#396: Das Recht auf die US-Staatsbürgerschaft, auf Reparatur und Zugang zum Freibad
Mit Professor Stephan Lorenz sprechen wir über das neu im BGB verankerte „Recht auf Reparatur“. Außerdem ordnen wir mit Professor Russell Miller die Entscheidung des US-Supreme Court zum Geburtsortprinzip ein.
Kaufen, benutzen und Wegwerfen: Lange war das selbstverständlich. Doch viele Ressourcen sind endlich, weshalb der Gesetzgeber jetzt mit einem „Recht auf Reparatur“ auch im BGB (Paragraphen 479a ff.) gegensteuert. Was das für Verbraucher, Unternehmer – und natürlich auch Examenskandidaten – bedeutet, besprechen wir mit Professor Stephan Lorenz von der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Das amerikanische Geburtsortprinzip besagt, dass jeder, der in den USA geboren wird, automatisch die amerikanische Staatsbürgerschaft erhält. Präsident Trump hat gleich zu Beginn seiner zweiten Amtszeit per Dekret versucht, an diesem Verfassungsprinzip zu rütteln. In dieser Woche hat der US-Supreme Court entschieden: Das war nicht rechtens. Über die Entscheidung und den 250. Geburtstag der USA sprechen wir mit Professor Russell Miller von der Washington and Lee University School of Law.
Das „Gerechte Urteil“ kommt in dieser Woche vom Verwaltungsgericht Berlin. Die 42. Kammer hat sich mit Ausweiskontrollen und Videoüberwachung in Freibädern beschäftigt – und für rechtmäßig erklärt.
Themen der Sendung
03:37: Interview mit Professor Stephan Lorenz zum „Recht auf Reparatur“
20:41: Interview mit Professor Russell Miller zum Urteil des Supreme Court
49:28: Gerechtes Urteil: VG Berlin zu Kontrollen in Freibädern
Was bedeutet das Recht auf Reparatur konkret?
Warum das neue AfD-Parteiverbotsgutachten nicht überzeugt
Darum scheiterte Trumps Angriff auf das Geburtsortprinzip
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