#206: Die Grenzen der staatlichen Überwachung
Bayern hat es mit den Befugnissen für seinen Verfassungsschutz doch arg übertrieben. Dem hat jetzt das Bundesverfassungsgericht ein Ende gesetzt.
Der Podcast, der die Woche neu verhandelt
Bayern hat es mit den Befugnissen für seinen Verfassungsschutz doch arg übertrieben. Dem hat jetzt das Bundesverfassungsgericht ein Ende gesetzt.
Willkommen zu Folge 205 des F.A.Z. Einspruch Podcast. Kurz nach Beginn des Angriffskriegs auf die Ukraine hat sich Deutschlands Außen- und Sicherheitspolitik um 180 Grad gedreht: Waffenlieferungen in ein Kriegsgebiet, ein Sondervermögen für die Bundeswehr, die Übererfüllung des Nato-Ziels. Die Völkerrechtlerin Isabelle Ley fordert auch für die sicherheitspolitische Debatte in Deutschland eine Zeitenwende. Die große Mehrheit der Deutschen hat es sich lange in der pazifistischen Grundhaltung „Frieden schaffen ohne Waffen“ bequem gemacht, hat bis zuletzt an „Wandel durch Handel“ glauben wollen. Und nach der Zeitenwende? Ley meint: Die Fragen von Krieg und Frieden müssen auf den Tisch und nicht nur zwischen den staatlichen Institutionen, sondern auch breit in der Gesellschaft diskutiert werden
In diesem F.A.Z. Einspruch Spezial beschäftigen wir uns mit den Folgen der durch den Ukrainekrieg ausgelösten Zeitenwende für unser Grundgesetz. Gleichzeitig nehmen wir im Angesicht weiterer Krisen jene Verfassungsänderungen in den Blick, welche die Bundesregierung ohnehin plant.
In Folge 204 des F.A.Z. Einspruch Podcast sprechen Corinna Budras und Pia Lorenz über die neuen Entwicklungen in der Auseinandersetzung des Westens mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin. Nun droht doch ein Stopp der Gaslieferungen. Die wirtschaftlichen Konsequenzen besprechen wir mit Professor Dr. Justus Haucap, Volkswirt der Universität Düsseldorf. Mit ihm reden wir auch über die Frage, ob die Ölkonzerne davon profitieren, dass im Krieg die Preise an den Tankstellen so stark gestiegen sind. Ging da alles mit rechten Dingen zu? Strafrechtlich sorgen Schmierereien des russischen Siegessymbols „Z“ in Deutschland für Diskussionen.
Ansonsten beschäftigen uns damit, wie Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Verfassungsfeinde aus der Justiz verbannen möchte. Auch der AfD-Richter Jens Maier ist wieder Thema.
Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die Daten von ominösen „Encrochat“-Handys in Strafverfahren verwertet werden dürfen. Und der „Drachenlord“ hat im Berufungsprozess einen Erfolg erzielt: Er muss nun doch nicht ins Gefängnis.
Schließlich küren wir noch das gerechte Urteil der Woche.
In Folge 203 des F.A.Z. Einspruch Podcast schauen Corinna Budras und Pia Lorenz nach Russland. Dort hat gerade ein russisches Gericht den Kremlkritiker Alexej Nawalny zu neun Jahren Straflager verurteilt – nach einem willkürlichen und offensichtlich politisch motivierten Prozess. Darüber berichtet uns Janine Uhlmannsiek, Expertin für die Region Europa und Zentralasien bei Amnesty International in Deutschland. Dagegen hat der Internationale Gerichtshof Russland jüngst dazu verurteilt, die Angriffe auf die Ukraine sofort zu unterlassen – in einem Urteil, das eher hohe symbolische Strahlkraft als konkrete Durchschlagskraft hat.
Das Bundesverfassungsgericht hatte sich wieder mit Verfahren der AfD zu beschäftigen. Die Fraktion sucht den Beistand der Karlsruher Richter bei ihrem erfolglosen Versuch, endlich auch einen Vizepräsidenten zu installieren. Der Bundesgerichtshof hatte sich dagegen mit der Klage eines Gastwirts aus Brandenburg zu beschäftigen, der vom Staat Schadensersatz wegen des Corona-Lockdowns gefordert hat.
Wie jede Woche küren wir auch diesmal wieder das gerechte Urteil der Woche.
In Folge 202 nehmen sich Corinna Budras und Pia Lorenz wieder einmal das Infektionsschutzgesetz vor. Die Ampel-Regierung hat sich ein neues System ausgedacht: ein Bausteinkasten für Corona-Maßnahmen mit einem Basisschutz und einer Hotspotregel, der in den vergangenen Tagen bei den Bundesländern schon für Schnappatmung gesorgt hat. Wir sehen uns die Regeln einmal in aller Nüchternheit an. Auf welche Maßnehmen müssen sie die Menschen in Deutschland einstellen?
Außerdem hat die Impfpflicht ihren zweiten großen Auftritt im Bundestag: Fünf Gruppen-Anträge liegen jetzt vor, die die Parlamentarier am Donnerstag debattieren werden. Welcher Vorschlag hat die meisten Chancen?
