#195: Sieg über den Hass?
Seit Jahren kämpft die Grünen-Politikerin Renate Künast vor Gericht darum, von Facebook die Namen der Nutzer zu erfahren, die gegen sie gehetzt hatten. Nun ist sie am Ziel.
Der Podcast, der die Woche neu verhandelt
Seit Jahren kämpft die Grünen-Politikerin Renate Künast vor Gericht darum, von Facebook die Namen der Nutzer zu erfahren, die gegen sie gehetzt hatten. Nun ist sie am Ziel.
In Folge 194 des F.A.Z. Einspruch Podcast begrüßen Sie wieder Corinna Budras und Pia Lorenz zu folgenden Themen:
In Deutschland beginnt die Diskussion zur allgemeinen Impfpflicht mit einer ersten Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag. Die Amerikaner sind in dieser Frage schon viel weiter: Der U.S. Supreme Court hat die entsprechende Regelung gerade gekippt. Darüber sprechen wir mit dem F.A.Z.-Feuilleton-Redakteur Patrick Bahners.
Außerdem: Das Bundesverwaltungsgericht hat den Kommunen enge Grenzen gesetzt beim Versuch, die umstrittene BDS-Bewegung aus ihren Bürgersälen herauszuhalten. Wir schauen uns das Berliner Test-Debakel an, bei dem der Senat sich (und den Berlinern) das Leben wieder schwerer macht als es ohnehin schon ist.
F.A.Z.-Redakteur Reinhard Müller berichtet von dem Fall eines Autobahnrasers, der mit 400 km/h ungehindert über die deutschen Autobahnen preschen konnte. Setzt das Strafrecht dort keine Grenzen? Und schließlich küren wir wieder das "Gerechte Urteil der Woche".
Das Oberlandesgericht Koblenz hat in der vergangenen Woche ein Urteil gefällt, auf das die Welt blickt: In dem ersten Prozess zur syrischen Staatsfolter überhaupt haben die Richter einen syrischen Geheimdienstmitarbeiter wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilt. Darüber sprechen wir mit dem Menschenrechtsanwalt Fritz Streiff, der das Verfahren mit seinem Podcast Branch 251 begleitet hat.
Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil zu der Frage verkündet, ob Ladenbesitzer wegen des Corona-Lockdowns ihre Miete kürzen dürfen. Außerdem diskutieren wir das erste rechtspolitische Vorhaben des neuen Bundesjustizministers Marco Buschmann: Er will die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche straflos stellen.
Auch bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie hat sich in der vergangenen Woche noch überraschendes getan: Genesene können nur noch für drei Monate Ausnahmen von den Corona-Maßnahmen beanspruchen. Was hat es damit auf sich?
Und schließlich küren wir das “gerechte Urteil der Woche“.
Die Inzidenzen steigen rapide, Omikron ist in Deutschland angekommen: In der aktuellen Folge legen Corinna Budras und Pia Lorenz deshalb wieder einen Schwerpunkt auf die Corona-Lage. Es gibt neue Beschlüsse von Bund und Ländern zu Quarantäne-Regeln und 2G. Die Spaziergänger bringen Polizei und Kommunen an ihre Grenzen und es stellen sich bisher unbekannte Fragen zum Versammlungsrecht. Und schließlich hat das Bundesverfassungsgericht zwischen den Jahren eine wegweisende Entscheidung zur Triage gefällt.
Ansonsten beschäftigt uns noch der umstrittene Richter und AfD-Politiker Jens Maier, der wieder zurück in den Staatsdienst will und damit einen Skandal entfacht. Am Ende küren wir wieder zwei gerechte "Urteile der Woche".
Ein Fall schlägt hohe Wellen: Der Youtuber Drachenlord wird seit Jahren von einem Internetmob bedrängt, etliche Hater pilgern vor sein Haus. Die Justiz muss diese Fälle aufarbeiten - und stößt dabei an ihre Grenzen.
Die Querdenker radikalisieren sich und machen Politik und Behörden zu schaffen. In der aktuellen Folge des FAZ Einspruch Podcast sprechen wir mit dem SPD-Politiker und Kriminalhauptkommissar Sebastian Fiedler über das ganze Ausmaß des Problems.
Außerdem: Die Anwaltschaft wird digital: Vom 1. Januar an dürfen Anwälte nur noch digital mit Gerichten kommunizieren.
Deutschland hat seit Mittwoch einen neuen Kanzler: Olaf Scholz hat jetzt die Amtsgeschäfte übernommen. Helene Bubrowski und Corinna Budras sprechen über die Besonderheiten der Kanzlerwahl und die Highlights des Koalitionsvertrages.
Außerdem diskutieren wir die Änderungen, die der Bundestag (schon wieder) am Infektionsschutzgesetz vornehmen wird und wir küren das "gerechte Urteil der Woche".
Herzlich Willkommen zu Folge 188 des F.A.Z. Einspruch Podcast!
Durch den Podcast führen diesmal Corinna Budras und Marcus Jung. Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundes-Notbremse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie abgesegnet. Die ausführlichen Beschlüsse besprechen wir mit dem Verfassungsrechtler Franz Mayer.
Das "Telekom-Verfahren" beschäftigt die deutschen Gerichte schon seit fast zwanzig Jahren, nun ist ein Vergleich in greifbarer Nähe. Außerdem besprechen wir die Gehalts-Exzesse, die in den Wirtschaftskanzleien erneut um sich greifen. Und schließlich küren wir wieder das "Gerechte Urteil der Woche".
Seit Mittwoch sind die neuen Corona-Regeln in Kraft und noch immer ist die Verwirrung groß: Was dürfen die Bundesländer noch regeln - und was nicht? Was muss unter der 3-G-Regel am Arbeitsplatz beachtet werden - wenn man den überhaupt noch betreten darf? Das klären Corinna Budras und Pia Lorenz mit der tatkräftigen Unterstützung des Rechtswissenschaftlers Thorsten Kingreen.
Weitere Themen: Der Fußballnationalspieler Joshua Kimmich musste schon wieder in Quarantäne, was bedeutet das für sein Gehalt? Außerdem besprechen wir die Vorwürfe, zwei ehemalige Trainer von Werder Bremen hätten ihre Impfpässe gefälscht.
Und wie jede Woche gibt es auch diesmal wieder ein "gerechtes Urteil der Woche".
In der neuen Folge des F.A.Z. Einspruch Podcast sprechen Corinna Budras und Pia Lorenz über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das den "Milieuschutz" in Berlin und in anderen begehrten Großstädten erschwert hat. Die Leipziger Richter haben nämlich das Vorkaufsrecht der Kommunen gekippt: Diese dürfen also nicht mehr einspringen, wenn sie fürchten, dass ein Immobilienkäufer die Mieten erhöht.
Im Schwerpunktthema der Woche geht es diesmal um die Bemühungen der EU, die Macht der Digitalkonzerne einzudämmen. Dazu sprechen wir mit dem EVP-Abgeordneten Andreas Schwab, der schon als Googles "größter Feind" bezeichnet wurde und Berichterstatter für den “Digital Markets Act“ ist.
Der Bundesgerichtshof hat einen Richter für befangen erklärt, der zuvor bei der Wirtschaftskanzlei Hengeler Mueller beschäftigt war und wir fragen uns: Was bedeutet das für die Dieselklagen?
Der größte Knaller steckt diesmal im "gerechten Urteil der Woche": Dort schauen wir uns den "dreisten Hausklau" von zwei Berliner Clan-Brüdern an, die völlig ungeniert ein älteres Ehepaar um ihr Haus betrogen haben.