Klar kann ich das verstehen, aber ich meine Vorbehalten habe lange verstanden.
00:49:23: Aber irgendwann hört die Verhältnismäßigkeit aus.
00:49:28: Ich mein jede Aktion rechtfertigt eine Reaktion.
00:49:33: Das ist ja ganz klar!
00:49:34: Aber diese Reaktionen muss zu Aktion zumindest ein bisschen verhältnismusmäßig sein Und diese Verhältnismäßigkeit ist irgendwann nicht mehr gegeben.
00:49:47: Das meine juristische Meinung, wenn ich auf einem Einbrecher, der bei mir zu Hause einbricht und ich irgendwo drauf reagiere und ich glaube er hat eine Schusswaffe in der Hand und die schieße dann kann man davon reden dass meine Reaktion angemessen war.
00:50:10: Aber wenn ich den Lach laufe und ihn dann eher auf die Straße erschieße, dass Direktmäßigkeit nicht mehr so gegeben ist.
00:50:20: Das ist aber eine Evaluierungssache!
00:50:23: Ich glaube das nach dem dramatischen terroristischen... Man kann sich nicht anders bezeichnen Angriff als vom siebtoktober, dass da auch eine Überreaktion oder eine Reaktion, die wochenlang gedauert hat.
00:50:41: Die folgt das ist da alles verständlich.
00:50:43: aber irgendwann ist glaube ich nicht die Weltgesprächsigkeit beigegeben und dann ändert sich die Situation.
00:50:53: man selbst bringt sich in der Position desjenigen oder in einer schlechten Reposition nicht mehr abwenden will, sondern selbst begeht.
00:51:11: Aber andererseits ist Israel ja noch ein Rechtsstaat und wenn es jetzt alles verfolgt was es für Verfolgungswert hält dann wäre Wenn es auch völkerstraftaten Kriegsverbrechen selbst verfolgen wäre der Gerichtshof ja eigentlich nicht zuständig.
00:51:28: Ja, aber ob er selbst verfolgt oder nicht selbstverfolgt, das entscheidet immer noch laut Gesetz zumindest.
00:51:36: Die Normen sind ja von den Staaten gemacht und nichts von dem Richter- und Staatsanwalt.
00:51:39: Das entscheidet ja immer noch der internationale Strafgelicht sucht.
00:51:43: Natürlich könnte Israel wie jeder andere Staat sagen – und es ist auch so passiert – wir verfolgen die Straftaten selbst.
00:51:53: Aber dann kommt es zu einem Verfahren in dem Wir, ich meine wir, der Strafgerichtshof sagt ja okay.
00:52:01: Dann beweist mir das ihr selbst machst und aber die Entscheidung ob es dann wirklich so gemacht wird oder nur in Vorwand ist, entscheidet immer noch das Straf-Gerichtshof.
00:52:15: Und wie sehen Sie die Zukunft jetzt?
00:52:16: Vielleicht dieses Verfahrens hatten sie schon angedeutet, aber auch des Gerichts, des Strafgerichtshofs im Allgemeinen?
00:52:22: Nein, im allgemeinen sehe ich ein Problem in der Glaubwürdigkeit.
00:52:27: Ich meine, die Situation ist sehr zufahrend.
00:52:33: Die Glaubwilligkeit des Gerichts sollte es so kommen wie ich es angedeutet habe, dass man Karikern absetzen will um einen politischen Deal zu machen, das die Glaubwildkeit des Gerichtes darunter leidet kann nicht abgesetzt werden.
00:52:51: was ist noch nicht entschieden?
00:52:53: Man entscheidet ja die Vollversammlung dieses Jahr noch einberufen wird, hat natürlich das Problem, dass es wahrscheinlich sanktioniert wird.
00:53:03: Ich glaube, das Gericht ist auf jeden Fall in einer extrem schwierigen Situation.
00:53:13: Die geopolitische Situation ist, dass man versuchen muss eher diese ganzen Situationen herunterzuspielen und abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt.
00:53:28: Ich glaube aber auf jeden Fall, dass es kein Zurück gibt von einem internationalen Strafgericht.
00:53:36: Aber dieses internationale Straftat muss besser legitimiert werden und muss auch stärker sein.
