FAZ Einspruch

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Der Podcast, der die Woche neu verhandelt

Folge 92: Amtsenthebung auf der Zielgeraden?

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Kommentare

by Nicolas on
> Zum Thema: Beleidigungsänderung< Lieber Constantin, Bezüglich des Vorschlages zur Änderung des Beleidigungstatbestandes habe ich eine andere Meinung. Die Begründung, dass Beleidigungen hingenommen werden sollten und der § (zumindest faktisch) entschärft werden soll aufgrund eines Mangels an Juristen, halte ich für falsch. Es darf auch nicht darauf ankommen, dass mittlerweile es üblich sei und es deswegen hingenommen werden muss. Vielmehr birgt dies die Gefahr, dass die Gesellschaft noch weiter zu verrohen droht. Diese Entwicklung fängt mit Beleidigung und Hass an aber sie endet in Aggression und Gewalt. Vielmehr ist der Staat gefordert durch Einstellungen oder automatisierte Verfahren die Justiz zu entlasten. Mahnbescheide funktionieren nahezu automatisch. Warum dann nicht auch bei Strafbefehlen? Dafür könnte fachlich ausgebildete Beamte nutzen, die nicht unbedingt Volljuristen sein müssen. Denn der Rechtsschutz ist auch bei einen Strafbefehl gegeben. Dass die Beleidigung kein Offizialdelikt werden darf, würde ich allerdings anders begründen. Der soziale Frieden währe einerseits gefährdet, wenn wegen Kleinigkeiten Strafverfolgungsmaßnahmen ergriffen werden. Darüber hinaus ist der individuelle Kontext bei Beleidigungen häufig von besonders hoher Relevanz. Wenn sich meine Freunde und ich zum Kochen verabreden und dabei ein Insiderspruch entsteht, der in diesem sozialen Kontext nicht beleidigend gemeint ist und auch so nicht verstanden wird, zwei Tage später über die Kommentarspalte bei Facebook angedeutet wird, soll ich plötzlich Strafverfolgungsmaßnahmen erleiden, weil irgendein x-beliebiger Nutzer auf "Melden" gedrückt hat und somit Facebook Kenntnis genommen hat? Dann wäre der Spaß aber beim nächsten Witz groß. Von daher muss es ein Antragsdelikt bleiben. Dieses Erfordernis könnte auch im Netz Rechnung getragen werden. "Der Anbieter ist nur verpflichtet die Daten an die entsprechenden Behörden weiterzugeben, wenn der betroffene Nutzer bei diesem Kommentar oder einem vergleichbaren Kontext (Wer einmal einen Kommentar in einem Shitstorm meldet, wird wohl auch etwas bei vergleichbaren Kontexten etwas dagegen haben) deutlich gemacht hat, dass er eine Strafverfolgung wünscht". Meinetwegen über ein automatisches Popup bei dem nächsten Login von Facebook "Wir haben die Kommentare unter deinem Post XY kontrolliert und einige Kommentar für strafwürdig erkannt. Möchtest du, dass die folgenden Kommentar inklusive folgender personenbezogener Daten an die deutschen Strafverfolgungsbehörden zur Aufnahme einer Strafverfolgungsmaßnahme weitergeleitet werden?" P.S. Danke für die Entfernung des Schreiblimits. Nun kann ich meiner Schreibwut freien Lauf lassen ;) P.S.2 Es war übrigens die DKB ;)

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Über diesen Podcast

Ukraine-Krieg, Datenschutz, Mord und Totschlag: Keine Woche vergeht, ohne dass neue Gesetze und Urteile die Öffentlichkeit beschäftigen. Jeden Mittwoch verhandeln wir die wichtigsten Themen im Podcast für Recht, Justiz und Politik mit ausgewiesenen Fachleuten und haben dabei stets im Blick, welche Bedeutung juristische Themen in der Praxis, aber auch für die Examensvorbereitung von Studenten und Referendaren haben.

Haben Sie Themenideen, Fragen zu aktuellen Rechtsthemen oder wollen uns Feedback geben? Wir freuen uns über Ihre E-Mail an einspruchpodcast@faz.de.

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von und mit Frankfurter Allgemeine Zeitung F.A.Z.

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