#376: Darum darf die AfD nicht in den Sitzungssaal der SPD
Als zweitstärkste Fraktion wollte die AfD in den zweitgrößten Sitzungssaal im Bundestag. In Folge 376 analysieren wir, warum sie damit in Karlsruhe gescheitert ist.
Die Bundestagsfraktion der AfD ist beim Bundesverfassungsgericht mit einer Klage gegen die Zuteilung des „Otto-Wels-Saals“ an die SPD-Fraktion gescheitert. Der Zweite Senat entschied: Das Grundgesetz verteilt keine „Silbermedaillen“. Wie die Karlsruher Richter ihre Entscheidung begründen, besprechen wir in Folge 376 des F.A.Z. Einspruch Podcasts.
Dann ist der Bonner Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz zu Gast im Podcast. Mit ihn diskutieren wir ein Urteil des Landgerichts Lübeck. Stephan Maninger, Professor an der Bundespolizeiakademie, hatte sich gegen eine wissenschaftliche Publikation gewehrt. In dieser wurde ihm unter anderem vorgeworfen, rechte Positionen zu vertreten.
Im Juristischen Literaturtipp geht es um die Memoiren des ehemaligen Richters am Supreme Court, Anthony Kennedy, die Ende des vergangenen Jahres in den Vereinigten Staaten erschienen sind.
Das Gerechte Urteil kommt in dieser Woche als Doppelpack – mit zwei Entscheidungen aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit: Zum einen geht es um ein Urteil des VG Berlin zum Streusalzverbot auf Berlins Straßen. Zum anderen steht ein Talkshow-Auftritt des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) bei Markus Lanz im Mittelpunkt.
Themen der Sendung
3:53: Studiogespräch: AfD verliert in Karlsruhe den Saalstreit gegen die SPD
21:05: Interview mit Prof. Gärditz zum Urteil im Fall Stephan Maninger
46:51: Juristischer Literaturtipp: Die Memoiren von Anthony Kennedy
1:09: Gerechtes Urteil: VG Berlin zum Streusalzverbot und VG Schleswig zu Daniel Günther
AfD bekommt den Otto-Wels-Saal nicht
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