00:53:42: Ob das noch mal so eine Zeit geht... Wie die Zeit in den neunzigern Jahren war, wo man die Möglichkeit eines Gerichts für absolut notwendig gehalten hat, ob diese Zeit nochmal kommen wird?
00:53:53: weiß ich nicht.
00:53:54: Ich glaube, dass es eine Chance ist mit der ICC nicht mehr weiter oder nicht mit derselben Glachtwürdigkeit weiterarbeiten kann, dass das ein großer Verlust für die Menschheit ist, glaub' ich.
00:54:09: Das Gerechtigkeit ist auch ein Teil des ganzen Friedenskonzepts.
00:54:17: Ja vielleicht noch eine Frage dazu.
00:54:22: dass ein Herrscher, nehmen wir mal Putin als Könter aber auch in kleineren Konflikt sein.
00:54:28: Er verspricht Frieden und Aufhören mit dem Gemetzel wenn seine Person also ich sage jetzt nicht Leben einer Kurta Süra, aber wenn er nicht vor den internationalen Strafgerichtshof kommt.
00:54:38: Jetzt kann man sagen dafür lässt der Straf Gerichtshoff unseren Statut eigentlich keinen Raum weil das ja gerade der Sinn ist diejenigen zur Verantwortung zu ziehen.
00:54:46: Aber trotzdem ist ja die Lage denkbar dass man Eine Situation hat, wo sich ein Deal dieser Art anbieten würde.
00:54:54: Und der dürfte ... Der würde vielleicht auch vielen einleuchten?
00:54:58: Man hätte die Alternative viel Leid zu verhindern, aber diese Gerechtigkeit im Einzelfall nicht herzustellen.
00:55:06: Sehen Sie den Konflikt das ... Nürnberg war ja eine Lage eben auch der Siegerjustiz des total besiegten Landes und Sie jetzt angesprochen haben, dass bisherige Hagerfälle sind Afrikanische Staaten
00:55:18: usw.,
00:55:18: also durchaus ... Wichtige Fälle auch ehemalige Staatsoberhäupter.
00:55:22: Aber es ist noch nie bis auf jetzt, wenn man so will ganz auf den Punkt gekommen.
00:55:27: Der Fall ist ja auch denkbar dass man mal von dieser Alternative steht Leid beenden aber Straflosigkeit gegen Straflosigkeit im Einzelfall.
00:55:37: Das ist dann eine politische Entscheidung.
00:55:38: Ich meine das römische Staat tut sich das nicht vor.
00:55:42: Aber das röhmische Staat kann man ja abendern.
00:55:46: Das Gericht gehört ja den Staaten.
00:55:48: Das ist ja nicht so, dass die Richter und die Ankläger, die arbeiten ja aufgrund von Gesetzen, von Normen, der die Staaten geschrieben haben.
00:56:00: Es sind nicht so das wir Richter- und Anklägern diese geschrieben haben.
00:56:04: also wenn es die Staate geschrieben haben können sie auch die Staates abändern und anpassen.
00:56:11: ich glaube nur, dass im Endeffekt das Gericht eine internationale Gerechtigkeit eine übergeordnete internationale Gerichtigkeit, dass die einfach gebraucht wird.
00:56:25: Weil ich war elf Jahre dort und ich habe schon gemerkt, das ist schon der Tatsache, dass Trump, dass Netanyahu, dass Putin, dass sie alles so reagieren auf die Arbeit des ICE.
00:56:39: Ich meine wenn es nicht so wichtig und so prägnant wäre dann würde es ihnen ja überhaupt nichts ausmachen so gegen das Gericht.
00:56:51: Das heißt, dass es Gericht schon etwas bewirkt.
00:56:58: Sonst würden sie ja, würde ich denen ja den, wie man bei uns sagt, den Buckel runterrutschen nicht?
00:57:04: Ob wir da eine Hafe fehlen lassen oder nicht erlassen.
00:57:08: So ist es aber nicht und deshalb glaube ich schon, dass ein Gericht wichtig ist.
00:57:14: Wir hatten dann auch aufgrund der Verarmter letzten Jahre das Anpassen hier und da.
