#379: Krieg gegen Iran: Das Recht auf wirksame Selbstverteidigung
In Folge 379 diskutieren wir, ob der Krieg gegen Iran vom Völkerrecht gedeckt ist. Und: Darum hat ein Gericht die Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ gestoppt.
Die israelischen und amerikanischen Angriffe auf Iran und die Gegenangriffe Irans werfen eine Reihe völkerrechtlicher Fragen auf. Die diskutieren wir in Folge 379 des F.A.Z. Einspruch Podcasts mit Sven Simon (CDU), Inhaber des Lehrstuhls für Völkerrecht und Europarecht an der Philipps-Universität Marburg und Mitglied des Europäischen Parlaments.
Im Anschluss geht es um eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Die Richter haben die Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Frederik Orlowski analysiert die Entscheidung mit Uwe Volkmann, Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Goethe-Universität Frankfurt – auch mit Blick auf die Frage, was die Entscheidung für ein mögliches Parteiverbotsverfahren bedeutet.
Dann wenden wir uns wieder dem Ausland zu: Wir sprechen über die Machenschaften der sogenannten Schattenflotte. Damit sind Tanker und andere Frachtschiffe gemeint, die Staaten zur Vermeidung von internationalen Sanktionen vor allem beim Öltransport einsetzen. Viele Staaten gehen hier zurückhaltend vor und berufen sich auf die komplexe Rechtslage. Wir diskutieren im Studio, welche Möglichkeiten die UN-Seerechtskonvention bietet und wo die Grenzen des Eingreifens liegen.
Das Gerechte Urteil sind diese Woche zwei Beschlüsse vom Bundesverfassungsgericht. Das hat sich anlässlich zweier Verfassungsbeschwerden mit den Grenzen der Meinungsfreiheit auseinandergesetzt.
Themen der Sendung
02:01: Interview mit Sven Schulze zum Irankrieg und dem Völkerrecht
21:46: Interview mit Uwe Volkmann zur Hochstufung der AfD
37:56: Studiogespräch zur Schattenflotte und dem Seerecht
48:25: Gerechtes Urteil: Das BVerfG zu den Grenzen der Meinungsfreiheit
Gut, wenn Gewaltherrscher fallen – aber wie?
In diesen Punkten widerspricht das Gericht dem Verfassungsschutz
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