#359: Was Doris König in Karlsruhe überrascht hat
Wir sprechen mit der scheidenden Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts über schwierige Entscheidungen, Richterwahlen und Parteiverbote. Mit dem Staatsrechtler Jörn Axel Kämmerer analysieren wir das Aus der Altersgrenze für Anwaltsnotare. In der vergangenen Woche hat der Bundestag drei neue Verfassungsrichter gewählt – wenig später wählte der Bundesrat Ann-Katrin Kaufhold zur neuen Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts. Sobald der Bundespräsident sie ernannt hat, wird die Münchener Professorin diese Aufgabe von Doris König übernehmen. Die bisherige Karlsruher Vizepräsidentin ist deshalb in Folge 359 des F.A.Z. Einspruch Podcasts zu Gast – und blickt mit uns auf ihre wichtigsten Urteile, ihre Sondervoten und eine persönliche Überraschung in Karlsruhe zurück. Sie äußert sich auch zum Wahlverfahren für Verfassungsrichter und erläutert die Arbeitsbelastung des Bundesverfassungsgerichts bei Parteiverbotsverfahren. Anschließend blicken wir auf ein Jubiläum: Der Bundesgerichtshof wird heute 75 Jahre alt. Auf F.A.Z. Einspruch gibt es eine Chronik zur Geschichte des höchsten deutschen Gerichts für Zivil- und Strafsachen – wir verraten unseren Hörern, was wir darin besonders spannend finden. Mit Jörn Axel Kämmerer, Professor für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Bucerius Law School in Hamburg, besprechen wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Altersgrenze für Anwaltsnotare. Die Karlsruher Richter rügten die bisherige Regelung, wonach Anwaltsnotare mit 70 Jahren ihr Notariat aufgeben müssen. Lassen sich die Wertungen des Urteils auf andere Berufe übertragen? Im „Gerechten Urteil“ beschäftigt uns eine Fernsehsendung, die es nicht mehr gibt – und die dennoch das Bundessozialgericht beschäftigt.
Anmeldung zum Podcast mit Publikum am 22. Oktober: iqb.de/einspruch
Themen der Sendung: 02:35: Interview mit BVerfG-Vize Prof. Dr. Doris König zum Abschied in Karlsruhe 28.33: 75 Jahre Bundesgerichtshof 37:17: Interview mit Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer zur Berufsfreiheit 56:14: Gerechtes Urteil: Unfall bei „Wetten dass…?“
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