00:57:19: Es gibt ganz viele Möglichkeiten einfallen, um das Gericht besser und effektiver zu machen.
00:57:30: Und die Möglichkeit eventuell zu sehen, dass man mit alternativen anstatt nur Prozesshaftstrafe und so weiter arbeitet mit alternativen Lösungen zu den traditionalen, sagen wir es.
00:57:49: Aber das müssen die Staaten dann machen!
00:57:51: Das müssen die Staten machen.
00:57:53: Wie schon lange der Statut so ist wie es ist, geht's nicht anders.
00:57:59: Ich meine deshalb glaube ich dass die Staate statt des Gerichtes kritisieren viel besser daran, Daten Bessungsvorschläge vorzubringen.
00:58:10: Ja vielen Dank für diesen Hinweis.
00:58:11: Das ist ja geredet hat ja oft in Vergessenheit dass die Staaten das Gericht geschaffen haben und auch da in Verantwortung sind?
00:58:19: Absolut.
00:58:19: Die Staaten sind ja diejenigen, die Leute dort hinschicken.
00:58:22: Ich war ja nicht dort, weil ich was sehr sicher ist.
00:58:26: Ich bin kandidiert worden von Italien.
00:58:29: Und dann wurde ich von den damals im Hundert, weiß ich mehr wie viele Staaten gewählt.
00:58:35: Das ist ja nicht so ... Ja!
00:58:38: Die Staate sind die Eigentümer des Gerichts Und ich glaube, dass die Staaten daraus lernen müssen.
00:58:46: Aus diesen letzten fünf und zwanzig Jahren das Bestehens des Gerichts, was ist gut?
00:58:53: Was ist schlecht?
00:58:55: Wie können wir das besser machen?
00:58:57: Aber was nicht tun dürfte denn das Gericht überhaupt abzuschaffen?
00:59:03: Das wäre ganz schlimm für die nächsten Generationen, glaub' ich.
00:59:08: Herzlichen Dank, Kuno Tafusa für das Gespräch!
00:59:11: Danke sehr.
00:59:16: Unser gerechtes Urteil kommt heute aus München und es geht dieses Mal um eines der Wahrzeichen in der Stadt, und zwar das Oktoberfest!
00:59:25: Du Katharina warst du eigentlich schon mal auf dem Oktober fest?
00:59:28: Und kannst du mit dem Topos Volksfest an sich etwas
00:59:31: anfangen?!
00:59:32: Ja, also auf dem Oktoberfest war ich tatsächlich noch nie.
00:59:36: Aber ich komme aus Niedersachsen und da gibt es natürlich auch schöne Volksfeste.
00:59:40: Also habe ich eine große Sympathie für Feste jeder Art.
00:59:43: Und ich muss auch sagen Ich finde die sind tatsächlich ein wichtiges Brauchtum und verstehe auch sehr was viele daran mögen Also diese Gemeinschaft oder das Gemeinschafsgefühl.
00:59:53: Und außerdem, finde ich, lässt sich auch sehr gut daran beobachten wie Tradition, Geschäft und lokale Identität zusammenkommen.
01:00:01: Ich glaube das ist in München dann besonders ausgeprägt.
01:00:04: Wie geht es dir?
01:00:05: Ja, mehr geht es da ganz ähnlich.
01:00:06: Also ich war selber auch noch nie auf dem Oktoberfest.
01:00:07: deswegen wir sind hier zwei Experten aus der Ferne muss man so sagen aber das Konzept natürlich auch ganz spannend und interessant zu beobachten aus der ferne zumal Ich war mal in Australien auch in den USA Und da wurde oktoberfest auch immer gefeiert was mich mal ein bisschen überrascht hat.
01:00:20: Aber ja als deutscher muss man damit umgegenquendern.
01:00:24: Ja genau deshalb lohnt sich auch der Blick hinter die Kulissen Denn hinter der Vollklohre wird ja oft ziemlich hart Um Plätze Einfluss und Wirtschaftlich Attraktiv wir Entscheidungen gerogen.
01:00:35: Das war in diesem Fall der Fall, oder?