Schließlich küren wir – wie jede Woche – das gerechte Urteil der Woche.
In Folge 201 legen Corinna Budras und Pia Lorenz wieder einen Schwerpunkt auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Der Kölner Völkerrechtsprofessor Claus Kreß spricht darüber, wie die Ukraine auf bemerkenswerte Art und Weise alle Hebel in Gang setzt, die das Völkerrecht so bietet. Landet der russische Präsident Putin irgendwann tatsächlich vor dem Internationalen Strafgerichtshof?
Außerdem sprechen wir über das neue russische Zensurgesetz und die Rechte, die geflüchtete Ukrainer in Deutschland haben. Mit Marcus Jung sprechen wir über die schwierige Rolle von Kanzleien, die über Jahre hinweg enge Kontakte zu russischen Mandanten geknüpft haben. Müssen sie diese Verbindungen nun kappen?
Auch im langen Streit zwischen Verfassungsschutz und der AfD gibt es Bewegung: Das Verwaltungsgericht Köln hat noch am Dienstagabend entschieden, dass der Verfassungsschutz als Verdachtsfall führen darf. Helene Bubrowski berichtet über das Verfahren und die längst überfällige Entscheidung.
Das Verwaltungsgericht Köln hat noch in anderer Hinsicht für Wirbel gesorgt: Vergangene Woche erklärte es die frisch eingeführten Meldepflichten im Netzwerkdurchsetzungsgericht für europarechtswidrig. Die Regel soll Google, Facebook & Co dazu zwingen, strafbare Inhalte und Nutzerdaten an das Bundeskriminalamt zu melden, doch daraus wird nun nichts.
Und schließlich küren wir noch – wie jede Woche - das gerechte Urteil der Woche.
In unserer Jubiläumsfolge 200 des F.A.Z. Einspruch Podcast sprechen Helene Bubrowski und Corinna Budras über den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg, der seit dem 24. Februar in der Ukraine tobt, und die Reaktionen des Westens, die so scharf waren wie nie zuvor. Die Bundesregierung hat eine 180-Grad-Wende in der Außen- und Sicherheitspolitik vollzogen: Berlin liefert nun nicht nur Helme, sondern auch Panzerfäuste und Stinger-Raketen an die ukrainische Armee.
Deutschland macht sich insgesamt bereit für eine aktive Rolle in der Weltpolitik und investiert nun 100 Milliarden Euro in die Aufrüstung der Bundeswehr. Wir fragen uns, wie das rechtlich eigentlich geht, ohne die Schuldenbremse zu brechen. Gleichzeitig versucht Deutschland, ein Sendeverbot gegen den russischen Propagandasender RT durchzusetzen. Doch das stößt auf erheblichen Widerstand - vom Sender selbst und in Russland.
Mit Hendrik Kafsack, Brüssel-Korrespondent der F.A.Z. sprechen wir über das Sanktionspaket der EU, insbesondere über den teilweisen Ausschluss Russlands aus dem Zahlungssystem Swift, der zunächst so umstritten war.
Am Schluss küren wir auch diesmal das gerechte Urteil der Woche.
Angesichts des Weltgeschehens ist uns in der Jubiläumsfolge nicht nach Feiern zumute, aber wir wollen die Gelegenheit nutzen, unsere Hörerinnen und Hörer einzuladen, an einer Umfrage teilzunehmen: www.faz.net/einspruch-200. Wer möchte, kann sich auch an einem Gewinnspiel beteiligen. Preis ist eine Übernachtung in Berlin vom 13. auf den 14. Juni in Berlin mit einem Get-together mit Corinna Budras & Helene Bubrowski. Wir freuen uns über rege Teilnahme!
In dieser Sonderfolge des Einspruch Podcasts diskutieren wir aktuelle Rechtsfragen zum russischen Angriff auf die Ukraine. Wir sprechen mit zwei Professoren darüber, ob und wie Russland gegen das Völkerrecht verstößt und was strafrechtlich daraus folgt.
In Folge 199 des F.A.Z. Einspruch Podcast diskutieren Corinna Budras und Pia Lorenz über die rasant steigenden Energiepreise, die schon jetzt die Gerichte beschäftigen. Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), hat in der politischen Auseinandersetzung mit dem CDU-Rivalen Christoph Ploß die Gerichte eingeschaltet: Sie wollte Ploß eine zugespitzte Aussage über ihre Haltung zu Nordstream 2 untersagen lassen – und ist damit gescheitert.
Der Europäische Gerichtshof hat in der vergangenen Woche den Rechtsstaatsmechanismus der EU abgesegnet, außerdem diskutieren wir über einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin, die für viele Johnson & Johnson-Geimpfte relevant sein dürfte.
Im Schwerpunkt der Woche berichtet F.A.Z. Redakteur Sebastian Eder über die skurrilen Wendungen des Bushido-Prozesses in Berlin. Die handfeste Auseinandersetzung zwischen dem Star-Rapper und seinem ehemaligen Vertrauten und Manager Arafat Abou-Chaker nimmt inzwischen Ausmaße an, die für viel Stirnrunzeln sorgt.
In dieser Woche küren wir nicht das gerechte, sondern das ungerechte Urteil der Woche.