#412: Kommt jetzt das Wahlrecht für alle?
Rot-Grün-Rot will in Berlin das Wahlrecht ausweiten: Wer mehr als fünf Jahre in Deutschland lebt, soll auch ohne deutschen Pass wählen dürfen. Außerdem sprechen wir mit Gregor Thüsing, designierter Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof.
Wer ist das Volk? Und wer darf über die Politik mitentscheiden? Nur Menschen mit deutschem Pass oder auch Ausländer? Darüber sprechen wir in Folge 412 des F.A.Z. Einspruch Podcast.
Anlass sind die Sondierungen von Rot-Grün-Rot in Berlin. Die drei Parteien wollen sich „im Rahmen unserer Kompetenzen“ für ein Wahlrecht für alle auf kommunaler und Landesebene einsetzen, die länger als fünf Jahre in Berlin leben. In Zahlen ausgedrückt dürften dann rund 600.000 mehr Berliner zur Wahl antreten. Wir sprechen darüber, warum dieses Thema an den Grundfesten unseres Zusammenlebens rüttelt und ob ein solches geändertes Wahlrecht mit dem Grundgesetz vereinbar wäre.
Danach blicken wir auf die sogenannten AfD-Leaks: Unbekannte veröffentlichten im Internet Daten, bei denen es sich um rund 421.000 AfD-E-Mails handeln soll. Noch unklar ist, woher das Material stammt und wie authentisch es ist. Wir rücken explizit die rechtliche Dimension des Falles in den Vordergrund: Machen sich Bürger und Journalisten womöglich strafbar, wenn sie das Material auf ihrem einen PC oder Smartphone herunterladen?
Anschließend blicken wir noch einmal nach Berlin. Das dortige Verwaltungsgericht hat in dieser Woche ein Urteil gefällt, das bundesweit Aufsehen erregt: Eine Schule darf, so das Gericht, per Schulordnung die Ausübung demonstrativer religiöser Riten verbieten. Über die Folgen dieser Entscheidung sprechen wir mit Professor Hans Michael Heinig von der Georg-August-Universität in Göttingen.
Im Anschluss ist Professor Gregor Thüsing von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn zu Gast. Er ist der designierte deutsche Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof. Mit ihm sprechen wir darüber, was ein Generalanwalt macht, wie man das wird und warum es richtig ist, über Konflikte zwischen Nationalstaaten und Europäischer Union offen zu sprechen.
Das „Gerechte Urteil“ kommt in dieser Woche vom Bayerischen Obersten Landesgericht. Das oberste ordentliche Gericht des Freistaates Bayern hat entschieden, dass der Betrieb von Festzelten auf dem Oktoberfest nicht europaweit ausgeschrieben werden muss. Wir klären, ob in diesem Fall nun wirklich das letzte Wort gesprochen ist.
Themen der Sendung
03:43: Studiogespräch Ausländerwahlrecht
10:11: Studiogespräch AfD-Leaks
15:25: Interview Prof. Heinig zum Verbot religiöser Rieten an Schulen
33:38: Interview Prof. Thüsing, designierter Generalanwalt am EuGH
54:29: Gerechtes Urteil: Festzelte auf dem Oktoberfest
Hosts: Reinhard Müller, Frederik Orlowski
Mitarbeit: David Brucklacher, Kevin Gremmel
Dürfen Menschen ohne deutschen Pass bald in Berlin wählen?
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