01:00:37: Ja genau das führt uns jetzt direkt zu unserem Fall denn konkret hat das Verwaltungsgericht München in meinem Eilverfahren einen Antrag gegen Landeshauptstadt München abgelehnt und der Streitpunkt dabei war die Vergabe des sogenannten Volkslängerzells auf der Eudenwiesen-Wiesen-二zig sechsundzwanzig also in wenigen Monaten.
01:00:55: Und die Antragstellerin war eine Bewerberin, die leer ausgegangen ist.
01:01:00: Sie ist für das Oktoberfest im Jahr auch schon als Hühnerbraterei zugelassen, wollte aber zusätzlich auch das Volkssängerzelt auf der Eugenwiesen bekommen.
01:01:09: Genau!
01:01:09: Der Begriff Eude Wiesn ist jetzt zweimal schon gefallen.
01:01:11: deswegen mal ganz kurz zur Einordnung für alle die damit nichts anfangen können also... Die Eude-Wiesen läuft parallel zum Oktoberfest so habe ich das mal nachgeschaut und dass es eben der Teil des Festes der besonders stark mit Tradition unter dem historischen Selbstverständnis des Oktober festes aufgeladen ist Genau.
01:01:29: Und deshalb ist die Zulassung dort eben nicht nur irgendein Verwaltungsakt, es geht durchaus auch um Prestige und Sichtbarkeit und natürlich auch um ein wirtschaftlich attraktives
01:01:38: Geschäft.".
01:01:39: Genauso ist es – und die unterlegende Bewerberin wollte deshalb eben im Eilverfahren erreichen dass nicht die ausgewählte Konkurrentinnen sondern eben sie selbst den Zuschlag bekommt.
01:01:50: Wichtig ist dabei, sie hat nicht das gesamte Vergabesystem der Stadt angegriffen.
01:01:55: Für die Eudewiesen gibt es ein von der Stadt beschlossenes Auswahlsystem mit drei Zehn Kriterien.
01:02:01: Der Vorwurf lautet also nicht dieses System an sich ist rechtswidrig sondern es sei im konkreten Fall falsch eng angewendet worden.
01:02:09: Aber wie sieht denn dieses System jetzt aus was du gerade schon erwähnt hattest?
01:02:13: Ja, dieses System ist durchaus komplex.
01:02:16: im Streit standen unter anderem die Kriterien Ausstattung technischer Standardortsansässigkeit Eigentum oder auch so etwas wie Durchführung und Ökologie was auch immer darunter dann zu verstehen ist.
01:02:29: Also das heißt schon einige Kriterie die dazu beachten sind Und diese Kriteria sind jetzt mal angewendet worden?
01:02:36: Eine Bewerberin hat ja jetzt schon den Zuschlag erhalten oder Genau.
01:02:39: Und konkret hat die Stadt anhand der Kriterien Punkte verteilt und so eben ein Gewinner gekürt, und die Kammer hat jetzt gesagt dass die höhere Bewertung dieser ausgewählten Bewerberinnen jedenfalls nicht offensichtlich zu beanstanden sei.
01:02:53: Und genau das ist auch im Allverfahren der zentrale Punkt.
01:02:57: Da wird nicht alles nochmal vollständig neu geprüft, sondern das Gericht fragt nur gibt es hier einen so klaren Fehler dass ein sofortiges Eingreifen geboten ist und diese Schwelle war jetzt noch nicht überschritten.
01:03:10: Ja genau, das zeigt sich auch an den Einzelpunkten.
01:03:13: Also beim Kriterium Volksfest-Erfahrung zum Beispiel durfte die Stadt auf die geschäftsführenden Gesellschafter schauen also auf die Personen hinter dem Unternehmen und nicht nur auf die juristische Person selbst.
01:03:26: Und beim Punkt Ausstattungen durfte sie für ein Volkssängerzelt höhere Anforderung anlegen als eine Hühnerbraterei.
01:03:34: Ja, und beim Kriterium Eigentum durfte Sie zur Lasten der Antragstellerin berücksichtigen, dass eine zusätzlich nötige Zelterweiterung zum Anmeldeschluss nicht nachweislich in unmittelbar aufbauffäger Form
01:03:47: vorlag.".
01:03:48: Okay aber es ging jetzt alles sehr technisch wenn ich das richtig nachvollzogen habe?
