#373: Was Donald Trump in Grönland darf – und was nicht
Wir sprechen mit der Völkerrechtlerin Anne Peters über Trumps Ansprüche auf Grönland und mit Sachsens Justizministerin Constanze Geiert unter anderem über den Entzug des Wahlrechts bei Volksverhetzungen.
In Folge 373 geht es um Washingtons Besitzansprüche auf Grönland. Donald Trump hält unbeirrt an der Idee fest, die zu Dänemark gehörende Insel zu erwerben. Doch wäre das überhaupt rechtlich möglich? Darüber sprechen wir mit der Völkerrechtlerin Anne Peters, Direktorin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg.
Dann sprechen wir mit Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) über einige aktuelle rechtspolitische Vorhaben, die gerade teils hitzig diskutiert werden. Es geht um den Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzungen, Deepfakes und Politikerbeleidigungen. Wir schauen aber natürlich auch auf die aktuelle Situation im Freistaat Sachsen und einige Probleme, vor der die sächsische Justiz dieser Tage steht.
Außerdem blicken wir auf eine bemerkenswerte Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Das Gericht hat die Verurteilung eines Arztes wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft bestätigt – der Fall betrifft die ärztliche Begleitung einer psychisch kranken Studentin beim Suizid. Über die rechtlichen und ethischen Fragen sprechen wir mit dem Göttinger Strafrechtsprofessor Gunnar Duttge.
Zum Abschluss verlassen wir den Gerichtssaal und wenden uns der Kunst zu: Die Malerin Kathrin Landa hat die ehemalige Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Doris König, für die Ahnengalerie des Gerichts porträtiert – ein Blick auf die Verbindung von Recht und Kunst.
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Themen der Sendung:
2:33: Interview mit Anne Peters über Trump, Grönland und das Völkerrecht
26:14: Interview mit Constanze Geiert über rechtspolitische Vorhaben
46:13: Interview mit Gunnar Duttge über ärztliche Suizidhilfe
1:09:11: Interview mit Kathrin Landa über das Porträt von Doris König
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