01:03:52: Ja, so ist es auch.
01:03:53: Aber genau an solchen technischen Details entscheiden sich natürlich solche Verfahren.
01:03:58: Also wenn ein Konzept nur trägt weil zusätzliche Infrastruktur vorhanden sein muss... dann ist natürlich entscheidend, ob diese Infrastruktur zum maßgeblichen Zeitpunkt auch belastbar nachgewiesen ist.
01:04:09: Also unter dem Strich heißt das jetzt der Eilantrag es gescheitert und die Vergabelsfolge seiner Zelt bleibt ja so wie Stadt München erst entschieden hat erstmal bestehen?
01:04:17: Genau wobei da Beschluss noch nicht rechtskräftig ist und die unterlegende Bewerberin kann auch innerhalb von zwei Wochen noch Beschwerde einlegen.
01:04:25: Ja und damit zurück zu dir Friederik warum hast du denn diesen Fall mitgebracht?
01:04:30: Aus verschiedenen Gründen.
01:04:31: also natürlich interessiert ich mich für das Oktoberfest.
01:04:33: Aber der Primärgrund, wenn es einfach den Fall mitgebracht hat ist der, dass er natürlich Rüstexams relevant ist.
01:04:39: meiner Meinung nach denn solche Zulassungsfälle die begegnen einem öffentlichen Recht vom ersten Semester bis ins Assessorexam hinein dann diese Zulassung Fälle spiegeln eben eine ganz klassische Klausurkonstellation wieder und meines Erachtens haben diese Klausuren auch so einen besonderen Reiz Denn man muss diese Kriterien, die du gerade genannt hast jetzt nicht alle kennen also sie sollte man jetzt kein zweites Auswendig lernen sondern Der Reiz dieser Klausur liegt ja darin, dass man dann diese Kriterien eben aus dem Sachverhalt herausbildet und dementsprechend anwendet.
01:05:07: Und den Fall darunter subsumiert.
01:05:11: Ja natürlich muss ich dieses auch noch fragen ist dieser Beschluss denn auch gerecht?
01:05:16: Meines Achtens schon wobei ich da jetzt einschränkend sagen muss das ich eben auch nur die Pressemitteilung des Gerichts kenne.
01:05:22: aber meines Erachtens ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür rechtswählerhaft zustande gekommen wäre und was vielleicht auch ein ganz spannender Aspekt ist.
01:05:31: Es gibt noch einen Parallelverfahren, das im ordentlichen Rechtsweg gelaufen ist ebenfalls im Eilverfahren wo es um die Vergabe von Festzelten auf dem Oktoberfest selbst nochmal ging und der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin erreichen wollte dass diese Festzeltereuropa weit ausgeschrieben werden.
01:05:49: Allerdings hat der Antragsteller deinem Eilverfahren bislang auch in einer Hieranlage erlitten, allerdings ist mein Eindruck das Thema ist noch nicht komplett ausgefordert.
01:05:57: also ich gehe mal davon aus dass uns das Thema auch nochmal hier beschäftigen wird und mein Plan ist natürlich im September nochmal über dieses Thema sprechen werden vielleicht ja dann vom Oktoberfest aus München.
01:06:10: damit sind wir schon wieder am Ende unserer Folge angekommen.
01:06:12: wer uns eine höhere Frage stellen möchte oder Feedback und Themenideen für unseren Podcast hat Kann sie gerne ein Redaktion-Einspruch at FAZ.de schicken?
01:06:20: Die Höhlerfrage senden Sie, wie immer, Beteiltssprachnachricht!
01:06:24: Ja und auf Instagram finden Sie uns unter faz.einspruch Unterflinkt in unter FHZ Einspruch.
01:06:31: Und dann gibt es noch ein Hinweis für alle Referendare, denn unter frankfurterallgemeine.de slash referandariat finden angehende Referendäre alle notwendigen Informationen zu einer Station bei uns im Haus und natürlich können Sie sich auch bei uns eine Einspruchredaktion einbringen.
01:06:48: Ja und vor heute bedanken wir uns fürs Zuhören und wünschen eine schöne Woche!
01:06:52: Auch von mir eine schöne Wache und bleiben sie Anspruch treu.